Beschlussvorlage - 02/SVV/0514
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 Klein Glienicke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Frau Britz Tel. 25 21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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03.07.2002
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04.09.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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22.08.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.08.2002
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Erläuterung
Begründung: ANLAGE
1
Kurzeinführung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
- Anlage
1: Kurzeinführung/Begründung
(3 Seiten)
- Anlage
2: Bebauungsplanentwurf
mit Begründung (66 Seiten)
- Anlage
3: Grünordnungsplan
mit Begründung (72 Seiten)
Anlass für die Beschlussvorlage
Die
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung
am 04.05.1994 den Bebauungsplan Nr. 3 "Klein Glienicke" als Satzung
beschlossen. Im Zuge der Vorbereitung des Genehmigungsantrags sind jedoch
Mängel in der Plangrundlage festgestellt worden. Die Einreichung des
Genehmigungsantrages musste daher zurückgestellt werden. Aufgrund des mehr als
7 Jahre zurückliegenden Satzungsbeschlusses und der sich seit diesem Zeitpunkt
weiter- bzw. neuformulierten öffentlichen und privaten Belange zum Plangebiet
erschien die Aufhebung des bisherigen Satzungsbeschlusses verbunden mit einer
Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Klein Glienicke", weitgehend in
den bisherigen Plangebietsgrenzen, sinnvoll. Dementsprechend hat auch die
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 05.07.2000 die Aufhebung des
Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 3 "Klein Glienicke" und die
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 "Klein Glienicke" mit
annähernd gleichem räumlichen Geltungsbereich beschlossen.
Der
räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet des Ortsteils "Klein
Glienicke" mit Ausnahme der Flurstücke 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99,
100 und 101 der Flur 22 und des Flurstückes 225 der Flur 23 der Gemarkung
Babelsberg. Er wird im Westen, Norden und Osten durch die Stadtgrenze Potsdams,
welche gleichzeitig Grenze des Landes Brandenburg zum Land Berlin ist, und im
Süden durch die Glienicker Lake, den Babelsberger Durchstich und den
Griebnitzsee begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe
von ca. 26,9 ha.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 92 werden
folgende, bisher für den Bebauungsplan Nr. 3 formulierten Planungsziele weiter
verfolgt:
- Erhalt
der vorhandenen Bebauungsstruktur zur Wahrung des städtebaulichen
Erscheinungsbildes des Ortsteils Klein Glienicke
- Intensivierung
der Wohnnutzung in bestehenden Wohnbereichen durch Bebauung von unbebauten
Zwischenbereichen als Fortführung von, in der Vergangenheit begonnenen
städtebaulichen Siedlungsentwicklungen
- Sicherung
verbindender Grünflächen nördlich der Waldmüllerstraße, um einer Zersplitterung
durch heranrückende oder in den gestalterisch bedeutsamen Landschafsraum
eingreifende Bebauungen entgegenzuwirken
- Erhöhung
der Attraktivität des Plangebietes als Ausflugs- und Erholungsort in
Anerkennung des besonderen Wertes des Ortsteils Klein Glienicke für den
Kulturtourismus und die Naherholung
Unter
Berücksichtigung der im Zeitraum seit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 3 im Jahre 1994 erkennbar gewordenen, weiteren öffentlichen und privaten
Belange sollen mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 insbesondere
folgende städtebauliche Klärungs- und Abwägungsbedarfe berücksichtigt werden:
1
- Untersuchung
der Art der baulichen Nutzung für die östlich der Straße "Am
Waldrand" gelegenen unbebauten Flächen und für die von der Feuerwehr
genutzten Grundstücke an der Wannseestraße
- kritische
Beurteilung der bisherigen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu
den überbaubaren Grundstücksflächen
- Untersuchung
der straßenverkehrlichen Erschließung des Plangebietes
- Feststellen
möglicher Auswirkungen der aktuellen Ausbauplanungen zu den Berliner
Wasserstraßen (Trasse Süd) im Rahmen der Planungen zum Verkehrsprojekt Deutsche
Einheit Nr. 17 (Planfeststellungsabschnitt 1) auf die Inhalte des
Bebauungsplanes,
- Sicherung
eines öffentlich zugänglichen Uferweges zwischen Parkbrücke und dem Jagdschloss
Glienicke in Fortführung des gesamtstädtischen Zieles der Zugänglichkeit der
Ufer der Havelseengewässer und der Schaffung durchgehend verbundener Uferwege
- Festsetzung
von Gestaltungsvorschriften zur Sicherung von baugestalterischen Merkmalen, die
für das Plangebiet von herausragender Bedeutung sind
Planungsvorgaben
Der
Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan Potsdam in der Fassung der
Bekanntmachung vom 04. Oktober 2001 entwickelt. Auf die Anfrage nach den
Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung sind keine
Bedenken zum Bebauungsplan erhoben worden. Der Bebauungsplan Nr. 92 "Klein
Glienicke" fällt nicht in den Anwendungsbereich der Neufassung des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 05. September 2001.
Frühzeitige
Bürgerbeteiligung
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom
09.11.2000 bis zum 24.11.2000 statt. Mit der Auslegung der Vorentwürfe des
Bebauungsplanes (Varianten 4a, 4b und 5) und seiner Begründung wurden die
Bürger von den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung und den voraussichtlichen
Auswirkungen öffentlich unterrichtet. Von der Möglichkeit Anregungen zu äußern
sowie Einsicht in die Pläne zu nehmen, machte während der Auslegungszeit eine
Vielzahl von Bürgern Gebrauch. Es gingen insgesamt 25 schriftliche, zum Teil
sehr verschiedenartige Äußerungen ein. Sie fanden bei der Fortschreibung des
Vorentwurfes zum Bebauungsplan zum Teil ihre Berücksichtigung. In Auswertung
der Anregungen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der
Fachbereiche der Stadtverwaltung Potsdam ist die 6. (Vorentwurfs-) Variante
entwickelt worden, mit der die Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden.
Aufgrund der komplexen Weiterentwicklung des Vorentwurfes ist eine
detaillierte Auswertung zum Umfang der Berücksichtigung der Anregungen aus der
Bürgerbeteiligung im Einzelnen nicht möglich.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Mit
Schreiben vom 24.08.2001 wurden 29 Träger öffentlicher Belange sowie die
Nachbargemeinde Berlin zur Abgabe einer Stellungnahme zur Variante 6 des Bebauungsplanes
aufgefordert. Daraufhin nahmen 22 Träger öffentlicher Belange sowie die
Nachbargemeinde Berlin Stellung. Die Ergebnisse sind in den
Bebauungsplanentwurf eingeflossen.
Stellungnahme
der Verwaltung zu
den während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangene
Schreiben
Die
vom Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin mitgeteilten Hinweise, die zur
gegenwärtigen und künftigen Flächennutzung, zur Parkbrücke sowie zum
Begründungstext gegeben wurden, können ohne Auswirkungen auf die Planinhalte
zur Kenntnis genommen werden. Gleiches trifft auf die Stellungnahme des
Bundesvermögensamtes Potsdam zu. Die Empfehlung des Landesumweltamtes
Brandenburg, Abt. Gewässerschutz/Wasserwirtschaft zur Beteiligung der Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wurde berücksichtigt. Die vom
Landesumweltamt, Abt. Abfallwirtschaft, Altlasten und Bodenschutz geäußerten
Hinweise beziehen sich auf die Beteiligung der unteren Abfallwirtschaftsbehörde
der Landeshauptstadt Potsdam sowie der unteren Bodenschutzbehörde. Dieser
Anregung war im Rahmen der Beteiligung der Fachbereiche der Stadtverwaltung
gefolgt worden. Ebenso wird mit der Planung der von der Energieversorgung
Potsdam GmbH in ihrer Stellungnahme vorgebrachten Anregung zur Festsetzung eines
weiteren Trafostandortes
gefolgt.
In Abstimmung mit der Energieversorgung wird der
Standort für eine neue Transformatorenstation im nördlichen Bereich der Straße
Am Böttcherberg festgesetzt. Die Anregung des Wasserbetriebes Potsdam GmbH, bei
einem angestrebten Rückbau der Wannseestraße zwischen Griebnitzstraße und der
Straße Am Böttcherberg die eventuell notwendigen Leitungsumverlegungen zu
beachten oder die Einräumung von Leitungsrechten vorzusehen, hat keine
Auswirkungen auf die Planinhalte, da mit dem Bebauungsplanentwurf die im
Vorentwurf vorgeschlagene Korrektur von Teilen der Wannseestraße im
betreffenden Bereich nicht mehr verfolgt wird.
Die vom Amt für Immissionsschutz Brandenburg an der
Havel geäußerten Anregungen beziehen sich auf eine gegenwärtig noch vorhandene,
jedoch in den Planinhalten nicht mehr vorgesehene Nutzung (Feuerwehrstandort in
der Wannseestraße) und auf Lärmimmissionen durch die das Plangebiet tangierende
Bundeststraße. Hinweise werden zu von Trafostationen ausgehenden
elektromagnetischen Feldern, zu Anlagen der Abwasserbeseitigung, zu Standorten
für Wertstoffcontainer, als auch zu den Lärmimmissionen von der
Bundeswasserstraße (Teltowkanal) gegeben. Die Anregungen und Hinweise haben,
soweit dieses im Bebauungsplan regelbar ist, ihre Berücksichtigung in den
Festsetzungen des Bebauungsplanes gefunden.
Das Amt für Forstwirtschaft Belzig als Untere
Forstbehörde erhebt Bedenken zum Bebauungsplanvorentwurf bezüglich des
erforderlichen Abstandes von den bebaubaren Flächen zum Wald von etwa 25 m.
Diese von der unteren Forstbehörde vorgebrachten Anregungen werden nicht
berücksichtigt. Eine generelle Einhaltung der forstbehördlichen
Abstandsforderung ist nicht möglich, da es sich größtenteils um bauliche
Bestandssituationen handelt, die eine ergänzende Bebauung im Sinne des § 34
BauGB zulassen. Eine Gefahrensituation ist nicht auszumachen.
Vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und
Archäologisches Landesmuseum als auch von der Stiftung Preußische Schlösser und
Gärten Berlin-Brandenburg werden Anregungen bezüglich der Ausblicke aus dem
Park Babelsberg auf die Schweizerhäuser am Fuße des Böttcherberges mitgeteilt.
Auch wären zusätzliche Bebauungen auf ausgewählten Grundstücken der
Waldmüllerstraße abzulehnen. Diesen Anregungen wird nur begrenzt gefolgt. Die
Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt eine vorhandene, rechtsgültige
Baugenehmigung (Grundstück Waldmüllerstraße 7b). Die Überbaubarkeit auf dem
Grundstück Waldmüllerstraße 7 wird verändert; die Höhe baulicher Anlagen
orientiert sich am vorhandenen straßenseitigen Gebäude.
Die Ausflugsgaststätte „Bürgershof" in der
Waldmüllerstraße 5 stellt für Klein Glienicke eine lokale, zu erhaltende
Besonderheit dar und soll unbedingt wieder errichtet werden. Dieses Hauptgebäude
war 1971 im Zusammenhang mit dem Ausbau der Grenzanlagen gesprengt worden. Mit
der Beschränkung der Höhe der baulichen Anlage auf eine höchst zulässige
Oberkante von 38,50 m (ca. 6 m über dem anstehenden Gelände) wird einerseits
diesem, auch für die touristische Bedeutung des Ortsteils wichtigen Potenzial
eine Entwicklungsperspektive über die Sommermonate hinaus gegeben, andererseits
der Tatsache Rechnung getragen, dass das privat rückerworbene Mauergrundstück
Bauland ist. Die seitens der Denkmalpflege geforderte Erhaltung der Sichten aus
dem Park Babelsberg auf die Schweizerhäuser am Fuße des Böttcherberges wird,
jedenfalls von den höher gelegenen Blickpunkten, nicht in einem Maße
beeinträchtigt, dass der Ausschluss von Baurechten für den privaten Eigentümer
und das Entstehen eines Planungsschadens, der durch die Stadt auszugleichen
wäre, gerechtfertigt erscheint.
Die Nachbargemeinde Berlin, vertreten durch das
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, lehnt die Anbindung der Mövenstraße an die
Königsstraße (Bundesstraße 1) ab. Dieser Anregung kann nur bedingt gefolgt
werden, da zur Erschließung des Gebietes .eine eingeschränkte
Ausfallmöglichkeit erforderlich ist, auch um einer weiteren Flächenversiegelung
und einem Flächenerwerb (Wendehammer) zu entgehen.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend
dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 92 gefasst werden.
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