Beschlussvorlage - 15/SVV/0357

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 27 "rkstraße"1. Änderung,  Teilbereich  Gelände  Wasser- und Schifffahrtsamt entschieden (gemäß Anlage 3 und 4).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 27  "Türkstraße", 1. Änderung, Teilbereich Gelände Wasser- und Schifffahrtsamt wird einschließlich der vorgenommenen Änderung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (gemäß Anlagen 5 und 6).

 

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 27 "Türkstraße", 1. Änderung, Teilbereich Gelände Wasser- und Schifffahrtsamt zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

Anlage 1:              Pflichtanlage finanzielle Auswirkungen              (2 Seiten)

Anlage 2:              Kurzeinführung der Beschlussvorlage              (2 Seiten)

Anlage 3:              Abwägungsvorschlag der Träger öffentlicher Belange              (5 Seiten)

Anlage 4:               Abwägungsvorschlag zur Betroffenenbeteiligung              (1 Seite)

Anlage 5:               Bebauungsplan              (1 Plan)

Anlage 6:               Begründung              (75 Seiten)

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung sind keine Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten. Die Erschließungsanlagen und öffentlichen Grünanlagen wurden bereits realisiert. Der Uferweg wurde aus öffentlichen Fördermitteln erstellt.

 

Es fallen keine Folgekosten an.

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

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Anlagen

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