Beschlussvorlage - 02/SVV/0651
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzieller Mehrbedarf im Bereich Soziales für das Jahr 2002
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.09.2002
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02.10.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.09.2002
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Erläuterung
Begründung:
für den
finanziellen Mehrbedarf im Haushalt des Fachbereiches Jugend, Soziales und
Wohnen für 2002
Im
Verlaufe des Jahres 2002 haben sich in der Stadt die Fallzahlen bei der Hilfe
zum Lebensunterhalt (außerhalb von Einrichtungen) in einem Umfang geändert, der zu Jahresbeginn nicht absehbar
war. Dies hat zu finanziellen Mehrbelastungen geführt, die im Rahmen des zur Verfügung gestellten
Budgets nicht abgesichert werden können. Auf die Ursachen für den Mehrbedarf
und die Bemühungen zu dessen Minimierung wird nachfolgend näher eingegangen.
Mehrbedarf
im Bereich Soziales
Für
Ausgaben in der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen wurden
für das Haushaltsjahr 2002 im Deckungsring Sozialhilfe ( 41000.73100 ), ohne
Leistungen für Asyl, insgesamt 16.638.200 EUR eingeplant.
Die
Planungsgrundlage für 2002 bildeten 1.887 laufende Sozialhilfefälle für die
Personenkreise der deutschen Hilfeempfänger und für Kontingentflüchtlinge.
Eine
Analyse des Mittelabflusses im 1. Halbjahr macht bereits jetzt deutlich, dass
die veranschlagten Haushaltsmittel für die laufende Gewährung von Sozialhilfe
bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht ausreichen werden.
Gegenüber
der für die Budgetveranschlagung herangezogenen Planzahl von 1.887 Fällen haben
sich die Fallzahlen in der Sozialhilfe im 1. Quartal 2002 wie folgt entwickelt:
Januar 2002 =
2115 Fälle (
Steigerung um 12 % gegenüber der Planzahl )
Februar 2002 =
2081 „ „ „ 10 % „ „ „
März
2002 = 2148
„ „ „ 14 % „ „ „
April 2002 =
2216 „ „ „ 17 % „ „ „
Mai 2002 =
2216 „ „ „ 17 % „ „ „
Juni 2002 =
2175 „ „ „ 15 % „ „ „
(siehe
Anlage 2)
Folgende
Ursachen/Zusammenhänge sind hierfür zu nennen:
· Eine wesentliche Ursache – neben dem
allgemeinen Anstieg von Fallzahlen - für den hohen Mittelabfluss sind die
stetig steigenden Kosten für den Personenkreis der jüdischen
Emigranten, wobei insbesondere die Ausgaben in der Krankenhilfe
besonders hoch sind. So betrugen die Ausgaben pro Fall und Monat in der
Krankenhilfe im 1. Quartal in diesem Personenkreis Æ 215 EUR. Bei den deutschen Hilfeempfängern liegen
diese vergleichsweise bei Æ 65 EUR im Monat.
Im
Zusammenhang mit der jährlichen Aufnahmequote der Stadt für jüdische Zuwanderer
(2002 = 255 Personen) ist die Altersstruktur
eine weitere Ursache für die hohen Ausgaben in der Krankenhilfe. Die
Einflussmöglichkeit der Stadt Potsdam auf das Alter der aufzunehmenden jüdischen Emigranten ist verschwindend gering.
Altersstruktur
der jüdischen Emigranten per
30.06.02:
< 18. Lebensjahr = 78 Personen (13,3 %)
18.
– 29. Lebensjahr = 52 „ ( 8,9 %)
30.
– 49. Lebensjahr =
74 „ (12,6 %)
50.
– 60. Lebensjahr = 89 „ (15,2 %)
> 60. Lebensjahr = 294 „ (50,1 %)
So
sind z.B. im 2. Halbjahr 2002 88 %
der Gesamtausgaben in der Krankenhilfe für Personen angefallen, die älter als
60 Jahre sind.
· Eine weitere Ursache - sowohl für
die gestiegenen Fallzahlen als auch für die progressive Entwicklung der
Ausgaben in der Sozialhilfe - ist der Anstieg der Erstattungsfälle für
Wohngeld, für die der Bereich Soziales in Vorleistungen gehen muss. Waren es im
vergangenen Jahr noch ca. 30 – 50 Fälle im Monat, so waren es im 1. Halbjahr
2002 bereits ca. 150 Fälle im Monat. Bearbeitungszeiten in der Wohngeldstelle
von derzeit mehr als 4 Monaten führen zu „künstlichen" Sozialhilfefällen,
die dann nicht nur Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe, sondern beispielsweise
auch auf einmalige Beihilfen haben. Das hat die Konsequenz, dass in vielen
Fällen die Erstattungsbeträge für Wohngeld wesentlich geringer ausfallen, als
die gewährte Sozialhilfe. Die derzeit in der Wohngeldstelle laufende
Organisationsuntersuchung muß deshalb schnellstmöglich mit dem Ziel abgeschlossen
werden, dort Rahmenbedingungen für eine deutliche Verkürzung der
Antragsbearbeitung zu schaffen.
3. Mit ca. 25 % aller Fälle in der Sozialhilfe nimmt
der Personenkreis der Alleinerziehenden mit 1 und mehr Kindern einen
hohen Stellenwert ein und ist somit ein wesentlicher Kostenfaktor. Bedingt
durch die weitere Zunahme der Fallzahlen in der Sozialhilfe haben sich auch bei
dieser Gruppe die absoluten Fallzahlen erhöht:
1998
= 417 Hilfeempfänger
1999
= 420 „
2000
= 442 „
2001
= 486 „
per Juni 2002
= 509 „
Somit ist die Zahl der Alleinerziehenden mit Kindern
in der Sozialhilfe seit 1998 um 22,0 % gestiegen. Die Regelung durch
Bundesgesetz, dass Erziehungsgeld als Einkommen bei der Sozialhilfeberechnung
nicht angerechnet werden darf, führt vielfach dazu, dass die
Anspruchsberechtigten durch Bezug von Erziehungsgeld und Sozialhilfe
besser gestellt sind, als bei Aufnahme einer Arbeit. Darüber hinaus nutzen
viele Alleinstehende mit Kindern die per Gesetz eingeräumte Möglichkeit, die
Elternzeit von 1 auf 2 Jahre zu verlängern. Dadurch erhöht sich die
Verweildauer in der Sozialhilfe um ein weiteres Jahr und belastet das
Sozialhilfebudget nicht unwesentlich.
4. Die
Bundesregierung hat das Grundsicherungsgesetz beschlossen, das am 01.01.2003 in
Kraft treten wird. Auch daraus ergeben sich bereits für 2002 zusätzliche Kosten
in Höhe von ca. 70.000 EUR im
Vwhh, die bisher im Budget nicht enthalten sind. Diese entstehen im
Zusammenhang mit der technisch organisatorischen Vorbereitung bei der Bildung
der Arbeitsgruppe „Grundsicherung". Eine umfassende Kostenübersicht wird
der Beigeordnetenkonferenz in einer Vorlage im September vorgelegt.
In
der Anlage 3 ist dargestellt, in welchen einzelnen Haushaltstellen der
Mehrbedarf für das Haushaltsjahr 2002 erwartet wird. Zusammengefasst ergibt
sich folgende Übersicht:
· Mehrbedarf
Sozialhilfe (einschl. Krankenhilfe) 2.892.600
EUR
· Grundsicherung 70.135 EUR
Gesamt: 2.962.735 EUR
Dieser
Fehlbedarf kann durch einen Minderbedarf in Höhe von 470.000 EUR sowie
Einsparungen in Höhe von 155.840 EUR und damit insgesamt
625.840
EUR
reduziert werden.
So
verbleibt für den Bereich Soziales ein Fehlbedarf in Höhe von
2.336.895 EUR
der
auch im Fachbereich nicht ausgeglichen werden kann. Ohne Fehlbetragsausgleich
muss die Gewährung von Sozialhilfe im Monat November 2002 eingestellt werden.