Beschlussvorlage - 14/SVV/1122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschussge beschließen:

 

Für die Produkte 54100, 54300 und 54400 (Gemeinde-, Landes- und Bundesstraßen) werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 226.091,30 EUR für die Schlussrechnung der Energie und Wasser Potsdam GmbH für die Oberflächenentwässerung auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Haushaltsjahr 2013 genehmigt.

(Unterproduktkonto 5410001.5221200, 5430001.5221200 und 5440001.5221200)

 

Die Deckung erfolgt aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln für Personalaufwendungen des Geschäftsbereich 4.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Auf Grund des Ver- und Entsorgungsvertrages mit der Energie und Wasser Potsdam GmbH ist die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet, den Anteil der Aufwendungen, der für die schadlose Ableitung des auf öffentliche Straßen und Plätze zuzurechnenden  Niederschlagswassers anfällt, als Straßenbaulastträger an den Dienstleister zu erstatten.

Die für die Niederschlagswasserentsorgung auftretenden Kosten werden nach dem Verhältnis der Flächen, von denen eine Einleitung von Niederschlagswasser stattfindet, aufgeteilt. Aktuell beträgt dieser Aufteilungsschlüssel 40% zu 60%, d. h. die Landeshauptstadt übernimmt 40 % der Kapital- und Betriebskosten für das Kanalnetz und die entsprechenden Anteile der Pumpwerke und der Kläranlage Nord. Zudem sind aus städtischen Mitteln zu 100 % die Betreibung der Straßeneinläufe und die Wartung der Rigolen zu finanzieren.

 

Über den Verlauf des Jahres werden vertragsgemäß 4 Abschläge auf das jährliche Entgelt gemäß Entgeltbegehren an die Energie und Wasser Potsdam GmbH bezahlt. Nach Ablauf des Jahres und Zusammenstellung aller Kosten wird die Schlussrechnung im Folgejahr vorgelegt. Für das Jahr 2013 beläuft sich der Schlussrechnungsbetrag auf 456.091,30 EUR.

Gemäß § 32 (2) KomHKV ist dieser Aufwand periodengerecht in das noch offene Buchungsjahr 2013 zu übernehmen. Für die anstehende Sachkontenbuchung fehlt allerdings derzeit in 2013 die Deckung.

 

Die Rechnungshöhe war nicht konkret vorhersehbar und resultiert aus unaufschiebbaren Gefahrenbeseitigungen und verkehrssichernden Unterhaltungsleistungen im öffentlichen Verkehrsraum im Zusammenhang mit vermehrt aufgetretenen Starkregenereignissen, in deren Folge an einigen Stellen der Verkehrsfluss massiv gestört oder das Eigentum Dritter beeinträchtigt bzw. gefährdet war. Zum einen sind die Betreiberkosten der Regenentwässerung gegenüber der Kalkulation angestiegen, zum anderen waren aber auch anteilig nach Neuinvestitionen zusätzliche Kapitalkosten entstanden.

 

Ergänzende Information zum Deckungskreis 4310/4810 Oberflächenentwässerung im Jahr 2013:

Planansatz:                3.025.000,00 EUR

4 Abschläge:               -2.618.000,00 EUR

üpl./apl.:                   -177.000,00 EUR

Verfügbar:                  230.000,00 EUR

Schlussrg.:                 -456.091,30 EUR

üpl. Aufw./Ausz.:226.091,30 EUR

Seinerzeit war die Mittelübertragung und Deckung für unabweisbare überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zu Lasten des Deckungskreises 4310/4810 über insgesamt 177.000,00 EUR unumgänglich. (DS 14/SVV/0243 vom 07.04.2014)

 

Es wird vorgeschlagen, die im Ergebnis- sowie Finanzhaushalt des GB 4 in 2013 nicht in Anspruch genommenen Mittel für Personalaufwendungen/ -auszahlungen zur Deckung heranzuziehen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

2013: überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 226.091,30 EUR

 

Zu Gunsten der Unterproduktkonten:

5410001.5221200/7221200: 210.264,91 EUR

Gemeindestraßen-Verkehrsflächenverwaltung.Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

5430001.5221200/7221200:    6.782,74 EUR

Landesstraßen-Verkehrsflächenverwaltung.Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

5440001.5221200/7221200:    9.043,65 EUR

Bundesstraßen- Verkehrsflächenverwaltung.Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

 

Zu Lasten des Deckungskreises:

DK 4001/ 4501 GB 4 Personalaufwendungen bzw. -auszahlungen

 

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Anlagen

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