Beschlussvorlage - 14/SVV/1020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Jann Jakobs, schließt den in der Anlage beiliegenden

 

Fernwärmegestattungsvertrag über die Fernwärmeversorgung im Vertragsgebiet Potsdam mit der Energie und Wasser Potsdam GmbH,

 

diese vertreten durch die Geschäftsführer, Herrn Wilfried Böhme und Herrn Holger Neumann.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

Die Fernwärme spielt mit einer Beheizung von ca. 60% des Wohnungsbestandes in Potsdam eine bedeutende Rolle als Energielieferant.hrend von der Liberalisierung bei Strom und Gas im Jahr 1998 umfassende Auswirkungen auf Wettbewerb und Verbraucherpreise ausgingen, bleiben die Strukturen im Fernwärmebereich unverändert. Im Endeffekt ist das Versorgungsnetz der Fernwärme in Potsdam als ein geschlossenes, lokales wasserbasiertes Versorgungssystem anzusehen, bei dem eine Durchleitung nicht möglich ist. Der etablierte lokale Wärmelieferant, die Energie und Wasser Potsdam GmbH, ist deshalb innerhalb des Netzgebietes des Stadtgebietes Potsdam der einzige überwiegend flächendeckende Anbieter. Lediglich im Ortsteil Fahrland befindet sich mit dem lokalen Anbieter Urbana Energiedienste GmbH ein weiteres lokal begrenztes Nahwärmenetz, welches sich über die BebauungsplangebieteEisbergstücke, „Am Königsweg“ undAm Upstallgraben erstreckt.

 

Der Neuabschluss des beiliegenden Vertrages ist nach Beendigung der Vertragslaufzeit (31.12.2014) des bestehenden Fernwärmegestattungsvertrages, aufgrund des Beschlusses der SVV vom 02.06.2004, DS 04/SVV/0337, zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Energie und Wasser Potsdam GmbH, zur weiteren Regelung der Fernwärmeversorgung im Stadtgebiet erforderlich.

 

Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. (AGFW ehemals Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft) hat einen Muster-Gestattungsvertrag für die Fernwärme-versorgung erarbeitet, mit dem unter Berücksichtigung der kommunalen Belange eine nahezu einheitliche bundesweite Vertragsgestaltung geschaffen wurde. Der vorliegende Fernwärme-gestattungsvertrag entspricht im Hinblick auf Inhalt und Struktur diesem Muster-Gestattungsvertrag.

 

Vorteile gegenüber dem auslaufenden Fernwärmegestattungsvertrag sind u.a.:

 

-          Die Verlängerung der Gewährleistungsfirst bei Wiederherstellungsarbeiten des öffentlichen Verkehrsraumes von bisher drei auf fünf Jahre.

-          Eine bessere Folgekostenregelung, so dass die EWP GmbH 100% der Kosten einer notwendigen Maßnahme (Änderung, Umverlegung, Beseitigung oder Sicherung) bei allen Leitungen, die das Baujahr 1990 oder früher aufweisen, übernimmt.

-          Die Aufnahme eines Baumschutzparagraphen sowie einer Regelung zum Klima- und Investitionsschutz.

 

Es haben umfangreiche und ausführliche Verhandlungen mit der EWP stattgefunden, deren Ergebnis der beiliegende Fernwärmegestattungsvertrag ist.

 

 

Ausgehend von den bereits im auslaufenden Vertrag geltenden Grundsätzen wird der EWP mit dem Fernwärmegestattungsvertrag das Recht zur Verlegung und zum Betrieben der Fernwärmeleitungen auf Straßengrundstücken der Stadt eingeräumt sowie die mit der Fernwärmesatzung vorgegebenen Aufgaben der Fernwärmeversorgung auf die EWP übertragen.

 

Die Regelungen zur Kostenbeteiligung bei der von der Stadt veranlassten Veränderungen an Versorgungsanlagen wurden entsprechend der mit der EWP ausgehandelten Konzessionsverträge Strom und Gas angepasst.

 

Eine Ausschreibungspflicht für die mit dem Vertrag übertragenen Aufgaben, Rechte und Pflichten ist nicht gegeben.

 

Der Fernwärmegestattungsvertrag endet mit dem Energieversorgungsunternehmen Energie und Wasser Potsdam GmbH mit Ablauf von 30 Jahren nach dessen Inkrafttreten.

 

Weitere Vorteile für die Landeshauptstadt Potsdam bei Abschluss des vorliegenden Fernwärmege-stattungsvertrages mit der EWP:

 

  • Einflussnahme der Stadt im Rahmen der Beteiligung an der Gesellschaft,
  • regionale Beschäftigung von Personal,
  • regionale Beauftragung von Unternehmen durch den Netzbetreiber,
  • Steueraufkommen verbleibt in Potsdam,
  • örtliche Präsenz, Kundennähe sowie
  • 24 Stunden Störungs- und Bereitschaftsdienst.
  • Der Mehrspartenbetrieb (Strom- und Gasnetze sowie Fernwärmenetz in einer Hand) sorgtr einen wirtschaftlichen Netzbetrieb, da eine Koordination erfolgen kann.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Abschluss des Fernwärmegestattungsvertrages.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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