Beschlussvorlage - 15/SVV/0842

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (Parkgebührenordnung).

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Änderung der Parkgebührenordnung vom 22.05.2012 (11/SVV/0642) erfolgt auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses 14/SVV/1170 zur Weiterentwicklung des Parkraumkonzeptes Innenstadt vom 04.03.2015 sowie den Beschlüssen zur Haushaltssatzung der Landeshauptstadt  Potsdam für die Haushaltsjahre 2015/2016 (14/SVV/1088) und dem Zukunftsprogramm 2019 (14/SVV/1090). Mit dem Zukunftsprogramm hat die Stadtverordnetenversammlung die Maßnahme GB4-04 "Steigerung des Gebührenaufkommens aus der Parkraumbewirtschaftung" beschlossen. In Umsetzung des vorliegenden Beschlusses ergibt sich eine Steigerung des Gebührenaufkommens. Die hier erwarteten Mehrerträge werden für die Straßenunterhaltung eingesetzt und kommen so den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute. So werden mit diesen Mitteln u.a. Gefahrenabwehrmaßnahmen wie z. B. Schulwegsicherung und Barrierefreiheit für Behinderte im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt.  

Die Begründung des Beschlusstextes (14/SVV/1170), wonach die leichte Anhebung der Parkgebühren zwar zu kleinräumigen Verbesserungen der Parksituation geführt habe, aber noch nicht genüge, um die Gesamtparksituation nachhaltig zu ordnen, wird durch die Ergebnisse der daraufhin veranlassten Prüfung im Rahmen der Evaluation zur Parkraumbewirtschaftung bestigt.

 

In der Auswertung der Evaluierung zeigt sich, dass die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung und die Anhebung der Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum zur besseren Auslastung der innerstädtischen Parkhäuser und Tiefgaragen geführt und damit zur gewünschten Verlagerung des ruhenden Verkehrs von der Straße in die Parksammelanlagen beigetragen haben. Beim Rückgang der Parkraumauslastung im öffentlichen Straßenraum sind jedoch starke räumliche Differenzen festzustellen, wobei deutliche Unterschiede zwischen den schwächer ausgelasteten innenstadtnahen Parkbereichen und den nach wie vor hoch ausgelasteten zentralen Lagen der Innenstadt bestehen (Abb. Anhang 1).

 

Um eine bessere Verteilung der Parkraumnachfrage auf die unterschiedlich hoch ausgelasteten Parkbereiche zu erzielen und den noch immer hohen Parkdruck in den zentralen Innenstadtlagen zu reduzieren, ist eine weitere tarifliche Differenzierung der Gebührenbereiche erforderlich. Dementsprechend soll eine Trennung der bestehenden innerstädtischen Tarifzone (Parkzone 1) in eine äere und eine innere Tarifzone vorgenommen werden. Für die innere Tarifzone ist dabei eine Anhebung der Parkgebühren um 0,50 € je Stunde vorgesehen (Abb. Anhang 2).

 

Den Untersuchungsergebnissen folgend, erstreckt sich die neue zentrale Parkgebührenzone 1 auf den hoch ausgelasteten Bereich zwischen Hegelallee, Kurfürstenstraße, Hebbelstraße, Charlottenstraße und Schopenhauerstraße. Die neue Parkgebührenzone 2 umfasst den Rest der bisherigen Parkgebührenzone 1. Die bisherige Parkgebührenzone 2 wird zur neuen Parkgebührenzone 3, wobei sich keine räumlichen Änderungen ergeben.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die erhöhten Erträge aus den Parkgebühren sind bereits in den Haushaltsplänen der Jahre 2015 und 2016 berücksichtigt. Die Neufassung der Gebührenordnung führt zu keiner Ertragssteigerung über den Planansatz hinaus.

 

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Anlagen

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