Antrag - 14/SVV/0338
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsführung im Karree Behlert-/ Hebbel-/ Eisenhartstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
07.05.2014
| |||
|
09.07.2014
| |||
|
17.09.2014
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
26.08.2014
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
|
Vorberatung
|
|
|
04.09.2014
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die künftige Verkehrsführung im Karre Behlert-/ Hebbel-/ Eisenhartstraße nach Abschluss der Bauarbeiten Friedrich-Ebert-Straße kritisch zu prüfen.
Dabei sollen die Erfahrungen aus der baustellenbedingten Umleitung des Verkehrs ebenso einfließen wie weitere verkehrsrechtlich relevante Kriterien.
Art und Zeitraum des Prüfverfahrens soll im Stadtentwicklungsausschuss im September 2014 vorgestellt werden. Der Ablauf soll auch den Anwohnern der Viertel vorgestellt und kommuniziert werden, unter Nutzung von Bürgerbeteiligungsverfahren.
Das Resultat des Prozesses soll der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt werden.
Erläuterung
Begründung:
Seit die Friedrich-Ebert-Straße umfassend saniert wird, ist die Einfahrt aus der Ebert- in die Behlertstraße nicht möglich. Die Anwohner begrüßen das, verweisen auf den Wohncharakter der Straße, die Erreichbarkeit aller Grundstücke im Viertel auch bei der jetzigen Regelung und auf die Belastung mit Durchgangsverkehr bei der ursprünglichen Verkehrsregelung („Missbrauch der Behlertstraße als Abkürzung und zur Umgehung der Staus in der Straße am Neuen Garten“). Es wurde der Wunsch geäußert, die jetzige Regelung auch nach Abschluss der Bauarbeiten beizubehalten. Auf die per Kleiner Anfrage erfragte Einschätzung der Verwaltung dazu (14/SVV/0235) wurde geantwortet, dass „eine umfassende Beantwortung der Frage aufgrund verkehrsrechtlicher Belange nur nach Durchführung eines Prüfverfahrens möglich ist“. Diesem Wunsch der Fachverwaltung soll so entsprochen werden.