Antrag - 15/SVV/0154

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den mit der Stiftung Preußische Schlösser undrten (SPSG) vertraglich vereinbarten Zuschuss r die Bewirtschaftung des Parkes Sanssouci nftig in angemessenem Umfang zu kürzen.

 

Die Kürzung soll damit begründet werden, dass die SPSG immer wieder den Zugang zum Park Sanssouci erschwert, obwohl in der abgeschlossenen Vereinbarung als Gegenleistung für den städtischen Zuschuss explizit eine kostenlose Zugänglichkeit des Parkes vereinbart wurde.

 

Der Umfang der Kürzung soll danach festgelegt werden, wieufig und wie lange der öffentliche Zugang in den Park durch die Schlösserstiftung gesperrt oder erschwert wird.

 

Über die Umsetzung des Beschlusses soll der Hauptausschuss im Mai 2015 erstmals unterrichtet werden.

 

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Am 05.06.2013 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Ds 13/SVV/0283 „Finanzielle Beteiligung der LHP am Unterhaltungsaufwand der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“.

 

Damit billigten die Stadtverordneten den Abschluss eines Vertrages mit der Stiftung, in dem sich die SPSG zum Verzicht auf einen Parkeintritt für den Park Sanssouci verpflichtet, wenn die Stadt Potsdam einen jährlichen Zuschuss von einer Million Euro für die Bewirtschaftung des Parkes zahlt. Die Schlösserstiftung hat sich also verbindlich verpflichtet, den kostenfreien Zugang in den Park zu gewährleisten.

 

Leider erreichen uns aber immer wieder Beschwerden von Anwohner*innen, die beklagen, dass die Zugänge am Schafgraben oder am Grünen Gitter ohne vorherige Ankündigung und ohne ersichtlichen Grund verschlossen wurden.

 

Unsere Fraktion hat gegen einen städtischen Zuschuss an die SPSG gestimmt. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die Stiftung einen höheren Anteil ihrer Kosten selbst erwirtschaften soll, statt nach öffentlichen Geldern zu rufen oder einen Wegezoll zu erheben.

Dennoch halten wir es für eine Selbstverständlichkeit, dass die Stadt Potsdam ihre Verpflichtungen aus der geschlossenen Vereinbarung erfüllt. Allerdings sehen wir die Zahlungsverpflichtung nur in dem Umfang gegeben, in dem die Stiftung auch die zugesicherte Gegenleistung erbringt.

 

Wir gehen davon aus, dass die Stadtverwaltung den Zeitpunkt, Dauer und Grund einer Schließung der Zugänge unproblematisch bei der Schlösserstiftung ermitteln kann.

 

Eine angemessene Kürzung des Zuschusses ist auch ein klares Signal an die Stiftung, dass die Stadtverwaltung die berechtigten Interessen der Bevölkerung wahrnimmt und auf einer Einhaltung der geschlossenen Vereinbarung besteht.

 

 

 

 

 

 

 

 

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