Beschlussvorlage - 02/SVV/0714

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Beschlussvorschlag

 

 Die in der Anlage 1 „Ziele der Potsdamer Wohnungspolitik" formulierten Leitlinien bilden die Grundlage des wohnungspolitischen Handelns der Stadt Potsdam.       

 

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Erläuterung

 

Kurzeinführung

 

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung DS 01/159/1 wurde die Stadtverwaltung aufgefordert wohnungspolitische Leitlinien für die nächsten Jahre bis zum April 2002 vorzulegen.

 

Zwischenzeitlich wurde beschlossen ein „Stadtentwicklungskonzept Wohnen" für die Gesamtstadt zu erarbeiten, um auf die neue Bevölkerungs- und Wohnungsmarktsituation zu reagieren. Da mit diesem Konzept wesentliche Elemente einer städtischen Wohnungspolitik zusammenhängen, sollten die Leitlinien auch im Ergebnis bzw. im Zusammenhang mit dem Konzept erarbeitet werden.

 

So wie das Stadtentwicklungskonzept selbst sind auch die wohnungspolitischen Leitlinien in Zusammenarbeit mit Vertretern der Wohnungswirtschaft in der Stadt („Arbeitsgemeinschaft Stadtspuren") und den Mietervereinen erarbeitet worden. Damit liegt nunmehr in Form einer Präambel und eines klar strukturierten Zielkataloges (Anlage 1) der Stadtverordnetenversammlung ein Material zur Beschlussfassung vor, das den Konsens zwischen den genannten Beteiligten widerspiegelt.

 

Diese Leitlinien können für mehrere Jahre gültiges Grundgerüst der städtischen Wohnungspolitik sein, die nur im Zusammenwirken der Beteiligten die Ziele wirkungsvoll umsetzen kann. Dies wird in besonderer Weise deutlich aus den als Anlage 2 beigefügten ergänzenden Materialien, die die Strategien und Instrumente sowie die handelnden Akteure genauer beschreiben und die besondere Bedeutung der Kooperation herausstellen.

 

Diese Kooperation muss sich in den wechselseitigen Bemühungen der Beteiligten kontinuierlich beweisen, nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Maßnahmen, die Gegenstand des „Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen" sind bzw. bei dessen weiterer Konkretisierung noch gemeinsam zu erarbeiten sind.

 

 

Die vorliegenden Wohnungspolitischen Leitlinien ersetzen nicht die bisherige Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung zu wohnungspolitischen Fragen (wie das Kommunale Wohnkonzept aus dem Jahr 1998), sondern sind als Ergänzung und Fortentwicklung zu verstehen

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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