Beschlussvorlage - 14/SVV/0812

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Maßnahmen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita- Jahr 2014/2015 sowie Ausblick auf Folgejahre:

 

1. Bereitstellung von insgesamt 15.531 Plätzen (Jahresdurchschnitt) in Potsdam gemäß §§ 1,12 Kita-Gesetz bei 48 freien Trägern für das Kita- Jahr 2014/15. Enthalten sind 71 Plätze in drei Einrichtungen außerhalb der Bedarfsplanung. Die Verteilung der Plätze im Bedarfsplan erfolgt gemäß der Anlagen 1 bis 6 auf 116 Kindertagesstätten, 7 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 4dagogisch begleitete Spielgruppen, einer Eltern-Kind-Gruppe sowie Tagespflege bei 80 Tagespflegepersonen.

 

2. Belegung von 270 Plätzen in anderen Gemeinden und Berlin durch Potsdamer Kinder.

 

3. Finanzierung der Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden im Planungszeitraum nur dann, wenn eine entsprechende Zustimmung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.

 

4. Ausbau vorhandener Einrichtungen sowie Errichtung neuer Platzkapazitäten zur bedarfsgerechten Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen (§ 12 KitaG) gemäß demografischer Entwicklung, Bedarf laut Schulentwicklungsplan und neuer Rechtslage seit 01.08.2013 (unbedingter Rechtsanspruch ab dem 1. Lebensjahr) in Zusammenarbeit mit freien Trägern.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach den §§ 1, 12 Kita- Gesetz des Landes Brandenburg zu gewährleisten. Der Leistungsverpflichtete hat in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe einen Bedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben.

Der Umfang des Platzangebotes entspricht dem voraussichtlich durchschnittlichen Bedarf innerhalb des Kita- Jahres 2014/2015. Die Nachfrage und der sich daraus ergebende Bedarf an Plätzen schwankt innerhalb des Kita- Jahres und ist i.d.R. am Stichtag 01.09. am höchsten. Grundlagen für die Planung der Struktur des Platzangebotes für den Zeitraum September 2014 bis zum August 2015 sind:

 

-          Sozialgesetzbuch (SGB). Achtes Buch (VIII). Kinder- und Jugendhilfe. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBI. I S. 1163), in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3464) geändert

-          Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz BEEG vom 01.01.2007)

-          Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe Kindertagesstättengesetz (KitaG), Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 1992 (GVBI.I. S. 178), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2007 (GVBl. I. S. 110)

-          Leitlinien der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam (DS 03/SVV/0517)

-          Rahmenkonzept zur sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung und -steuerung der Landeshauptstadt Potsdam (DS 05/SVV/0435)

-          Jugendhilfeplan der Landeshauptstadt Potsdam (DS 14/SVV/0023)

-          aktualisierte Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung r Kinder im Kita-Alter (Prognosezahlen vom 06. März 2014, Bereich Statistik und Wahlen)

-          Registerdatei Einwohnerwesen und Meldeangelegenheiten vom 01.03.2014

-          die Anzahl der belegten Plätze am 01.03.2014

-          Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 (DS 13/SVV/0800)

-          einrichtungskonkrete Sachstandsmitteilungen

 

Die Bevölkerungsentwicklung in den Altersgruppen von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters zwingt die Verwaltung auf Grund der kontinuierlichen Steigung der Anzahl der in Potsdam lebenden Kinder zum Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten. Der Zuzug von Familien mit Kindern im Kita- Betreuungsalter hält an. Ein Anstieg der Erwerbstätigkeit beider Eltern ist zu verzeichnen. Ausgehend davon ist ein weiterer Platzausbau erforderlich, da dadurch die Nachfrage auf Kindertagesbetreuung vor allem im Krippenalter ab dem 1. Lebensjahr gestiegen ist.

 

Der Schulentwicklungsplan und die fortlaufende Aktualisierung der Schülerzahlen dient dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie als Orientierung bei der Planung der erforderlichen Hortplätze. Auf das veränderte Anwahlverhalten und die sich vollziehende Entwicklung bei Kindern im Grundschulalter muss in jeder Einrichtung bezogen auf die erforderlichen Rahmenbedingungen (Raum- und Gebäudekapazitäten) schnell und flexibel reagiert werden. Hier erfüllen die Geschäftsbereiche 2 und 3 gemeinsam die Pflicht, rechtzeitig die Konsequenzen aus vorliegender Bevölkerungsprognose sowie den allgemeinen und spezifischen Entwicklungstendenzen zu ziehen. Konkrete schul- und klassenspezifische  Hortplanzahlen sind im Schulentwicklungsplan dargestellt. Auch die steigende Schülerzahl an den Grundschulen in freier Trägerschaft erfordert die adäquate Bereitstellung von schulortnahen Hortplätzen. In diesen Schulen werden auch verstärkt Kinder aufgenommen, die nicht in Potsdam wohnen. Damit begründet sich u.a. die  Belegungszahl von Kindern aus anderen Gemeinden in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Ausgangszahlen für den Planungszeitraum Kita Jahr 2014/2015

 

 

Altersgruppe (Jahr)

Gesamtzahl der in Potsdam lebenden Kinder

Plan 2015

Kinderkrippe

5.080  

Kindergarten

5.540  

Hort (Schuljahr 1 6)

9.31

 

 

Insgesamt

19.930

                                                                                                                                                                             

 

I. Platzbedarf in der Landeshauptstadt Potsdam  für Kinder in folgenden Altersgruppen;

 

Die folgenden Platzbedarfszahlen für Potsdamer Kinder errechnen sich aus der städtischen Bevölkerungsprognose und aktuellen Versorgungsquoten, die auf Grundlage der Belegung (zzgl. Warteliste) am 01.03.2014 ermittelt wurden. Für Kinder aus anderen Gemeinden, die in Potsdam einen Platz belegen (z.B. in Betriebs-Kitas) ist die Belegungshöhe am 01.03.2014 Planungsgrundlage.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

0 3 Jahre:                     

5.080 in Potsdam lebende Kinder x  65 %                                           =    3.302 Plätze r Potsdamer Kinder

zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden:                            =         80 Plätze                           

Gesamtbedarf:                                                                                    =    3.382 Plätze

                                                                                                                                                                                                   

3 Jahre bis Schuleintritt:

5.540 in Potsdam lebende Kinder  x 97,20 %                              =    5.385 Plätze r Potsdamer Kinder

zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden:                            =       218 Plätze             

Gesamtbedarf:                                                                                    =    5.603 Plätze

                                                                                                                                                       

Hortalter

9.310 in Potsdam lebende Kinder  x 65,35 %                              =    6.084 Plätze r Potsdamer Kinder

zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden:                            =      462 Plätze             

Gesamtbedarf:                                                                                    =   6.546 Plätze

                                                       

Gesamt r Potsdamer Kinder in Potsdam:                            14.771 Plätze

 

Gesamt: (inkl. Kinder aus anderen Gemeinden):              15.531 Plätze

 

                                                                                                                                           

      II. Platzbedarf außerhalb Potsdams für Kinder der Landeshauptstadt Potsdam

 

Hinzu kommen 250 Plätzer Potsdamer Kinder, die in anderen Gemeinden bzw. Städten

einen Kita-Platz (inkl. Tagespflege) belegen. Bei der Ermittlung der Versorgungsquote blieben

diese Plätze unberücksichtigt.                                         

 

 

III. Gesamtplanung:                            14.771 Plätze              für Betreuung  Potsdamer Kinder in Potsdam                                                                                                            760 Plätze für Betreuung auswärtiger Kinder in Potsdam

                                                                           270 Plätze für auswärtige Betreuung Potsdamer Kinder                                                                                                                15.801 Plätze

 

 

     Verteilung des Platzbedarfs in  Potsdam auf Betreuungsformen im Überblick

 

 

2013/14

0 – 3 Jahre

3 Jahre - Schuleintritt

Hortalter

Plätze in Kindertagesstätten

3.058

5.603

6.321

Tagespflegeplätze

 

270

-

-

Spielgruppenplätze/

Eltern-Kind-Gruppen

 

54

-

-

Aki-Plätze (Andere Kinderbetreuung)

-

-

225

Gesamt:

 

3.382

5.603

6.546

 

                                                                     

Vergleich Jahresdurchschnitts - Planung 2013/2014 mit - Planung 2014/2015

 

 

 

Kinderzahlen laut Statistik

Belegungsquoten lt. Plan

Altersgruppe

2014

2015

Differenz

2013/14

2014/15

Differenz

0 – 3 Jahre

5.040  

5.080  

+    40

65,00 %

65,00 %

+/- 0

3 Jahre bis Schuleintritt

5.530  

5.540  

   +    10

96,35 %

97,20 %

+ 0,85 %

1.- 6. Schuljahr (Hort)

9.030 

9.310 

+ 280

65,25 %

65,35 %

  + 0,10 %

gesamt

19.600

19.930

+ 330

 

 

 

 

                                                                                                                                                                               

Altersgruppe

Platzbedarf  2013/14

 

ohne    und      mit Kindern aus Fremdgemeinden

Platzbedarf  2014/15

 

ohne    und      mit Kindern aus Fremdgemeinden

Entwicklung zur Vorjahresplanung

ohne        und         mit Kindern aus Fremdgemeinden

0 – 3 Jahre

  3.276            3.336

  3.302            3.382

+      26          +      46 

3 Jahre bis Schuleintritt

  5.324            5.556

  5.385            5.603

+      61          +      47

1.- 6. Schuljahr (Hort)

  5.889            6.357

  6.084            6.546

+    195          +    189

Gesamt:

Kinder in anderen Gemeinden

Plätze gesamt:

davon: betreute Kinder außerhalb Bedarfsplan

 

14.489          15.249

                +       320

 

                     15.569

 

                          71 

14.771          15.531

                +       270

 

                     15.801

 

                        71

                      +    282

                      -      50

 

                      +    232  

 

                      +/-    0                     

                           

 

Die Maßnahmen zur Umsetzung des erhöhten Platzbedarfs in allen Altersgruppen um 212 Plätze im Vergleich zum Kita-Jahr 2013/14 sind den Anlagen zu entnehmen. Sie enthalten die Summen geplanter Plätze pro Einrichtung. Die Kapazitäten umfassen die Höchstaufnahmemöglichkeiten, die in der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes festgelegt wurden. Die Gegenüberstellung der unbefristeten Kapazitäten (siehe Anlagen) zum  Bedarf 2014/2015 verdeutlichen, dass ein Platzausbau weiterhin erforderlich ist.

Die tatsächliche Belegung kann von der Planung abweichen, da die Eltern gemäß SGB VIII ein Wunsch- und Wahlrecht haben. Aus diesem Grunde und zur Erfüllung des § 80 (1) 3. SGB VIII, der zur ausreichenden Planung unvorhergesehener Bedarfe verpflichtet, soll die Verfügbarkeit von Plätzen bei den Trägern über dem ermittelten oben ausgewiesenen durchschnittlichen Platzbedarf liegen. Aus diesem Grunde ist der ausgewiesene Platzausbau zu forcieren.

Finanziert werden nicht die vorgehaltenen, sondern nur die belegten Plätze.

 

Redaktionsschluss für die Angaben in den Anlagen war der 07. August 2014.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Anlage „Darstellung der finanziellen Auswirkungen“

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Anlagen

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