Beschlussvorlage - 14/SVV/0830

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung zur Durchführung des Pilotprojektes Biotonne

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Bundesgesetzgeber hat in § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft vom 24.02.2012, zuletzt geändert durch § 44 Abs. 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2013, geregelt, dass ab dem 01.01.2015 Bioabfälle aus Haushaltungen getrennt zu sammeln sind, um eine vorrangige Verwertung dieser Abfälle zu fördern.

 

Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat auf dieser Grundlage die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgefordert, u.a. folgende Maßnahmen durchzuführen und Zielstellungen zu verfolgen:

 

-          Schaffung der satzungstechnischen Voraussetzungen für eine mengenmäßig relevante Steigerung der getrennt gesammelten Bioabfälle

 

-          Gewährleistung eines flächendeckenden Angebots für die Erfassung von Bioabfällen aus Haushaltungen über die Biotonne durch Auf- und Ausbau der dafür erforderlichen Sammelsysteme

 

-          Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Informations- und Beratungssystems zur Förderung einer hochwertigen Eigenkompostierung

 

Im Abfallwirtschaftskonzept der Landeshauptstadt Potsdam für die Jahre 2011 bis 2016 wird von der Notwendigkeit der flächendeckenden Einführung der Biotonne ausgegangen. Vor diesem Hintergrund wurde dort die Durchführung eines entsprechenden Pilotprojektes in ausgewählten Stadtteilen empfohlen.

 

Zur Umsetzung, einzelner der vorgenannten Maßnahmen, hat die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) bereits am 01. Juni 2013 das Pilotprojekt Biotonne in einem Teilbereich des Stadtteiles Potsdam-West begonnen. In diesem Teilbereich wurden alle in der Stadt Potsdam vorhandenen Gebietsstrukturen, wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Großwohnanlagen getestet. Alle betroffenen Einwohner wurden umfassend per Post, aber auch bei Vor-Ort-Terminen informiert.

 

Im Ergebnis der bisherigen Testphase kann festgestellt werden, dass in den vorgenannten Testgebieten das System bereits gut angenommen wird. Eine Befragung nach einem Jahr der Pilotphase hat dies bestätigt. Es gab überwiegend ein positives Feedback. Probleme mit Ungeziefer waren kaum ein Thema. Die gesammelten Bioabfälle erfüllen mit einem Störstoffanteil von nur 2% ebenfalls eine sehr gute Sammelqualität, wie eine Sortieranalyse im Frühjahr dieses Jahres ergeben hat. Die Sammelmenge von jährlich durchschnittlich 40 kg je an das Pilotprojekt angeschlossenen Einwohner kann zunächst ebenfalls als gut eingeschätzt werden, auch wenn sie noch steigerungsfähig sein dürfte. So hat die Sortieranalyse ergeben, dass im Restabfall immer noch viele biogene Abfälle landen. Im Vergleich zur Restabfallanalyse aus dem Jahr 2011/2012 wurde der Restabfall um ein Drittel biogene Abfälle entfrachtet, es verbleiben jedoch noch immer ca. zwei Drittel bzw. 63 kg je Einwohner und Jahr im Restabfall. Insoweit können im Vorfeld und in der Begleitung der flächendeckenden Einführung der Biotonne sicherlich noch verstärkte Anstrengungen überlegt werden, um diese Abfallströme in die Biotonne umzulenken.

 

Gleichzeitig bedarf es einer noch umfassenderen Datenbasis, um die Konsequenzen einer flächendeckenden Einführung auch für anders strukturierte Gebiete als das bisherige Teilgebiet des Pilotprojekts einschätzen zu können.

 

Zum Austausch mit den Wohnungsunternehmen dient der Verwaltung der seit vielen Jahren bestehende Arbeitskreis Abfall. Durch die Wohnungsunternehmen wurde in diesem Arbeitskreis und über den Arbeitskreis Stadtspuren angeregt, das Pilotgebiet zu erweitern. So wurde hierfür der Stadtteil Schlaatz vorgeschlagen, da sich die Bevölkerungsstruktur hier von der in Potsdam West unterscheidet. Ebenso sollten in einem stark verdichteten Wohngebiet wie der Nördlichen Innenstadt Rahmendbedingungen der Einführung der Biotonne analysiert werden, um Standortproblemen soweit wie möglich vorzubeugen.

 

Um die für 2016 hinsichtlich einer getrennten Bioabfallsammlung erforderlichen Satzungsneuregelungen im Vorfeld genügend bewerten zu können, wird das Pilotprojekt Biotonne deshalb auf die Stadtteile Potsdam-West (gesamt), Schlaatz und Nördliche Innenstadt ausgeweitet. Dies wurde dem Hauptausschuss der LHP bereits am 14.05.2014 zur Kenntnis gegeben. Des Weiteren dient die Erweiterung des Pilotprojektes auch einer soliden Mengenprognose zu den getrennt erfassten Bioabfällen innerhalb des gesamten Stadtgebietes, die als Grundlage r eine Ausschreibung der Verwertung der Bioabfälle zum 01.01.2016 erforderlich ist.

 

Die vorliegende Satzung soll den Rahmen für dieses erweiterte Pilotprojekt bilden. Gleichzeitig sollen mit dieser Satzung Regelungen geschaffen werden, die es ermöglichen, dass die Pilotbereiche ohne zeitliche Unterbrechung in die flächendeckende Einführung ab 2016 eingebunden werden können. So sind insbesondere Regeln dazu aufgenommen worden, dass je Wohngrundstück grundsätzlich eine Biotonne anzumelden ist. Sofern Eigenkompostierung betrieben wird, kann auf die Aufstellung einer Biotonne verzichtet werden.

 

Ziel der Aufstellung der Biotonnen ist es, die stoffliche Verwertung dieser Abfälle vorrangig zu forcieren. Damit einhergehend soll eine Reduzierung der Restabfallmengen und eine damit verbundene Reduzierung des Restabfallbehältervolumens bewirkt werden. Insgesamt steht in der Stadt Potsdam mit ca. 35 40 Liter je Einwohner und Woche ein sehr hohes Restabfallbehältervolumen zur Verfügung. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass zur Getrenntsammlung weiterer Wertstoffe, wie Papier und Leichtverpackungen, haushaltsnahe Erfassungssysteme zur Verfügung stehen.

 

Da die Abfuhr der Bioabfälle chentlich erfolgt, sollen zukünftig die Restabfallbehälter der Gefäßgrößen 60 l, 80 l und 120 l nur noch 14-täglich entleert werden. Dies gilt auch vor dem Hintergrund von Kosteneinsparungen beim Einsammeln der Restabfälle, da ein zusätzliches Sammelsystem für die getrennte Abfuhr der Bioabfälle erforderlich wird.

 

Durch die vorgesehene Festlegung der vorgenannten Rahmenbedingungen in einer eigenen Satzung werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass diese durch die Verwaltung auch rechtssicher umgesetzt werden können, weshalb die vorliegende Satzung zum Pilotprojekt Biotonne eingereicht wird.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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