Beschlussvorlage - 02/SVV/0714
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnungspolitische Leitlinien der Stadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Herr Kahle 2516
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.10.2002
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06.11.2002
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04.12.2002
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22.01.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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22.10.2002
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17.12.2002
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Erläuterung
Kurzeinführung
Mit
dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung DS 01/159/1 wurde die
Stadtverwaltung aufgefordert wohnungspolitische Leitlinien für die nächsten
Jahre bis zum April 2002 vorzulegen.
Zwischenzeitlich
wurde beschlossen ein „Stadtentwicklungskonzept Wohnen" für die
Gesamtstadt zu erarbeiten, um auf die neue Bevölkerungs- und
Wohnungsmarktsituation zu reagieren. Da mit diesem Konzept wesentliche Elemente
einer städtischen Wohnungspolitik zusammenhängen, sollten die Leitlinien auch
im Ergebnis bzw. im Zusammenhang mit dem Konzept erarbeitet werden.
So
wie das Stadtentwicklungskonzept selbst sind auch die wohnungspolitischen
Leitlinien in Zusammenarbeit mit Vertretern der Wohnungswirtschaft in der Stadt
(„Arbeitsgemeinschaft Stadtspuren") und den Mietervereinen erarbeitet
worden. Damit liegt nunmehr in Form einer Präambel und eines klar
strukturierten Zielkataloges (Anlage 1) der
Stadtverordnetenversammlung ein Material zur Beschlussfassung vor, das den Konsens
zwischen den genannten Beteiligten widerspiegelt.
Diese
Leitlinien können für mehrere Jahre gültiges Grundgerüst der städtischen
Wohnungspolitik sein, die nur im Zusammenwirken der Beteiligten die Ziele
wirkungsvoll umsetzen kann. Dies wird in besonderer Weise deutlich aus den als Anlage
2 beigefügten ergänzenden Materialien, die die Strategien und
Instrumente sowie die handelnden Akteure genauer beschreiben und die
besondere Bedeutung der Kooperation herausstellen.
Diese
Kooperation muss sich in den wechselseitigen Bemühungen der Beteiligten
kontinuierlich beweisen, nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Maßnahmen, die
Gegenstand des „Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen" sind bzw. bei dessen
weiterer Konkretisierung noch gemeinsam zu erarbeiten sind.
Die
vorliegenden Wohnungspolitischen Leitlinien ersetzen nicht die bisherige
Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung zu wohnungspolitischen Fragen
(wie das Kommunale Wohnkonzept aus dem Jahr 1998), sondern sind als Ergänzung
und Fortentwicklung zu verstehen