Antrag - 16/SVV/0122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, in welchem Umfang die Verantwortung der STEP bei der Abfallentsorgung erweitert werden kann.

Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit die STEP die Öffentlichkeitsarbeit, die Informationen an die Haushalte und die Erhebung und Einziehung der Abfallgebühren auf der Grundlage der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzung wahrnehmen kann.

Die Stadtverordnetenversammlung ist bis Juni 2016 über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.

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Erläuterung

Begründung:

Mit der Zusammenführung der Aufgaben im Rahmen der Abfallentsorgung bei dem städtischen Unternehmen STEP, gegebenenfalls aber auch über die Stadtwerkeholding ist es möglich, die Schnittstellen zu reduzieren und Synergieeffekte zu erschließen, die die Qualität der Aufgabenerfüllung erhöhen und Kosten senken können.  

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Anlagen

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