Beschlussvorlage - 15/SVV/0477

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine neue Tourismuskonzeption für die Landeshauptstadt Potsdam zu erarbeiten und bis Ende 2017 der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Damit soll auch ein neues Konzept für die öffentliche Förderung und Aufgabenwahrnehmung im Bereich Tourismus- und Kulturmarketing entwickelt werden.

 

 

2. Bis zur abschließenden Überarbeitung und Erstellung der unter 1. genannten Konzepte wird die Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft in Potsdam mbH (BVG GmbH, zukünftig Potsdam Marketing und Service GmbH), mit der Wahrnehmung von Dienstleistungsaufgaben von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse mit folgenden Geschäftsfeldern betraut:

 

a)      Tourismus- und Kulturmarketing

b)      Tourismusinformationen

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt die ProPotsdam GmbH zu ermächtigen, die in der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage enthaltenen Beschlüsse zur Betrauung der BVG GmbH (zukünftig PMS GmbH) zu fassen und umzusetzen. Die Betrauung erfolgt für einen Zeitraum bis längstens 31.12.2018.

 

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

  1. Ausgangslage

 

Mit der Erbringung touristischer Marketing- und Informationsleistungen war seit 2004 die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH (TMB GmbH) beauftragt. Der Vertrag mit der TMB GmbH endete zum 31.12.2014. Das durch die Landeshauptstadt Potsdam eingeleitete Verfahren zur Vergabe eines neuen Auftrages zur Erbringung von Leistungen des Tourismusmarketings und Tourismusinformationen hat bislang nicht zum Abschluss eines Auftrags geführt. Die für 2015 zwischen der LHP und der TMB getroffene Interimsvereinbarung wird juristisch angefochten und steht zeitnah zur Verhandlung vor Gericht an.

 

 

Nach § 2 Abs. 2 BbgKVerf gehören zu den Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft unter anderem die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung einschließlich der Standortortscheidungen unter Beachtung der Umweltverträglichkeit und des Denkmalschutzes, die Förderung von Wirtschaft und Gewerbe und die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Die Gemeinde fördert das kulturelle Leben in ihrem Gebiet und ermöglicht ihren Einwohnern die Teilnahme am kulturellen Leben sowie den Zugang zu Kulturgütern. Gemäß § 2 BbgKVerf ist den Gemeinden das Recht der freien Selbstverwaltung in den eigenen Angelegenheiten als eines der Grundrechte demokratischer Staatsangelegenheiten gewährleistet. Sie haben das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern. Die Landeshauptstadt Potsdam ist im Bereich der Daseinsvorsorge im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verantwortlich für ein ausreichendes wirtschaftliches, soziales und kulturelles Angebot für die Bevölkerung auf ihrem Gebiet. Teil dieser Aufgabe ist auch, die Landeshauptstadt Potsdam als solche und ihre kulturellen und touristischen Einrichtungen regional, national und international zu bewerben (Tourismus- und Kulturmarketing) und so den Tourismus- und Kulturbetrieb in der Landeshauptstadt Potsdam zu fördern und die  Landeshauptstadt Potsdam als solche zu vermarkten.

 

Es handelt sich hierbei um Angelegenheiten von allgemeinwirtschaftlichem Interesse, die künftig durch die städtische Gesellschaft, die Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft in Potsdam mbH (BVG GmbH (zukünftig PMS GmbH) erbracht werden sollen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam soll sich verpflichten, die mit der Leistungserbringung verbundenen Kosten zu bezuschussen. Zur Umsetzung sollen die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für eine Tätigkeit auf dem Gebiet des Tourismus- und Kulturmarketing geschaffen werden und mit der Zuschussverpflichtung in einem Betrauungsakt geregelt werden. Die Dauer der Betrauung ist bis Ende 2018 vorgesehen. Die Betrauung kann durch Gesellschafterbeschluss jederzeit beendet werden.

 

  1. Anforderungen des Europäischen Beihilfenrechts

 

Nach Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar und insoweit grundsätzlich unzulässig , soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Daher dürfen staatliche Mittel also auch Haushaltsmittel der Landeshauptstadt  Potsdam nicht ohne weiteres an „Unternehmen“ weitergegeben werden, selbst wenn es sich um Eigengesellschaften der Landeshauptstadt Potsdam handelt. Werden staatliche Beihilfen unrechtmäßig gezahlt, droht schlimmstenfalls die Verpflichtung des Zuwendungsgebers, diese Mittel zurückzufordern.

 

Europarechtlich zulässig ist es jedoch nach wie vor, sog. Dienstleistungen von allgemeinwirtschaftlichem

Interesse („DAWI“), die auf dem Markt nicht oder nicht in der entsprechenden Qualität angeboten werden, in angemessenem Umfang staatlich zu finanzieren. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Unternehmen, denen die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung übertragen wird, nicht „überkompensiert“ werden. Die verpflichteten Unternehmen dürfen die staatlichen Mittel nicht dazu verwenden, solche Leistungen zu subventionieren, die im Gegensatz zu DAWI von Wettbewerbern auf dem Markt angeboten werden können.

 

Die Europäische Kommission hat mit dem am 31.01.2012 beschlossenen sog. „Almunia-Paket“ das Regelwerk für die Gewährung sog. staatlicher Beihilfen und die Definition von DAWI neu gefasst (Freistellungsbeschluss 2012/21/EU).

 

 

 

  1. Betrauungsakt

 

Die Betrauung dient dazu, die Übertragung der Dienstleistungen von allgemeinwirtschaftlichem Interesse auf die BVG GmbH (zukünftig PMS GmbH)r die Landeshauptstadt Potsdam auf einer EU-beihilferechtskonformen, rechtssicheren Grundlage zu gewährleisten und den Oberbürgermeister zu ermächtigen, die Betrauung umzusetzen. In dem Betrauungsakt (Anlage 1) werden die Aufgaben der BVG GmbH (zukünftig PMS GmbH) und das Verfahren, wie und in welchem Umfang die Landeshauptstadt die BVG GmbH (zukünftig PMS GmbH) zu diesem Zweck mit entsprechenden Mitteln ausstattet, definiert.

 

 

 

  1. Konzeptionelle Weiterentwicklung

 

Die erfolgreiche Entwicklung des Tourismus als ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Potsdam in Zukunft fortzusetzen, erfordert zwingend die touristischen Konzepte (Potsdam Fortschreibung Tourismuskonzept (August 2000) sowie dessen Fortschreibungen und themenbezogenen Vertiefungen (in 2005 und 2012) zu evaluieren und darauf aufbauend eine neue Tourismuskonzeption für die Landeshauptstadt zu erarbeiten. Als Teil dieser Gesamtkonzeption ist auch ein langfristig tragfähiges Konzept für das touristische Marketing und den Tourismusservice in der Landeshauptstadt Potsdam zu entwickeln. Dieser Prozess ist als Dialog und Beteiligungsprozess von Stadt, touristischem Dienstleister und Akteuren der Tourismus- und Kulturwirtschaft und weiterer Partner zu gestalten.

 

Bis zur Fertigstellung der Konzepte wird die Stadt und die BVG GmbH, zukünftig PMS GmbH, bei der Ausgestaltung des touristischen Marketings und der Tourismusinformation in geeigneter Form durch die fachliche Expertise der Tourismus- und Kulturwirtschaft unterstützt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen über die bereits im städtischen Haushalt bestehenden Veranschlagungen hinaus werden durch die Betrauung nicht ausgelöst.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam bezuschusst die Leistungserbringung nach Maßgabe und entsprechend des durch die Gesellschaftsgremien beschlossenen Wirtschaftsplanes. Die hierfür erforderlichen Verfahren, insbesondere zur Ausgleichszahlung und zur Vermeidung der Überkompensation sind in einem Betrauungsakt verbindlich festzulegen und unterliegen einer gesonderten Prüfung im Rahmen des Jahresabschlusses.

 

 

Im Haushalt 2015/16 und der mittelfristigen Planung der Landeshauptstadt Potsdam sind im Produkt 57500 r die Jahre 2015-2019 Aufwendungen veranschlagt. r das Tourismusmarketing und den Tourismusservice stehen bis zu max. 950.000,00 (brutto) zur Verfügung.

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Anlagen

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