Antrag - 15/SVV/0511

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bildet einen Zeitweiligen Ausschuss zur Sicherung der Vertraulichkeit nichtöffentlicher Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung“.

 

Der Ausschuss besteht aus 17 Mitgliedern.

 

Ihm sollen folgende Aufgaben übertragen werden:

 

-          Aufklärung der Hintergründe für die Protokollierung des nichtöffentlichen Teils der SVV am 02.04.2014 inkl. Ermittlung der personellen Verantwortlichkeiten

 

-          Veranlassung einer rechtlichen und datenschutzrechtlichen Bewertung des Sachverhaltes

 

-          Erarbeitung von Vorschlägen zur Sicherung der Vertraulichkeit der nichtöffentlichen Sitzungen der Stadtverordneten

 

-          Erstellung eines Abschlussberichtes bis zum 30.12.2015

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung wurden von einem ehemaligen Stadtverordneten darüber informiert, dass im nichtöffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung am 02.04.2014 eine Tonaufzeichnung gefertigt wurde. Von diesem Mitschnitt wurde ohne Wissen der Stadtverordneten ein Wortprotokoll gefertigt, das weder in der Niederschrift der Sitzung enthalten ist, noch von den Stadtverordneten in einer späteren Sitzung bestätigt wurde. Dieses Geheimprotokoll gelangte zur ProPotsdam und wird inzwischen als Beweismittel in einem Strafverfahren verwendet. Paradoxerweise soll durch das Wortprotokoll der Vorwurf des Geheimnisverrates belegt werden. Der Stadtverordnete sprach im nichtöffentlichen Teil der SVV über einen Sachverhalt, der ihm durch seine Tätigkeit als städtischer Vertreter im Aufsichtsrat der ProPotsdam bekannt geworden sein soll.

 

DIE aNDERE hält das heimliche Anfertigen von Wortprotokollen aus dem nichtöffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlungen für einen schwerwiegenden Vertrauens- und Rechtsbruch.

 

Aus unserer Sicht ist für eine Weiterleitung von Redebeiträgen aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung zwingend die Zustimmung der Stadtverordneten erforderlich. Möglicherweise muss dieser Beschluss sogar einstimmig gefasst werden.

 

Wie üblich verständigte sich die Stadtverordnetenversammlung am 02.04.2014 darauf, über welche Themen aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung eine Veröffentlichung erfolgen soll. Das Protokoll belegt, dass über den später protokollierten Punkt keine Veröffentlichung vorgesehen war.

 

Die Tätigkeit der Stadtverordneten wird erheblich eingeschränkt, wenn sie damit rechnen müssen, dass nichtöffentliche Debatten heimlich protokolliert und an Dritte weitergegeben werden.

 

Der Geschäftsführer der ProPotsdam wurde einst selbst auf Veranlassung des Stadtwerke-Chefs Peter Paffhausen bespitzelt. Als dies bekannt wurde, verlor Herr Paffhausen seinen Posten. Es ist erstaunlich, dass die ProPotsdam sich nun selbst heimlicher Protokollierungen nichtöffentlicher Sitzungen bedient, um Strafanzeigen zu betreiben.

 

Wir halten die Anwendung geheimdienstlicher Methoden zur Informationsbeschaffung weder durch städtische Gesellschaften noch durch die Stadtverwaltung gegenüber demokratisch gewählten Stadtverordneten für hinnehmbar.

 

Mit der Bildung eines Zeitweiligen Ausschusses soll sichergestellt werden, dass Verantwortlichkeiten und Hintergründe des Vorfalles umfassend aufgeklärt werden. Außerdem sollen Vorschläge erarbeitet werden, deren Umsetzung künftig die Vertraulichkeit der Debatte in nicht öffentlicher Sitzung garantiert und den Missbrauch von Tonaufzeichnungen ausschließt.

 

Die Dringlichkeit ist gegeben. Der oben geschilderte Sachverhalt wurde den Fraktionen erst kurzfristig und nach Ablauf der Antragsfrist bekannt. Die Entscheidung kann dennoch nicht aufgeschoben werden, da die Tätigkeit der Stadtverordnetenversammlung beeinträchtigt bleibt, solange die Hintergründe des Vorfalles nicht geklärt sind. Außerdem droht bei Verschiebung der Entscheidung u.U. der Ablauf von Rechtsmittelfristen.

Loading...