Beschlussvorlage - 16/SVV/0079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf eine einvernehmliche Regelung zwischen der MDB, der SPSG und der LHP betreffend die Nutzung der Parkanlage „Pfingstberghang/Villa Henckel“ hinzuwirken. Grundlage soll die in Anlage 2 dargestellte Variante B der Flächenabgrenzung zwischen der öffentlich nutzbaren Parkanlage und den privat nutzbaren Teilen des wiederherzustellenden Gartenparks sein.
  2. Der hierfür erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 48 „Am Neuen Garten“ hinsichtlich Abgrenzung und Größenverhältnis zwischen öffentlicher und privater Parkanlage wird zugestimmt.
  3. Voraussetzung r die einvernehmliche Regelung ist die im Nießbrauchvertrag zwischen der MDB und der SPSG garantierte Übernahme der Investitionskosten für die Bereinigung und Wiederherstellung der Parkanlage sowie für die Erneuerung der Villa Schlieffen durch die MDB.
  4. Hinsichtlich der laufenden Pflege und Erhaltung kann eine Kostenbeteiligung durch die Landeshauptstadt vorgesehen werden, die unter Haushaltsvorbehalt zu stellen ist. Die Kostenbeteiligung darf höchstens dem Aufwandsanteil auf den öffentlich nutzbaren Flächen entsprechen.
  5. In der einvernehmlichen Regelung ist vorzusehen, dass bereits während der Arbeiten zur Wiederherstellung in einem möglichst weiten Umfang die Zugänglichkeit der Parkanlage wieder gewährleistet wird.
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Aus der Auseinandersetzung, die ihren Ausgangspunkt in dem Abschluss eines Nießbrauchvertrages zwischen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und der MDB KG über den wesentliche Teile des historischen Gartenparks der Villa Henckel und der daraufhin erfolgten Absperrung dieser Flächen gegenüber der öffentlichen Zugänglichkeit hatte, ist der Bedarf erwachsen, nach einer Lösung zu suchen, die baldmöglichst die Nutzbarkeit der Fläche für die Öffentlichkeit wiederherstellt und nach Möglichkeit zugleich die Wiederherstellung des Gartendenkmals sowie der Villa Schlieffen sichert, die auch Planungsziel der Landeshauptstadt sind, wie dies der Bebauungsplan 48 „Am Neuen Garten“ seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2000 dokumentiert.

 

Eine knappe Zusammenfassung der Ausgangssituation sowie die Erwägungen, die den Vorschlag zu einer einvernehmlichen Regelung stützen, sind in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthalten, die maßgeblichen Darstellungen zu den Flächenabgrenzungen, die Gegenstand unter anderem des Entscheidungsvorschlages sind, sind in Anlage 2 dokumentiert.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Mit zunehmendem Stand der Wiederherstellung steigt der Bedarf an Aufwendungen zur Pflege der Anlagen und der Erhaltung der Qualität des wiederhergestellten Gartendenkmals an.

Bei Zugrundelegen einer flächenanteiligen Aufteilung der hierfür geschätzten Kosten wächst damit der Aufwand der seitens der Landeshauptstadt einvernehmlich zu übernehmenden Kosten auf ca. 210.000 € nach heutiger Kalkulationsbasis.

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Anlagen

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