Beschlussvorlage - 15/SVV/0376

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallentsorgungssatzung)

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Erläuterung

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Begründung:

 

Der Bundesgesetzgeber hat in § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.02.2014, zuletzt geändert durch § 44 Abs. 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2013, geregelt, dass ab dem 01.01.2015 Bioabfälle aus Haushaltungen getrennt zu sammeln sind, um eine vorrangige Verwertung dieser Abfälle zu fördern.

 

Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat auf Grundlage der o.g. Regelung eine Bioabfallstrategie für das Land Brandenburg erarbeitet und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgefordert, mindestens folgende Maßnahmen durchzuführen und Zielstellungen zu verfolgen:

 

-          Schaffung der satzungstechnischen Voraussetzungen für eine mengenmäßig relevante Steigerung der getrennt gesammelten Bioabfälle und deren ökologisch hochwertige stoffliche Verwertung durch Anpassung der Abfall- und Gebührensatzungen

 

-          Gewährleistung eines flächendeckenden Angebots für die Erfassung von Bioabfällen aus Haushaltungen über die Biotonne durch Auf- und Ausbau der dafür erforderlichen Sammel-systeme. Die Inanspruchnahme dieser Systeme kann grundsätzlich auf freiwilliger Basis erfolgen.

 

-          Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Informations- und Beratungssystems zur Förderung einer hochwertigen Eigenkompostierung

 

-          Anpassung des Systems der dezentralen Annahme von Grünabfällen als Ergänzung zur Biotonne und zur Eigenkompostierung an den für die jeweilige Siedlungs- und Entsorgungs-struktur erforderlichen Umfang.

 

-          Schaffung bzw. vertragliche Bindung der erforderlichen Behandlungskapazitäten zur Vergärung der über die Biotonne getrennt erfassten Bioabfälle, auch durch interkommunale Zusammen-arbeit oder Kooperationen mit der Wirtschaft. Diese Kapazitäten sind sukzessive aufzubauen bzw. zu binden.

 

-          Erzielung einer Sammelmenge von Bioabfällen aus Haushaltungen (einschließlich Grünabfällen) von jährlich mindestens 70 kg je Einwohner, davon mindestens 35 kg je Einwohner über die Biotonne bis Dezember 2020.

 

 

Zur Umsetzung der bundesgesetzlichen und landesrechtlichen Vorgaben führt die Landeshauptstadt Potsdam ein Pilotprojekt zur Einführung der Biotonne im Stadtgebiet durch. Beginnend ab Juni 2013 in Teilbereichen des Stadtgebietes Potsdam-West wurde das Pilotgebiet, u.a. auf Wunsch der Wohnungs-unternehmen, im Jahr 2014 auf die Stadtgebiete Schlaatz (September) und Nördliche Innenstadt (November) ausgeweitet. Der Stadtteil Potsdam-West wurde im März 2015 komplett an die Biotonne angeschlossen. Durch die Erweiterung sollten zusätzliche Erfahrungen in Bereichen mit ausschließlicher Geschossbebauung und im verdichteten Innenstadtbereich gesammelt werden.

r die Weiterführung der Pilotprojektphase im Jahr 2015 wurde durch die Stadtverordneten im September 2014 die „Satzung Pilotprojekt Biotonne“ beschlossen. Ziel dieser Satzung war es u.a. einen Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne in den Pilotgebieten umzusetzen und für die Restabfallbehälter bis zu einem Fassungsvolumen von 120l nur noch die 14-tägliche und vierwöchent-liche Entleerung anzubieten.

 

Nach Umsetzung des Anschlusses an eine getrennte Bioabfallsammlung in den drei Stadtteilen sind 28.883 Einwohner über die Biotonne angeschlossen. Insgesamt wurden 1.228 Biotonnen aufgestellt; das mittlere verfügbare Bioabfallvolumen liegt bei 7,5l je Einwohner und Woche. 94 Grundstücks-eigentümer haben eine Eigenkompostierung angezeigt und sind von dem Anschluss an die Biotonne befreit. Die Sammelmenge über die Biotonne liegt nach ersten Erkenntnissen aus der Rest- und Bioabfallanalyse Ende rz 2015 zwischen 15 kg im Stadtgebiet Schlaatz, über 25 kg im Stadtgebiet Nördliche Innenstadt und 50 kg je Einwohner und Jahr in Potsdam-West. Die Qualität der getrennt gesammelten Bioabfälle ist in Potsdam-West und der Nördlichen Innenstadt mit Störstoffquoten von 2,1% und 3,1% als sehr gut zu bezeichnen, im Stadtgebiet Schlaatz besteht dagegen mit einer Störstoffquote von  11,1 % noch Potential bei der Qualität der Bioabfälle. Im Ergebnis zeigt sich jedoch, dass trotz vorhandener Biotonne in den beteiligten Stadtgebieten Potsdam-West/Schlaatz und Nördliche Innenstadt immer noch 60%, 87% bzw. 75% der Bioabfälle über die Restabfallbehälter entsorgt werden. Somit ist noch immer ein enormes Bioabfallpotential vorhanden, dass über eine getrennte Bioabfallsammlung erfasst und einer gesonderten Verwertung zugeführt werden kann und soll.

 

Insgesamt wurden 267 Restabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen bis einschließlich 120l von einer wöchentlichen Leerung auf eine mindestens 14-tägliche Leerung umgestellt.

 

 

Durch die geänderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen war eine Überarbeitung der bestehenden Abfallentsorgungssatzung erforderlich. Im Vergleich zur bestehenden Abfallentsorgungssatzung ergeben sich Änderungen insbesondere zur Neuregelung der getrennten Bioabfallerfassung, der Anpassung der Entleerungsrhythmen für Restabfallbehälter mit einem Fassungsvolumen bis 120l und die Aufnahme des Voll- und Teilservice für die Bereitstellung der Rest- und Bioabfallbehälter.

 

Die Regelungen zur getrennten Bioabfallsammlung finden sich in § 8 der vorgelegten Abfallentsorgungs-satzung. Um die im Restabfall befindlichen, noch in hohem Maße vorhandenen Bioabfälle einer getrennten Verwertung zuführen zu können, wird ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne vorgeschrieben. Ausnahmen bilden Grundstücke, auf denen sämtliche anfallende Bioabfälle eigenverwertet werden (Eigenkompostierung). Diese können auf Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit werden. Die Entleerung der Biotonnen erfolgt wöchentlich.

 

r Restabfallbehälter mit einem Fassungsvolumen bis 120l wird nur noch der 14-tägliche und vierwöchentliche Entleerungsrhythmus angeboten.

 

r die Bereitstellung der Restabfall- und Bioabfallbehälter wird zukünftig ein Voll- und Teilservice angeboten. Im Vollservice werden die Behälter vom Standplatz auf dem Grundstück geholt und wieder zurück gebracht, wenn dieser sich im 15m-Bereich befindet und frei von Treppen, Stufen und Unebenheiten ist. Im Teilservice muss die Bereitstellung der Behälter zur Entleerung durch den Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten erfolgen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass bereits heute die Wertstoffbehälter (blaue und gelbe Tonne) zur Entleerung an den Fahrbahnrand bereitgestellt werdenssen. Gleichzeitig trifft dies bereits schon auf Restabfallbehälter zu, die sich außerhalb des 15m-Bereiches befinden. Um den Logistikaufwand bei der Entleerung der Behälter zu optimieren und Einsparpotentiale zu generieren, soll den Grundstückseigentümern hier ein Wahlrecht eingeräumt werden.

 

Neben den vorbenannten Änderungen erfolgte eine komplette Überarbeitung der Abfallentsorgungs-satzung hinsichtlich der Struktur, weshalb diese insgesamt neu zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen, die sich durch die Neuorganisation der Abfallwirtschaft in der Landeshauptstadt Potsdam ergeben, werden in der Vorlage „Abfallgebührensatzung 2016“ dargestellt.

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Anlagen

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