Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0814

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Zusammenhang mit dem Beschluss über die förmliche Festsetzung des Entwicklungsbereichs Krampnitz hat die Stadtverordnetenversammlung die Verwaltung mit einer regelmäßigen Berichterstattung beauftragt, die sich zunächst auf den Wortlaut des umfangreichen Beschlusses nach drei Maßgaben bezog:

 

  1. Die Anbindung des neuen Stadtteils und auch von Groß Glienicke ist durch eine Verbesserung des ÖPNV, u. a. der  Verdichtung von Taktzeiten im ÖPNV dringend zu verbessern.

 

  1. Schädliche Auswirkungen durch die Erhöhung der Verkehrsmengen in der Ortslage von Groß Glienicke sind von der Stadtverwaltung durch Gutachten prognostisch zu untersuchen und je nach Entwicklungsstand des neuen Wohngebietes in Krampnitz fortzuschreiben.

 

  1. Die Erkenntnisse der Gutachten und der Verkehrszählungen müssen von der Verwaltung               ausgewertet und in konkrete Maßnahmen zum Lärm- und Immissionsschutz bzw. zur               Verkehrsvermeidung umgesetzt werden.

 

Mit dem Beschluss des Hauptausschusses vom 12.02.2014 zur Drucksache 13/SVV/0829 ist der Umfang der Berichterstattung auf eine umfassende Information über den Arbeitsstand im Entwicklungsbereich erweitert worden.

 

Zu den genannten Fragestellungen gibt es den folgenden neuen Sachstand:

 

Die nach dem ursprünglichen Berichtsauftrag (vor maßgeblichen Schritten der Bauleitplanung) abzuarbeitenden Prüfungsmaßgaben erfordern Gutachten, deren inhaltliche Aufgabenstellung und Ergebnisse über den Satzungsbereich hinausreichen und gesamtstädtisch ausgerichtet sein sollen.

 

Den Schwerpunkt dabei bildet weiterhin die Erarbeitung einer Wirkungsanalyse zur wachstumsbedingten Verkehrszunahme in der Landeshauptstadt Potsdam und deren Folgen. Diese Untersuchung wurde durch die ProPotsdam Anfang des Jahres beauftragt.

 

Die Bearbeitung sowie die Abstimmung der Ergebnisse mit den zuständigen Ministerien ist noch nicht abgeschlossen. Die Untersuchung soll spätestens bis zum Herbst diesen Jahres abgeschlossen werden, damit das Bauleitplanverfahren zum B-Plan Nr. 141-1 Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Süddann mit der frühzeitigen Beteiligung nach § 3.1 / 4.1 BauGB fortgeführt werden kann.

 

Parallel hierzu soll der Flächennutzungsplan der LHP für das Entwicklungsgebiet Krampnitz im Änderungsverfahren angepasst werden.

 

Des Weiteren laufen aktuell die Maßnahmen zur Vorbereitung der Entwicklungsmaßnahme weiter. So wird aktuell die Erschließungsplanung für das Entwicklungsgebiet mit der Landeshauptstadt abgestimmt, die Gebäudesubstanz der denkmalgeschützten Gebäude im Hinblick auf mögliche bzw. notwendige einstweilige Maßnahmen zum Schutz der verbliebenen Substanz untersucht, eine Vorhaltetrasse für eine Straßenbahnanbindung durch das Entwicklungsgebiet festgelegt, die ersten städtebaulichen Wettbewerbe (Bereich Bergviertelund Eingangsbereich an der B 2 mit Uferbereich Krampnitz-See) vorbereitet sowie die Erschließungsverträge mit den EWP erarbeitet.

 

Nachdem im Mai  diesen Jahres die kommunalaufsichtliche Genehmigung der Kreditaufnahme erteilt worden ist, wurde durch den Entwicklungsträger Potsdam ein Kredit aufgenommen und für das Jahr 2014 ein erster Wirtschaftsplan erstellt. Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes für das Folgejahr erfolgt im September 2014.

 

Abschließend ist noch einmal darauf aufmerksam zu machen, dass angesichts der Langfristigkeit der Entwicklung die vorgegebene vierteljährliche Berichterstattung zum aktuellen Maßnahmenstand nicht sinnvoll erscheint, da die (selbstverständlichen) jeweiligen mündlichen Ergänzungen zur Behandlung der Mitteilungsvorlage aufgrund der bestehenden Vorlauffristen schon aktueller sind als die parallel bereits erforderliche Vorbereitung schriftlicher Ausführungen zur anstehenden nächsten Mitteilungsvorlage.

 

Ein sinnvolles Gleichgewicht zwischen effizienter Umsetzungsorientierung und transparenter Kommunikation würde sich ergeben, wenn lediglich zwei halbjährliche Berichte im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden müssten.

 

Die Verwaltung bittet deshalb nochmals ausdrücklich um Zustimmung zu einem solcherart veränderten Berichtsrhythmus.

 

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