Beschlussvorlage - 14/SVV/0642

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von 2.741.988,95 sowie in der Finanzrechnung einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen an eigenen Zahlungsmitteln von  -1.000.886,96 sowie einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen an fremden Zahlungsmitteln von € 1.825.406,55 aus.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2011 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 erteilt.
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam bilanziert seit dem 1. Januar 2007 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik). Durch die drei Komponenten bestehend aus Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung wird seither ein den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Landeshauptstadt Potsdam dargestellt. Ziel der Doppik ist, eine größtmögliche Transparenz der Wirtschaftlichkeit des Handelns zu schaffen und den Entscheidungsträgern geeignete sowie wirtschaftsübliche Entscheidungs- und Steuerungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist eine von acht Modellkommunen, welche das neue Rechnungswesen im Land Brandenburg vorgezogen eingeführt haben. Die Pilotierungsphase diente insbesondere dazu, nachfolgenden Kommunen den Weg zur Umstellung zu ebnen, da die vielfältigen fachlichen, systemtechnischen und sonstigen Herausforderungen, die sich den Kommunen im Rahmen des Umstiegs stellen, von den Modellkommunen bereits identifiziert und soweit möglich gelöst wurden. Nachfolgende Kommunen können somit bereits umfangreiches gesammeltes Wissen für sich nutzen.

 

Seit Vorlage der Eröffnungsbilanz im Herbst 2008 sowie der ersten doppischen Jahresabschlüsse zum 31. Dezember  2007 im Frühjahr 2010, zum 31. Dezember 2008 im Frühjahr 2011, zum 31. Dezember 2009 im Frühjahr 2012 und zum 31. Dezember 2010 im Frühjahr 2013 hat die Landeshauptstadt Potsdam ihr Rechnungswesen sowie die Strukturen und Prozesse weiter optimiert. Die Aufstellung der doppischen Jahresabschlüsse stellte und stellt noch immer höchste Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie neue, für die kommunalspezifischen Anforderungen programmierte Buchhaltungssysteme.

 

Der vorliegende fünfte doppische Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde gemäß § 82 BbgKVerf im Entwurf vom Kämmerer aufgestellt, vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und im Anschluss daran vom Oberbürgermeister festgestellt. Der Jahresabschluss 2011 wird hiermit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt gemäß § 104 Absatz 4 BbgKVerf den vorliegenden Jahresabschluss zu beschließen und den Oberbürgermeister uneingeschränkt zu entlasten.

 

Mit dem Jahresabschluss 2011 konnte nach der aktuellen Rechtslage letztmalig eine Korrektur der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden. Zu diesem Zweck wurde in einem Projekt das im Rahmen von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen gebildete bzw. geschaffene  Treuhandvermögen der Landeshauptstadt Potsdam vollständig erfasst, bewertet und in die konkreten Bilanzpositionen innerhalb des städtischen Rechnungswesens übernommen. 

 

Das Verfahren zur Genehmigung aller im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2011 (Anlage 2) orientiert sich an den Empfehlungen aus dem FAQ Nr. 9.1.1 des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg (Stand 24. Juli 2009), wonach die Einholung der erforderlichen Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss als sachgerecht erachtet wird. Die erforderliche Bestätigung der Unabweisbarkeit durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgte im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und wird in dessen Schlussbericht bestätigt.

 

Darüber hinaus erhält die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 70 Absatz 1 BbgKVerf die über- und außerplanmäßigen nicht erheblichen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2011 zur Kenntnis (Anlage 4).

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Das Jahresergebnis 2011 setzt sich wie folgt zusammen:

 

              Ordentliches Ergebnis                            -217.745,36

              Außerordentliches Ergebnis                            2.959.734,31

              Gesamtergebnis                            2.741.988,95

 

Nach § 26 Abs. 2 KomHKV sind Mittel der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses für den Haushaltsausgleich zu verwenden, wenn der Ausgleich der ordentlichen Aufwendungen und Erträge unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren nicht erreicht werden kann.

 

Nach § 26 Abs. 5 KomHKV ist ein Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis, soweit er nicht zur Abdeckung von Fehlbeträgen des außerordentlichen Ergebnisses der Vorjahre oder zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses benötigt wird, der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

Der Saldo der  Ein- und Auszahlungen an eigenen Zahlungsmitteln ( -1.000.886,96) unter Berücksichtigung des Saldos aus Ein- und Auszahlungen von fremden Finanzmitteln                       ( 1.825.406,55) des Haushaltsjahres 2011 erhöht den Gesamtbestand an Zahlungsmitteln um  824.519,59 auf  26.298.154,09 zum Bilanzstichtag.

 

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Anlagen

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