Beschlussvorlage - 15/SVV/0609

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das wohnungspolitische Konzept für die Landeshauptstadt Potsdam (s. Anlage) ist als Handlungsrahmen für die städtische Wohnungspolitik anzuwenden.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen und Instrumente umzusetzen.

 

  1. Entscheidungen zu Maßnahmen und Instrumenten mit Auswirkungen auf den Haushalt sind mit gesonderten Beschlussvorlagen vorzubereiten.
Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die konzeptionellen Grundlagen für Wohnungspolitik und Wohnraumversorgung bildeten bislang die wohnungspolitischen Leitlinien der Landeshauptstadt Potsdam aus dem Jahre 2003 sowie das Stadtentwicklungskonzept Wohnen aus dem Jahr 2009. In der Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen wurden in den vergangenen Jahren bereits wichtige Maßnahmen im Wohnungsbestand und im Neubau umgesetzt. Allerdings fanden wesentliche Entwicklungen, die die heutige Situation sowie die künftigen Anforderungen an städtisches Handeln prägen, darin noch keine Berücksichtigung oder bedurften der Aktualisierung. So wurde beispielsweise bei der Aufstellung des Konzepts von einer geringeren Bevölkerungsdynamik ausgegangen, als sie sich in den vergangenen fünf Jahren eingestellt hat; zudem spielte die Entwicklung der Wohnkosten im Bestand im STEK Wohnen 2009 nur eine nachgeordnete Rolle.

 

Mit Beschluss vom 5.6.2013 haben die Stadtverordneten die Stadtverwaltung beauftragt, ein wohnungspolitisches Konzept zu erstellen (Beschluss 13/SVV/0270). Als Projektstruktur wurde eine Steuerungsgruppe mit Mitarbeitenden der Bereiche Wohnen (Federführung), Stadtentwicklung und der „Werkstadt für Beteiligung“ gebildet, die verwaltungsseitig die Erstellung des Konzepts vorbereitete und begleitete. Mit der Erstellung des Konzepts wurde nach einer im Frühjahr 2014 durchgeführten Ausschreibung eine Bietergemeinschaft aus den Büros „RegioKontext“ und „Plan und Praxis“ beauftragt und am 1. Juli 2014 mit der Erstellung begonnen.

 

Zielstellung des wohnungspolitischen Konzepts war es, die konzeptionellen Grundlagen für die Wohnungspolitik in der Landeshauptstadt Potsdam zu aktualisieren und geeignete Maßnahmen aufzuzeigen, die zum Erreichen der in dem Konzept definierten Ziele erforderlich sind. Mit der Erstellung des Konzepts wurde außerdem das Ziel verfolgt, einen Prozess der politischen Willensbildung anzustoßen, durch den das Bewusstsein der verschiedenen städtischen Akteure für die Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Steuerungsinstrumente am Wohnungsmarkt gestärkt wird.

 

Das Konzept wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt, um möglichst große Akzeptanz für die darin formulierten Ziele und Maßnahmen zu erzielen, um Möglichkeiten zur Mitwirkung am Konzept anzubieten und um Hinweise und Anregungen von Potsdamerinnen und Potsdamer in die Erstellung aufnehmen zu können. Ausgehend von einer öffentlichen Auftaktveranstaltung im September 2014 wurden in drei ebenfalls öffentlichen Werkstätten die Themen „Datenbasis“, „Neubau“ und „Bestandsentwicklung“ vertieft. Zur Vorbereitung der Neubauwerkstatt fand außerdem ein „Investorengespräch“ unter Leitung des Oberbürgermeisters statt. Im Juni 2015 wurden schließlich im Rahmen einer öffentlichen Abschlussveranstaltung die erarbeiteten Vorschläge für Instrumente und Maßnahmen zur Diskussion gestellt.

 

Die Erstellung des Konzepts sollte auch genutzt werden, um Strukturen zu etablieren, in denen eine breite Diskussion wohnungspolitischer Themen über den Zeitraum der Erstellung hinaus verstetigt werden kann. Hierzu wurde ein Begleitkreis mit Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, der Wohnungseigentümer und ihrer Verbände, der Mietervereine und Mieterinitiativen, der Stadtverwaltung sowie weiterer fachlich mit dem Thema befasster Akteurskreise einberufen. Dieses Gremium wurde eng in die Ausgestaltung und Formulierung wesentlicher Bausteine des Konzepts eingebunden, unter anderem hinsichtlich der Befunde, Ziele und Handlungsfelder sowie bei der Priorisierung von Maßnahmen und Instrumenten. Auf diesem Wege sollte eine Einigung der Wohnungsmarktakteure auf gemeinsame strategische Zielsetzungen vorbereitet werden, wie sie in zahlreichen Kommunen bereits in Form von „ndnissen für Wohnen“ vorliegen.

 

Eine ausführliche Darstellung der Ausgangssituation, der Ziele und Handlungsfelder sowie der Ableitung von Maßnahmen und Instrumenten einschließlich der Zuordnung von Verantwortlichkeiten, der Benennung einzubindender Akteure und der Einordnung Umsetzungshorizonts erfolgt in dem beigefügten wohnungspolitischen Konzept (siehe Anlage).

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Das Wohnungspolitische Konzept versteht sich als Handlungsrahmen zur Ergreifung konkreter wohnungspolitischer Maßnahmen, so dass die dargestellten Ziel- und Handlungsfelder mehrere Fachbereiche betreffen und jeweils einzelne Maßnahmen nach sich ziehen werden.

 

Erst diese Maßnahmen entfalten eine finanzielle Wirkung. Die aus dem Konzept resultierenden Einzelmaßnahmen werden jeweils einer gesonderten Beschlussfassung einschließlich finanzieller Auswirkungen zugeführt.

 

Gleichwohl sind die Maßnahmen und deren Finanzierung innerhalb des derzeitig gültigen Doppelhaushaltes 2015 und 2016 und seiner Mittelfristplanung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu veranschlagen bzw. gegebenenfalls von den Fachbereichen und Geschäftsbereichen bei der künftigen Haushaltsplanung abzubilden. Das bedeutet unter Umständen eine Verschiebung von Prioritäten innerhalb der Fach- und Geschäftsbereiche.

Reduzieren

Anlagen

Loading...