Antrag - 23/SVV/0685

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:

 

Der Beschluss Kostenfreien Eintritt in den … Volkspark sichern!“ vom 1.3. 2023 (Drucksache 22/SVV/1264) wird aufgehoben.

 

Damit erhält die Passage zum Volkspark im Beschluss Finanzielle Beteiligung …“ (Drucksache 22/SVV/0704)ltigkeit: „r den Zeitraum einer finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam am Unterhalt und an der Pflege der Anlagen der SPSG wird der kostenlose Eintritt in den Volkspark Potsdam auf Studierende, Azubis und alle SGB-Leistungsbeziehende inkl. Wohngeld ausgeweitet.“

Auch der Beschluss „Kostenloser Eintritt in den Volkspark für Kinder und Jugendliche“ ab 18 Jahre (Drucksache 18/SVV/0582) behält seine Gültigkeit.

Gleichzeitig sollen die Pflegestandards im Volkspark weiterhin gewährleistet werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die daraus resultierenden Konsequenzen im Hauptausschuss und im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität im November 2023 darzulegen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Bei der Beschlussfassung mit 8:6 Stimmen und zahlreichen Enthaltungen zum Beschluss „Kostenfreien Eintritt in den … Volkspark sichern!“ vom 1.3. 2023, DS 22/SVV/1264, waren wesentliche Konsequenzen nicht ausreichend bekannt: Dies betrifft nicht nur den Wegfall der Eintrittsgelder in Höhe von 150.000 – 180.000 €, sondern darüber hinaus den Verlust steuerlicher Vorteile in Höhe von 420.000 € jährlich. Ein Ausgleich von Verlusten in dieser Höhe ist aus dem städtischen Haushalt nicht möglich.

 

Die Folge wäre ein erhebliches Pflegedefizit, das sich auf den Verlust von ökologischer Qualität und Biodiversität sowie der Freizeiteinrichtungen auswirken würde. Angesichts der gesamtstädtischen Bedeutung des Volksparks, der beabsichtigten gemeinsamen Weiterentwicklung mit der Biosphäre und der steigenden Beliebtheit der Anlage ist das nicht zu verantworten. Aus diesen Gründen muss der o.g. Beschluss aufgehoben werden.

 

Mit der Beibehaltung des freien Eintritts für Kinder und Jugendliche ab 2018 sowie der Erweiterung der Sozialkriterien auf die o.g. Gruppen wird der Eintritt sozialverträglich gestaltet und dennoch das Defizit deutlich reduziert, so dass Pflege und Unterhalt aufrechterhalten werden können.

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Anlagen

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