Beschlussvorlage - 15/SVV/0373

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von 6.219.387,36 aus. Der Gesamtüberschuss ergibt sich aus dem ordentlichen Ergebnis von 2.941.373,05 und dem außerordentlichen Ergebnis von € 3.278.014,31.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2012 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 erteilt.

 

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam bilanziert seit dem 1. Januar 2007 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik). Durch die drei Komponenten bestehend aus Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung wird seither ein den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Landeshauptstadt Potsdam dargestellt. Ziel der Doppik ist, eine größtmögliche Transparenz der Wirtschaftlichkeit des Handelns zu schaffen und den Entscheidungsträgern geeignete sowie wirtschaftsübliche Entscheidungs- und Steuerungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen.

 

Seit Vorlage der Eröffnungsbilanz sowie der ersten doppischen Jahresabschlüsse 2007 bis 2011 hat die Landeshauptstadt Potsdam ihr Rechnungswesen sowie die Strukturen und Prozesse weiter optimiert. Da noch nicht alle mit der Umstellung verbundenen Herausforderungen bewältigt werden konnten, kann die gesetzliche Frist nach § 82 Abs. 4 BbgKVerf regelmäßig nicht eingehalten werden. (Im Gegensatz zu den Übergangsvorschriften nach § 141 BbgKVerf besteht diesbezüglich keine Übergangsregelung.) Gleichwohl zeichnet sich weiterhin ab, dass sich die Prozesse zielgerichtet routinieren und beschleunigen. Die Landeshauptstadt Potsdam ist weiterhin bestrebt, die Abschlusserstellungsprozesse zu verbessern, um das Ziel, künftige Jahresabschlüsse innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist vorzulegen, zeitnah zu erreichen.

Der vorliegende sechste doppische Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde gemäß § 82 BbgKVerf im Entwurf vom Kämmerer aufgestellt, vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und im Anschluss daran vom Oberbürgermeister festgestellt.

Der Jahresabschluss 2012 wird hiermit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt gemäß § 104 Absatz 4 BbgKVerf, den vorliegenden Jahresabschluss zu beschließen und den Oberbürgermeister uneingeschränkt zu entlasten.

 

Mit dem Jahresabschluss 2012 wurde keine Korrektur der Eröffnungsbilanz mehr vorgenommen, da dies nach der gesetzlichen Korrekturfrist letztmalig mit der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 möglich war.

 

Das Verfahren zur Genehmigung aller im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2012 (Anlage 2) orientiert sich an den Empfehlungen aus dem FAQ Nr. 9.1.1 des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg (Stand 24. Juli 2009), wonach die Einholung der erforderlichen Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss als sachgerecht erachtet wird. Die erforderliche Bestätigung der Unabweisbarkeit durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgte im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und wird in dessen Schlussbericht bestätigt.

 

Darüber hinaus erhält die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 70 Absatz 1 BbgKVerf die über- und außerplanmäßigen nicht erheblichen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2012 zur Kenntnis (Anlage 4).

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Das Jahresergebnis 2012 setzt sich wie folgt zusammen:

 

              Ordentliches Ergebnis                            2.941.373,05

              Außerordentliches Ergebnis                            3.278.014,31

              Gesamtergebnis                            6.219.387,36

 

In dem o.a. ordentlichen Ergebnis ist das Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit von € 1.107.042 und das Finanzergebnis von € 1.834.331 enthalten.

 

Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2012 wurden Aufwandsermächtigungen in einer Gesamthöhe von € 5.997.764,13 in das Haushaltsjahr 2013 übertragen. Diese Übertragung der Haushaltsermächtigungen wirkt entlastend auf das Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 und im Zuge der Verwendung der übertragenen Haushaltsmittel belastend im Folgejahr.  

 

Nach § 26 Abs. 1 KomHKV ist der Unterschiedsbetrag (Überschuss), in dessen Höhe der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge den Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen übersteigt, soweit er nicht zur Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren benötigt wird, der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zuzuführen.

 

Nach § 26 Abs. 5 KomHKV ist ein Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis, soweit er nicht zur Abdeckung von Fehlbeträgen des außerordentlichen Ergebnisses der Vorjahre oder zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses benötigt wird, der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

Die Rücklagen aus den Ergebnisüberschüssen werden zur Deckung von Fehlbeträgen zukünftiger Haushaltsjahre herangezogen und sollen u.a. Unwägbarkeiten in der Entwicklung der Allgemeinen Finanzwirtschaft (z.B. Einbußen bei den Erträgen aus Gewerbesteuern) ausgleichen.

 

Trotz des positiven Gesamtergebnisses in Höhe von 6,2 Mio. ssen weiterhin alle Anstrengungen unternommen werden, insbesondere das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (2012: 1,1 Mio. €) noch deutlicher zu verbessern. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit als Gradmesser für das Investieren aus eigener Kraft reicht bei Weitem nicht aus, um die zukünftigen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem angestrebten investitionsorientierten Haushalt auch umfänglich und erfolgreich meistern zu können. Bezogen auf ein Haushaltsvolumen von rd. 510 Mio. € (Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit) kann mit dem vorliegenden Jahresabschluss 2012 lediglich festgestellt werden, dass hiervon 0,2% „aus eigener Kraft“ als Überschuss verbleiben. Aufgrund der notwendigerweise in das nächste Haushaltsjahr zu übertragenen Auszahlungsermächtigungen führt dies noch nicht dazu, dass auch tatsächlich zusätzliche liquide Mittel für mehr Investitionen zur Verfügung stehen. Nur die zukünftige Erzielung ausreichend hoher zahlungswirksamer Überschüsse im Ergebnishaushalt wird die nachhaltige Konsolidierung der LHP und das „Investieren aus eigener Kraft“ gewährleisten können. Ein wichtiger Indikator hierfür ist auch die Finanzrechnung.

 

Die Finanzrechnung schließt mit einem Saldo aus Ein- und Auszahlungen an eigenen Zahlungsmitteln von € 28.667.289,54 sowie einem Saldo aus Ein- und Auszahlungen an fremden Zahlungsmitteln von € -126.281,53 ab. Damit erhöht sich der Gesamtbestand an Zahlungsmitteln um € 28.541.008,01 auf € 54.839.162,10 zum Bilanzstichtag.

Dem stehen übertragene Auszahlungsermächtigungen in Höhe von € 62.049.196,73 gegenüber. Hier liegt der Auszahlungszeitpunkt nach dem Bilanzstichtag 31.12.2012.

 

Die übertragenen Ermächtigungen setzen sich wie folgt zusammen:

 

-          aus laufender Verwaltungstätigkeit                            25.757.148,66

-          aus Investitionstätigkeit                                          35.958.537,81

-          aus Finanzierungstätigkeit                                               333.510,26.

 

Aus der Gegenüberstellung des Zahlungsmittelbestandes zum 31.12.2012 und der übertragenen Auszahlungsermächtigungen aus 2012 ergibt sich demnach noch eine Liquiditätslücke in Höhe von 7.210.034,63.

 

 

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Anlagen

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