Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0992

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

 

Der Maßnahmeplan Golm (Anlage 1) soll als Orientierung für die Entwicklung des Ortsteils Golm dienen.

 

Auf Maßnahmeträger außerhalb der Verantwortung der Landeshauptstadt soll nach Möglichkeit eingewirkt werden, in Ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich an der Umsetzung des Maßnahmeplans mitzuwirken.

 

Die Verwaltung wird mit Ablauf des Jahres 2016 unter Einbeziehung von Beteiligten aus dem Workshopverfahren den Umsetzungsstand des Maßnahmeplans evaluieren.

 

Ursprung und Vorgehensweise

 

Die Erarbeitung des Maßnahmeplans Golm basiert auf dem Beschluss der Stadtverordneten-versammlung zur Erarbeitung eines Maßnahmeplans für den Wissenschaftsstandort Golm (DS 11/SVV/0993).

Aus den Vorüberlegungen zur Herangehensweise resultierte, dass der Wissenschaftspark und der Ortsteil nicht separat voneinander betrachtet werden können. Der gesamte Ortsteil Golm muss als Einheit mit unterschiedlichen Teilbereichen gesehen werden. Daher gilt es, die Wechselwirkungen zwischen den Teilbereichen im Blick zu behalten und integrierte Lösungen für den gesamten Ortsteil zu finden.

Ziel des Maßnahmeplans ist die Entwicklung einer Gesamtperspektive und Handlungsstrategie für den gesamten Ortsteil Golm unter besonderer Berücksichtigung des Wissenschaftsparks. So wurden in vier Themenfeldern (Gewerbe/Wissenschaftspark und funktionale Mitte; Wohnen, soziale und kulturelle Infrastruktur und Sport; Verkehr; Stadtgestaltung und Naturraum/Grünentwicklung) konkrete Maßnahmenideen von den Workshopteilnehmern entwickelt und in einem zweiten Schritt nach der Priorität im Sinne von Wichtigkeit und zeitlicher Einordnung bewertet.

 

Die Erarbeitung des Maßnahmeplans Golm erfolgte in einem umfangreichen Workshop-Verfahren. Nach einer Startveranstaltung im Dezember 2012 fanden in der Zeit von Januar bis April 2013
13 Workshop-Termine statt. Die vorliegende Dokumentation der Arbeitsergebnisse wurde abschließend in zwei Redaktionssitzungen (Januar 2014) mit allen Workshopteilnehmern abgestimmt.

Um für die Workshopsitzungen eine optimale Arbeitsatmosphäre zu schaffen, wurde auf Vorschlag des Ortsbeirats ein Teilnehmerkreis eingeladen, der sich aus Vertretern von Institutionen und Gruppierungen zusammensetzte, die den Ortsteil vertreten und als Multiplikatoren dienten. So nahmen insgesamt 18 Akteure an den Sitzungen teil. Sie sammelten in der Bürgerschaft zahlreiche Maßnahmenideen und Hinweise und brachten diese in die Diskussion ein.

 

Ergebnis

 

Durch die Workshopteilnehmer wurden 118 Maßnahmen zusammengetragen, durch die die Entwicklung des Ortsteils Golm vorangebracht werden soll, diese sind in der Anlage 1 (Maßnahmenblätter oberer Teil) dargestellt. Zu den Maßnahmen hat die Landeshauptstadt Stellung genommen (Maßnahmenblätter unterer Teil).

Die Maßnahmenumsetzung liegt zum Teil im Aufgabenfeld der Landeshauptstadt, oft aber auch in der Verantwortung anderer Akteure wie dem Ortsbeirat, Investoren, dem Standortmanagement, der Deutschen Bahn, dem Land Brandenburg und anderen.

Einige Maßnahmen wurden bereits durch Verwaltungshandeln umgesetzt, befinden sich in der Umsetzung oder sind konkret geplant.

 

Die Erarbeitung des Maßnahmeplans hat wie aus der Dokumentation ersichtlich unzweifelhaft die Erwartung geweckt, dass für dessen Umsetzung zeitnah und gesondert ein entsprechendes Budget bereitgestellt werden kann. Diese Erwartung steht im Spannungsverhältnis zu ähnlichen Erwartungen in anderen Teilräumen der Stadt und den übergreifenden Erfordernissen und zusätzlichen Aufwendungen, die sich aus dem erheblichen und kontinuierlichen Wachstum der Stadt ergeben. Deshalb werden im weiteren Verlauf nicht nur die Prioritäten innerhalb des Maßnahmeplans zu evaluieren und zu überprüfen sein; zugleich wird eine laufende und wiederkehrende Einordnung dieser Prioritäten in die gesamtstädtischen Prioritäten für Investitionen und Aufwendungen erforderlich sein.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss des Maßnahmeplans Golm hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; dem Maßnahmeplan ist kein eigenes Budget zugeordnet.

 

Die Umsetzung des Maßnahmeplans Golm kann nur im Rahmen der bestehenden Investitionspläne und der mittelfristigen Finanzplanung für die betroffenen Fachaufgaben der Landeshauptstadt erfolgen.

 

Insoweit dient der Maßnahmeplan als Rahmen für die Prioritätensetzung zukünftiger Maßnahmen, die mit ihren Investitionserfordernissen und Folgeaufwendungen im Spannungsfeld zu vielen anderen notwendigen Investitionen und Aufwendungen einer wachsenden Stadt stehen. Dadurch wird der Prioritätensetzung von Investitionen und Aufwendungen eine kontinuierlich wachsende Bedeutung zukommen.

 

Zu Maßnahmen, die nicht im Rahmen des laufenden Geschäfts der Verwaltung umgesetzt werden können, werden durch die fachlich verantwortlichen Bereiche, soweit erforderlich und nach Maßgabe der Bereitstellung entsprechender Mittel, zu gegebener Zeit Beschlussvorlagen in die StVV eingebracht.

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Anlagen

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