Antrag - 14/SVV/0967

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen

 

- ob die Kostensätze, die als Kosten der Unterkunft (KdU) übernommen werden,r bestimmte Stadtgebiete oder Stadtteile differenziert werden können

 

- in welchem Umfang die KdU-Sätze in welchen Stadtgebieten angehoben werden müssen, um eine bessere soziale Durchmischung in den Stadtteilen zu erreichen

 

- welche finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt dadurch zu erwarten sind.

 

Das Prüfergebnis ist den Stadtverordneten im Januar 2015 vorzulegen.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadt Potsdam hat große Probleme, ihren Verpflichtungen zur Aufnahme von Flüchtlingen nachzukommen. Ein wichtiger Grund ist der Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Nach unseren Informationen verfügen mindestens 20-25 % der in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Flüchtlinge über eine Auszugserlaubnis. Eine schnelle Vermittlung in Wohnungen kann also schnell und erheblich zu einer Entlastung der Heimkapazitäten beitragen.

 

Mit der Ds 13/SVV/0433 beantragte unsere Fraktion bereits eine Überprüfung der Kostensätze, die als Kosten der Unterkunft (KdU) von der Stadt übernommen werden. Der Antrag wurde letztlich abgelehnt, weil die Stadtverwaltung befürchtete, dass eine Anhebung der KdU-Höchstsätze Mieterhöhungen bewirkt. Dieser - durchaus nicht abwegigen - Gefahr kann mit der Festlegung von stadtteildifferenzierten Kostenerstattungssätzen vorgebeugt werden.

 

Eine Differenzierung der Kostensätze nach Stadtteilen hat erhebliche integrationspolitische und soziale Vorteile. Auf diesem Wege kann die soziale Durchmischung in den Stadtteilen verbessert und eine Konzentration von Flüchtlingen in bestimmten Stadtgebieten abgebaut werden.

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