Beschlussvorlage - 15/SVV/0302

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Vierte Änderungsvereinbarung zum Verkehrsleistungs- und -finanzierungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (Anlage 1)

 

  1. Ergänzung der Vereinbarung zur Bereitstellung der finanziellen Mittel zur   Finanzierung der übrigen ÖPNV-Leistungen der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH in Potsdam für die Jahre 2010 bis 2019 zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadtwerke Potsdam GmbH (Anlage 2).

 

  1. Vereinbarung über die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses zwischen der  Landeshauptstadt Potsdam und der Stadtwerke Potsdam GmbH sowie der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (Anlage 3).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

In ihrer Sitzung am 28. Januar 2015 beschloss die Stadtverordnetenversammlung (SVV) das ÖPNV- Infrastrukturpaketr die Erweiterung/Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an die Anforderungen der wachsenden Stadt (DS 14/SVV/1044).

 

Durch dieses sollen im Zeitraum 2015 - 2019 nachstehende 5 ÖPNV-Schwerpunktprojekte im Bereich Straße und ÖPNV mit einem investiven Gesamtvolumen von 49,2 Mio. € umgesetzt werden:

 

  • Straßenbahnstreckenerweiterung  "Nordast" von der Viereckremise zum Campus Jungfern-see,
  •                   Gleissanierung sowie Gleismittenerweiterung Heinrich-Mann-Allee,
  •                   Neugestaltung der Wendeanlage am Hauptbahnhof (Leipziger Dreieck),
  •                   Grundinstandsetzung von 6 Tatra-Zugverbänden (12 Wagen),
  •                   Verlängerung von 8 Combino Straßenbahnen inkl. Anpassung der Werkstätten.

 

Die Finanzierung erfolgt durch:

a)        ca. 2,1 Mio. €/a, die die Landeshauptstadt Potsdam für Investitionsmaßnahmen aus den ÖPNV-Zuweisungen des Landes Brandenburg erhält;

b)        einmalig 13,6 Mio. € aus zusätzlichen Schlüsselzuweisungen der LHP, welche zielgerichtet für die Aufwendungen einer wachsenden Stadt eingesetzt werden;

c)        Aufnahme von Fremdmitteln, welche, sofern sie außerhalb des Kernhaushaltes der Landeshauptstadt Potsdam aufgenommen werden, durch diese zu refinanzieren und in Form einer Kommunalbürgschaft unter Berücksichtigung beihilferechtlicher Kriterien und vorbehaltlich einer kommunalaufsichtsbehördlichen  Genehmigung zu besichern sind.

 

Mit vorgenanntem Beschluss wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zur Abstimmung und Finanzierung des ÖPNV-Infrastrukturpaketes sowie zur Sicherung der daraus entstehenden Betriebs-

und Folgekosten mit der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) und der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) ergänzende vertragliche Regelungen zu vereinbaren. Hieraus resultieren die vorliegenden drei vertraglichen Vereinbarungen.

 

1)   Vierte Änderungsvereinbarung zum Verkehrsleistungs- und -finanzierungsvertrag zwischen
       der Landeshauptstadt Potsdam und der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (Anlage 1)

 

In ihrer Sitzung am 05.11.2014 wurde durch die SVV die Fortschreibung des bestehenden Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrages (VLFV) sowie die Ergänzung der zugehörigen Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2015 bis 2019 beschlossen (DS 14/SVV/0811). In der Kalkulation der ViP, welche Grundlage für die Fortschreibung des VLFV gewesen ist, konnten Finanzierungsbedarfe aus dem ÖPNV-Infrastrukturpaket noch keine Berücksichtigung finden.

Die Umsetzung der Investitionsprojekte hat Auswirkungen auf den Zuschussbedarf der ViP. Dieser ergibt sich zum einen durch den entstehenden Kapitaldienst für die zur Realisierung der Projekte erforderlichen Kredite und zum anderen aus den erhöhten betrieblichen Aufwendungen. So steigen beispielsweise die Instandhaltungskosten eines verlängerten Combino-Fahrzeugs.

 

 

Insoweit ist eine Aktualisierung des Finanzierungsbedarfs der ViP erforderlich. Diese beinhaltet den hrlichen durch die LHP zu finanzierenden Zuschussmehrbedarf der ViP, beginnend von 165 T€ im Jahr 2015 auf 2.718 T€ im Jahr 2019. Der Mehrbedarf resultiert aus einem Finanzierungsbedarf in Höhe von voraussichtlich 23,4 Mio. €, welcher mittels Kreditaufnahme durch die SWP abgedeckt werden soll.

 

2)   Ergänzung der Vereinbarung zur Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Finanzierung der
      übrigen ÖPNV-Leistungen der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH in Potsdam für die Jahre
      2010 bis 2019 zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadtwerke Potsdam GmbH
      (Anlage 2)

 

Die ViP ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der SWP. Zwischen der ViP und der SWP wurde ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung zum 01.01.1998 geschlossen.r den gemäß VLFV von der LHP zu leistende Gesamtzuschuss zur Finanzierung der Verkehrsleistungen der ViP werden in einer zugehörigen Finanzierungsvereinbarung unter Berücksichtigung des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages die Finanzierungsbeiträge zwischen SWP und LHP  definiert. 

 

Hier erhöht sich der Finanzierungsbeitrag der LHP um den Zuschussmehrbedarf der ViP, welcher sich aus dem kreditfinanzierten Finanzierungsbedarfes ergibt.  Die erhöhten Aufwendungen wurden in den Haushaltsplanungen der LHP für die Haushaltsjahre 2015/16 sowie der Mittelfristplanung 2017 - 2019 berücksichtigt.

Ebenso wurde der einmalige Zuschuss aus zusätzlichen Schlüsselzuweisungen der LHP in Höhe von 13,6 Mio. EUR berücksichtigt, welcher zielgerichtet für die Aufwendungen einer wachsenden Stadt einzusetzen ist. 

Weiterhin wurde der Finanzierungsbedarf in Höhe von voraussichtlich 23,4 Mio. EUR ergänzt, welcher mittels Kreditfinanzierung abgedeckt und unter Berücksichtigung beihilferechtlichen Kriterien sowie der kommunalaufsichtlichen Genehmigung nach § 75 BbgKVerf über rgschaften der Stadt abgesichert werden soll. Alle hierzu erforderlichen Abstimmungen werden im Zuge der weiteren Umsetzung vorgenommen.

 

3)  Vereinbarung über die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses zwischen der

      Landeshauptstadt Potsdam und der Stadtwerke Potsdam GmbH sowie der ViP Verkehrs-

      betrieb Potsdam GmbH (Anlage 3)

 

Von den zweckgebundenen ÖPNV-Zuweisungen des Landes Brandenburg, welche der LHP zur Unterstützung bei der Wahrnehmung der Aufgaben- und Ausgabenverantwortung gewährt werden, reicht die LHP der ViP über die SWP zur Umsetzung der Maßnahmen in 2015 einmalig einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 3,8 Mio. Euro und im Zeitraum 2016 bis 2019 jährlich in Höhe von 2,1 Mio. Euro weiter.

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die beigefügten Formulare zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen wurden im Rahmen des vorausgehenden Beschlusses DS 14/SVV/1044 - ÖPNV-Infrastrukturpaket für die Erweiterung/Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an die Anforderungen der wachsenden Stadt- dargelegt.

 

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Anlagen

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