Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0278

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, neben den Inhalten der Zusammenarbeit mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (Stiftung) auch deren Formen, vor allem Art und Weise der Kooperation in einer Rahmen- bzw. Kooperationsvereinbarung zu regeln. Zudem sollen - in einem zweiten Teil - auch die Ergebnisse aus der Evaluierung des noch bis Ende 2018 befristeten Pflegevertrages mit der Stiftung sowie die Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung einfließen.

 

Zur Erhebung und Aufbereitung der inhaltlichen Zusammenarbeit, deren Formen und der Art und Weise der Kooperationen, führte die Verwaltung Ende Februar/Anfang März dieses Jahres in einem ersten Schritt eine verwaltungsinterne Befragung durch. Ein Schwerpunkt dieser Befragung war es zunächst, verwaltungsweit abzuschichten, welche Bereiche mit der Stiftung zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen einer Online-Umfrage insgesamt 76 Bereiche der Verwaltung angeschrieben. Von diesen haben sich 61 beteiligt. 35 Befragte gaben an, in der einen oder anderen Form regelmäßig mit der Stiftung im Rahmen der Verwaltungsarbeit in Kontakt zu stehen bzw. mit der Stiftung zusammenzuarbeiten. Dabei wurden die Bereiche entsprechend der Intention des Beschlusses sowohl zu den Inhalten, als auch deren Formen sowie der Art und Weise der Zusammenarbeit bzw. Kooperation befragt. Um die inhaltliche Zusammenarbeit detaillierter aufbereiten zu nnen, werden derzeit Interviews mit den Bereichen geführt, welche mehrere Berührungspunkte mit der Stiftung haben.

 

Jedoch lässt sich das Ergebnis der Befragung bereits jetzt wie folgt zusammenfassen. Es gibt zahlreiche Schnittstellen zwischen der Verwaltungsarbeit der Stadt und der Stiftung. Neben einer Vielzahl vertraglicher Beziehungen, gibt es Berührungspunkte in Fragen des Ordnungsrechts. So tritt die Stadt mehrfach als Genehmigungsbehörde auf, erhebt Gebühren bzw. erteilt Kostenbefreiungen und gewährt in einigen Fällen Zuwendungen. Schließlich erfolgen in zahlreichen Fällen auf Arbeitsebene Abstimmungen bei gemeinsamen Projekten und Vorhaben.

 

r die Umsetzung des zweiten Teils des Beschlusses ist die Durchführung einer repräsentativen Bürgerbefragung geplant. Je nach Freigabe des Fragebogens können Ergebnisse Ende Juni/Anfang Juli 2016 oder aufgrund der Sommerpause Ende November, Anfang Dezember präsentiert werden. Der Entwurf des Fragebogens ist der Mitteilungsvorlage beigefügt.

 

Mit der repräsentativen Bürgerbefragung werden Informationen zur tatsächlichen und gewünschten Nutzung, sowie zur Wahrnehmung der Welterbe-Parks durch die Potsdamerinnen und Potsdamer gewonnen. Um ein abgestuftes, an der konkreten Alltagserfahrung orientiertes Bild zeichnen zu können, werden die drei großen Parkanlagen jeweils getrennt nacheinander und in einer an das jeweilige „Profil angepassten Weise abgefragt. So ist beispielsweise die Frage nach einem möglichen Eintrittsgeld auf den Park Sanssouci beschränkt. Die Ergebnisse der Befragung dienen als konzeptioneller Ausgangspunkt für die anschließende Entwicklung eines möglichen Beteiligungsverfahrens im Herbst 2016.

 

Im Anschluss hieran wird ein Entwurf einer Rahmen- bzw. Kooperationsvereinbarung erarbeitet und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Ziel einer Kooperationsvereinbarung kann zunächst eine Zusammenstellung der grundsätzlichen Themen und Inhalte der wechselseitigen Zusammenarbeit der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und der Stiftung sein. Ferner soll diese die grundsätzlichen gemeinsamen Interessen und Erwartungen sowie eine gemeinsame Zielsetzung enthalten. Ziel ist ein kooperatives, partnerschaftliches Miteinander. Mit Blick auf die gemeinsame Zielsetzung soll ein Modus festgeschrieben werden, welcher einen wechselseitigen Informations-, Erfahrungs- und Erkenntnisaustausch ermöglicht und verstetigt. Hierdurch werden sowohl die Inhalte, als auch die Art und Weise der Zusammenarbeit systematisiert und strukturiert. Die Vereinbarung kann somit als Grundlage und Leitlinie der zukünftigen Zusammenarbeit sowie Abstimmungen sowohl auf Arbeits-, als auch auf Leitungsebene der Verwaltung der LHP dienen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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