Beschlussvorlage - 14/SVV/0779

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 "Zeppelinstraße/Kastanienallee", Teilbereich Allgemeines Wohngebiet (WA 1 und WA 2) gemäß Anlage 1 entschieden.

 

  1. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 "Zeppelinstraße/ Kastanienallee", Teilbereich Allgemeines Wohngebiet (WA 1 und WA 2) wird gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan bestätigt und die Begründung gebilligt (Anlage 2, 4 und 3).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 Zeppelinstraße/Kastanienallee, Teilbereich Allgemeines Wohngebiet zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlagen ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

 

Folgekosten

Der Vorhabenträger hat sich in einem Durchführungsvertrag mit der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen für die Landeshauptstadt Potsdam sind nicht zu erwarten. Mittelbare Auswirkungen betreffen insbesondere den Betrieb der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, die auf Grund der Planung erforderlich werden.

 

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Anlagen

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