Antrag - 14/SVV/0668

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam gewählten Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming werden gemäß § 43 Abs. 6 BbgKVerf neu bestellt.

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Erläuterung

Begründung:

Die Stadt Potsdam kann 7 Regionalräte in die Regionale Planungsgemeinschaft entsenden, dabei sind die Grundsätze des § 43 Abs. 2 bis 5 BbgKVerf zu beachten.

Durch die nach Kommunalwahl veränderte Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung von Potsdam entspricht die Zusammensetzung der Regionalräte nicht mehr dem Kräfteverhältnis in der Stadtverordnetenversammlung.

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