Antrag - 14/SVV/0947

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen und die Kommunikation zu den Grundstücken FH-Gebäude am Alten Markt und zum Rechenzentrum an der Plantage zur Chefsache zu machen.

 

Ergebnis soll auf der Grundlage einer einvernehmlichen Lösung mit der Fachhochschule eine verbindliche Vereinbarung mit dem Land Brandenburg zum Auszugstermin an beiden Grundstücken sein.

 

Bei den Verhandlungen sind die rechtlichen Ansprüche der LH P und die Belange der Entwicklungsmaßnahme Potsdamer Mitte gegenüber dem Land nachdrücklich zu vertreten und das zwischen Oberbürgermeister und Rektor der FH vereinbarte Verfahren, Ende November anhand der Prüfergebnisse eine Lösung zu avisieren, zu achten.

 

Dem HA ist bis zum Jahresende 2014 ein Bericht über das Verhandlungsergebnis vorzulegen.

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Erläuterung

Begründung

Der Nutzungsvertrag des Landes Brandenburg für das Rechenzentrum hat bereits 2013 geendet. Hier wird zwar Miete gezahlt, tatsächlich besteht aber für die Nutzung keine vertragliche Grundlage mehr. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass es noch keine konkrete Planung für einen neuen Standort gibt. Theoretisch besteht hier die rechtliche Grundlage für eine Räumungsklage seitens der Stadt.

 

Im Kaufvertrag für das Grundstück der FH, der zwischen der LHP und dem Land Brandenburg im Gegenzug zum Verkauf des Landtagsgrundstücks geschlossen wurde, ist eine Beräumung des FH-Grundstückes bis spätestens 2018 vorgesehen. Die Stadt möchte hier einen früheren Auszug durchsetzen, da nur so bereits genehmigte Fördermittel des Landes tatsächlich für die Entwicklung der Potsdamer Mitte genutzt werden können.

 

Insoweit haben beide Partner ihre Interessen formuliert: das Land möchte 5 Jahre über das Vertragsende hinaus bis 2018 im Rechenzentrum bleiben, die LHP möchte 1 Jahr früher über das Grundstück der FH verfügen können.  Das Land Brandenburg ist Trägerin der FH Potsdam und für deren Arbeitsfähigkeit zuständig. Dennoch wäre es nicht zulässig, wenn Land und Stadt unter Vernachlässigung der Belange der FH zu Vereinbarungen kämen. Deshalb ist die Einbeziehung der FH zur Aufrechterhaltung ihres Lehrbetriebes unerlässlich.

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