Antrag - 14/SVV/0905

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,  einen ÖPP-Prozess für die gemäß SEP 2014 -2020 zu erstellenden Schulobjekte einzuleiten und dabei die verschiedenen Realisierungsmodelle und Finanzierungsvarianten zu prüfen sowie einen Wirtschaftlichkeitsvergleich (final mit Inflation)

zwischen EE  (Eigenerstellung) und den Angeboten verschiedener ÖPP-Anbieter durchzuführen.

 

Über den Stand des Prozesses ist der Hauptausschuss alle zwei Monate, beginnend im Dezember 2014, zu informieren.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Haushaltslage der Landeshauptstadt Potsdam ist nach Einschätzung der Kommunalaufsicht weiterhin angespannt, die Leistungsfähigkeit kann nicht bescheinigt werden. Deshalb sind Konsolidierungsbemühungen des zu erwartenden erheblichen Anstiegs erforderlicher Investitionsmaßnahmen in der wachsenden Stadt notwendig. Dazu gehört insbesondere, Entlastungsmöglichkeiten bei der Umsetzung des Schulentwicklungsplans sorgfältig zu prüfen. Eine ganzheitliche Betrachtung von Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb sowie die Prüfung von ÖPP- Angeboten ist daher zwingend erforderlich. Erst vorliegende konkrete Berechnungen zu den benötigten Schulobjekten ermöglichen einen Vergleich und die Entscheidung für die beste und kostengünstigste Lösung.

 

Die AG Investitionscontrolling/PPP hat im Schreiben vom 02.10.06 festgestellt, dass

eine generelle Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von PPP-Modellen nur durch einen unmittelbaren Alternativenvergleich zwischen der konventionellen Beschaffung und dem ÖPP-Modell möglich ist. Diese Erkenntnis ist unverändert gültig.

 

Die ständige Weiterentwicklung dieser Modelle sowie die inzwischen vielfach in der Praxis gesammelte Erfahrung von ÖPP-Anbietern machen es erforderlich, bei einem geschätzten 160 Mio. Euro betragenden Investitionsvolumen  einen Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten durchzuführen.

 

r den SEP 2014-2020 wurde der Bedarf und die Anforderungen (u.a. SEP und Drucksache 14/SVV/0063) definiert. Damit liegen wesentliche Grundlagen vor. Der KIS hat auf dieser Basis bereits eine Kostenberechnung durchgeführt, der für einen konkreten Vergleich herangezogen werden kann.

 

Dem Kreisschulbeirat und Kreiselternrat Potsdam wurde mit Schreiben vom 05.09.2014 vom MBJS mitgeteilt, dass bezüglich der Raumgestaltung nur Standortempfehlungen des Ministeriums vorliegen und bezüglich finanziellen Unterstützungen:   „Zurzeit bestehen von Seiten des MBJS leider überhaupt keine Möglichkeiten zur Förderung geplanter Schulbaumaßnahmen.“ Des Weiteren heißt es: „ mitgeteilt werden, dass die Stadt Potsdam an dem für „Bildung“ geplanten Anteil (der EU in der neuen Förderperiode) nicht teilhaben kann, da die „wachsenden“ Städte des Landes Brandenburg von der Förderung ausgeschlossen wurden. Damit wird unterstrichen, dass die Stadt Potsdam hinsichtlich der Flexibilität ihrer Schulbauplanungen gebunden ist und weder auf moderne Erkenntnis noch auf besonderedagogische Forderungen eingehen kann. Umso mehr kann dies jedoch in einem ÖPP-Verfahren erfolgen. Hierbei kann mit  vorliegenden aktuellen Verfahren und flexiblen Bauweisen sowohl auf die Raumplanung wie auch auf die pädagogischen Inhalte besser eingehen können. 

 

Hinzu kommt mehr Flexibilität hinsichtlich einer späteren Nutzung der Schulgebäude, falls sich der Bedarf ändert. Dies bei den neuen Schulen zu berücksichtigen wurde erst kürzlich durch die LHP öffentlich bestätigt.

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