Beschlussvorlage - 02/SVV/0651

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für Sozialhilfe in Höhe von 2.336.895 Euro im Bereich Soziales.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

für den finanziellen Mehrbedarf im Haushalt des Fachbereiches Jugend, Soziales und Wohnen für 2002

 

Im Verlaufe des Jahres 2002 haben sich in der Stadt die Fallzahlen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt (außerhalb von Einrichtungen)  in einem Umfang geändert, der zu Jahresbeginn nicht absehbar war. Dies hat zu finanziellen Mehrbelastungen geführt, die  im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets nicht abgesichert werden können. Auf die Ursachen für den Mehrbedarf und die Bemühungen zu dessen Minimierung wird nachfolgend näher eingegangen.

 

 

Mehrbedarf im Bereich Soziales

 

Für Ausgaben in der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen wurden für das Haushaltsjahr 2002 im Deckungsring Sozialhilfe ( 41000.73100 ), ohne Leistungen für Asyl, insgesamt 16.638.200 EUR eingeplant.

 

Die Planungsgrundlage für 2002 bildeten 1.887 laufende Sozialhilfefälle für die Personenkreise der deutschen Hilfeempfänger und für Kontingentflüchtlinge.

 

Eine Analyse des Mittelabflusses im 1. Halbjahr macht bereits jetzt deutlich, dass die veranschlagten Haushaltsmittel für die laufende Gewährung von Sozialhilfe bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht ausreichen werden.

 

Gegenüber der für die Budgetveranschlagung herangezogenen Planzahl von 1.887 Fällen haben sich die Fallzahlen in der Sozialhilfe im 1. Quartal 2002 wie folgt entwickelt:

 

Januar      2002  =  2115 Fälle  ( Steigerung  um   12 %    gegenüber der Planzahl )

Februar      2002  =  2081                   10 %                    

März       2002  =  2148                   14 %                    

April        2002  =  2216                   17 %                    

Mai         2002  =  2216                   17 %                   

Juni        2002  =  2175                   15 %                    

 

(siehe Anlage 2)

 

Folgende Ursachen/Zusammenhänge sind hierfür zu nennen:

 

·     Eine wesentliche Ursache – neben dem allgemeinen Anstieg von Fallzahlen - für den hohen Mittelabfluss sind die stetig steigenden Kosten für den Personenkreis der jüdischen Emigranten, wobei insbesondere die Ausgaben in der Krankenhilfe besonders hoch sind. So betrugen die Ausgaben pro Fall und Monat in der Krankenhilfe im 1. Quartal in diesem Personenkreis Æ 215 EUR. Bei den deutschen Hilfeempfängern liegen diese vergleichsweise bei  Æ 65 EUR im Monat.

 

Im Zusammenhang mit der jährlichen Aufnahmequote der Stadt für jüdische Zuwanderer (2002  = 255 Personen) ist die Altersstruktur eine weitere Ursache für die hohen Ausgaben in der Krankenhilfe. Die Einflussmöglichkeit der Stadt Potsdam auf das Alter der aufzunehmenden  jüdischen Emigranten ist verschwindend gering.

 

Altersstruktur der jüdischen Emigranten  per 30.06.02:

 

<  18. Lebensjahr            =            78 Personen       (13,3 %)

18. – 29. Lebensjahr      =            52                   (  8,9 %)

30. – 49. Lebensjahr      =            74                   (12,6 %)

50. – 60. Lebensjahr      =            89                   (15,2 %)     

>  60. Lebensjahr            =      294                       (50,1 %)     

 

So sind z.B. im 2. Halbjahr 2002  88 % der Gesamtausgaben in der Krankenhilfe für Personen angefallen, die älter als 60 Jahre sind.

 

 

·     Eine weitere Ursache - sowohl für die gestiegenen Fallzahlen als auch für die progressive Entwicklung der Ausgaben in der Sozialhilfe - ist der Anstieg der Erstattungsfälle für Wohngeld, für die der Bereich Soziales in Vorleistungen gehen muss. Waren es im vergangenen Jahr noch ca. 30 – 50 Fälle im Monat, so waren es im 1. Halbjahr 2002 bereits ca. 150 Fälle im Monat. Bearbeitungszeiten in der Wohngeldstelle von derzeit mehr als 4 Monaten führen zu „künstlichen" Sozialhilfefällen, die dann nicht nur Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe, sondern beispielsweise auch auf einmalige Beihilfen haben. Das hat die Konsequenz, dass in vielen Fällen die Erstattungsbeträge für Wohngeld wesentlich geringer ausfallen, als die gewährte Sozialhilfe. Die derzeit in der Wohngeldstelle laufende Organisationsuntersuchung muß deshalb schnellstmöglich mit dem Ziel abgeschlossen werden, dort Rahmenbedingungen für eine deutliche Verkürzung der Antragsbearbeitung zu schaffen.

 

 

3. Mit ca. 25 % aller Fälle in der Sozialhilfe nimmt der Personenkreis der Alleinerziehenden mit 1 und mehr Kindern einen hohen Stellenwert ein und ist somit ein wesentlicher Kostenfaktor. Bedingt durch die weitere Zunahme der Fallzahlen in der Sozialhilfe haben sich auch bei dieser Gruppe die absoluten Fallzahlen erhöht:

 

1998                 = 417 Hilfeempfänger

1999                 = 420

2000                 = 442

2001                 = 486

                   per Juni   2002                 =          509                 

 

Somit ist die Zahl der Alleinerziehenden mit Kindern in der Sozialhilfe seit 1998 um 22,0 % gestiegen. Die Regelung durch Bundesgesetz, dass Erziehungsgeld als Einkommen bei der Sozialhilfeberechnung nicht angerechnet werden darf, führt vielfach dazu, dass die Anspruchsberechtigten durch Bezug von Erziehungsgeld und Sozialhilfe besser gestellt sind, als bei Aufnahme einer Arbeit. Darüber hinaus nutzen viele Alleinstehende mit Kindern die per Gesetz eingeräumte Möglichkeit, die Elternzeit von 1 auf 2 Jahre zu verlängern. Dadurch erhöht sich die Verweildauer in der Sozialhilfe um ein weiteres Jahr und belastet das Sozialhilfebudget nicht unwesentlich.

 

4. Die Bundesregierung hat das Grundsicherungsgesetz beschlossen, das am 01.01.2003 in Kraft treten wird. Auch daraus ergeben sich bereits für 2002 zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 70.000 EUR  im Vwhh, die bisher im Budget nicht enthalten sind. Diese entstehen im Zusammenhang mit der technisch organisatorischen Vorbereitung bei der Bildung der Arbeitsgruppe „Grundsicherung". Eine umfassende Kostenübersicht wird der Beigeordnetenkonferenz in einer Vorlage im September vorgelegt.

 

In der Anlage 3 ist dargestellt, in welchen einzelnen Haushaltstellen der Mehrbedarf für das Haushaltsjahr 2002 erwartet wird. Zusammengefasst ergibt sich folgende Übersicht:

 

·                Mehrbedarf Sozialhilfe (einschl. Krankenhilfe)                      2.892.600 EUR

·                Grundsicherung                                                                       70.135 EUR

 

Gesamt:      2.962.735 EUR

 

Dieser Fehlbedarf kann durch einen Minderbedarf in Höhe von 470.000 EUR sowie Einsparungen in Höhe von 155.840 EUR und damit insgesamt

                                               

                                                625.840 EUR

reduziert  werden.

 

So verbleibt für den Bereich Soziales ein Fehlbedarf in Höhe von

 

                                             2.336.895 EUR

 

der auch im Fachbereich nicht ausgeglichen werden kann. Ohne Fehlbetragsausgleich muss die Gewährung von Sozialhilfe im Monat November 2002 eingestellt werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Mehrbedarf Sozialhilfe:                   2.892.600 Euro

Grundsicherung:                                      70.135 Euro

                                                            ---------------------

                                                            2.962.735 Euro

 

Einsparungen im Deckungsring:            -  625.840 Euro

                                                            ---------------------

 

 

Mehrbedarf, für den es im Fachbereich

keine Deckungsquelle gibt:              2.336.895 Euro

                                                            ===========

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Anlagen

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