Beschlussvorlage - 14/SVV/0736

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung des § 8 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH (KUBUS gGmbH) gemäß Anlage.

Reduzieren

Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH (KUBUS gGmbH) wurde am 02.11.1995 als Bürgerhaus am Schlaatz gemeinnützige GmbH notariell errichtet. Die Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht Potsdam erfolgte am 03.02.1997 (HRB 9980).

 

Am 15.10.2010 erfolgte die Umfirmierung in Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH (KUBUS gGmbH). Die Eintragung der Umfirmierung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages wurde am 13.01.2011 unter der o.g. Registernummer des Handelsregisters vorgenommen.

 

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Satzungsgemäßer Gesellschaftsgegenstand ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports, der Kunst und Kultur vornehmlich der Stadtteilkultur und der kulturellen Bildung sowie des bürgerschaftlichen Engagements in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Der Erfüllung des Gesellschaftszweckes dienen insbesondere

 

  • die Trägerschaft von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und von Bürgerhäusern und Nachbarschaftszentren, z.B. von Jugendklubs und von Einrichtungen und Projekten, die unmittelbar zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes beitragen,

 

  • die Durchführung von Breitensportveranstaltungen für die Allgemeinheit, welche insbesondere die Gesundheit und die Bewegungs- und Koordinationsfähigkeit sowohl von Kindern, Jugendlichen als auch von Senioren unterstützen,

 

  • die Durchführung von Projekten und Veranstaltungen zu bildender und darstellender Kunst, Literatur und Musik, die Kindern, Jugendlichen und Senioren eine eigene künstlerische Betätigung ermöglichen, sowie Ausstellungen, Vorträge und Konzerte für die Allgemeinheit, die das Interesse an der Kunst und Kultur fördern,

 

  • die Durchführung von Veranstaltungen, die der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, der Partizipation und der politischen Bildung für die Allgemeinheit dienen, sowie Aktivitäten, um verschiedene Bevölkerungsgruppen zueinander zu führen mit dem Ziel, das gegenseitige Verständnis und die soziale Verantwortung füreinander zu fördern.

 

Alle Angebote und Einrichtungen der KUBUS gGmbH sollen niedrigschwellig, verlässlich und kostengünstig allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. In allen Bereichen sind freiwillig und ehrenamtlich Engagierte aufzunehmen und zu unterstützen. Besondere Bedeutung ist in der praktischen Arbeit gemeinwesenorientierten und generationsübergreifenden Angeboten beizumessen.

 

Die KUBUS gGmbH ist Trägerin des Bürgerhauses am Schlaatz, des Jugendclubs „Alpha“, des Treffpunktes Freizeit im Neuen Garten und des Kindermusiktheaters „Buntspecht“.

 

Gesellschafter der KUBUS gGmbH sind:

 

Landeshauptstadt Potsdam (LHP)                                                        51 % Geschäftsanteil

rderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (FJS e.V.)              49 % Geschäftsanteil

 

 

II. Handlungsbedarf

 

Die SVV hat am 30.01.2013 einen aktualisierten Mustergesellschaftsvertrag für die LHP, welcher als ergänzende Unterlage den Leitlinien guter Unternehmensführung Public Corporate Governance Kodex der LHP beigefügt ist, beschlossen (Drucksache Nr.12/SVV/0827).

Der Gesellschaftsvertrag der KUBUS gGmbH entspricht in weiten Teilen dem Mustergesellschaftsvertrag des LHP-Kodex. Abweichungen ergeben sich jedoch bei den Formulierungen zur Zusammensetzung/Bildung/Amtsdauer des Aufsichtsrates gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages. Aufgrund dessen sollen redaktionelle Änderungen bzw. Präzisierungen des Gesellschaftsvertrages in § 8 des Gesellschaftsvertrages vorgenommen werden.

 

Die einzelnen Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Synopse aufgeführt.

 

 

III. Rechtliche Grundlagen

 

Die SVV entscheidet gemäß § 13 Abs. 3 Hauptsatzung der LHP über den wesentlichen Inhalt von Gesellschaftsverträgen von Unternehmen, an denen die LHP unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält, so auch über Regelungen zur Bildung und Besetzung von Aufsichtsräten.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen durch die Änderung des Gesellschaftsvertrages der KUBUS gGmbH keine finanziellen Aufwendungen. Die Kosten der notariellen Beurkundung der Gesellschaftsvertragsänderung werden durch die Gesellschaft getragen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...