Beschlussvorlage - 02/SVV/0374

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Beschlussvorschlag

 

 

1.   Grundlage für die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe ist die in der Anlage beigefügte Richtlinie, die mit Wirkung zum 01.01.2003 in Kraft tritt.

 

2.   Diese Richtlinie findet unmittelbar Anwendung auf die Finanzierung und die Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

3.   Für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2002 werden abweichend von der Richtlinie zur Finanzierung von KITA´s in freier Trägerschaft vom 12.03.1997 (Drucksache Nr. 97/0149/1) folgende Zuschüsse gewährt:

 

      -  Es erfolgt keine Kostensatzvereinbarung.

      Der freie Träger erhält einen Zuschuss auf der Grundlage der für das  Jahr 2001 vereinbarten Platzkosten. Einer angemessenen Erhöhung kann bei Nachweis einer sparsamen Betriebsführung und bei Ausschöpfung aller zumutbaren Einnahmemöglichkeiten auf Antrag zugestimmt werden. Vor Erteilung eines Festsetzungsbescheides erfolgt durch den freien Träger die Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises.

 

4.                Bestehende Mietverträge zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und den freien Trägern von KITA´s werden nicht verlängert. Vor Ablauf des Mietvertrages ist ein neuer Mietvertrag anzubieten.

Die Landeshauptstadt Potsdam strebt an, bestehende Mietverträge noch während der Laufzeit so zu ändern, dass Mietzahlungen an die Stadt auf der Grundlage der tatsächlichen Wert- und Nutzungsverhältnisse des Objektes erfolgen. Bei Nichteinigung besitzt der freie Träger Bestandsschutz.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

In ihrer Sitzung am 23.01.2002 erteilte die Stadtverordnetenversammlung der Verwaltung den Auftrag, bis 06.2002 ein Konzept vorzulegen, um die KITA - Kosten an den Landesdurchschnitt anzupassen.

 

Da sich insbesondere nach der Novellierung des KITA- Gesetzes die Rahmenbedingungen der seit 1997 angewandten Richtlinie zur Finanzierung von KITA`s in freier Trägerschaft geändert haben, ist auch aus diesem Grund eine Überarbeitung geboten.

 

Vor diesem Hintergrund wurde in Verantwortung des Jugendamtes eine Arbeitsgruppe bestehend aus Trägervertretern, dem Rechtsamt, dem Rechnungsprüfungsamt, der AG Haushaltssicherung und Mitarbeiterinnen der Fachverwaltung einberufen, die den politischen und fachlichen Auftrag hatte, die Richtlinie auf Plausibilität und Effizienz zu prüfen und das bestehende Verfahren zu optimieren.

 

Zur Unterstützung der Verwaltung des Jugendamtes wurde ein großer Teil der Aufgabenstellung extern an das Unternehmen Sozial-Consulting Management vergeben.

 

Gemeinsames Ziel war es, unter dem Aspekt der betriebswirtschaftlichen Herangehensweise klar definierte, transparente Kostenstrukturen zu erarbeiten, die das gesamte Verfahren reformiert, Überzahlungen ausschließt, Einsparmöglichkeiten deutlich macht und die Qualität der Dienstleistung Kindertagesbetreuung sichert.

 

Nachfolgende wesentliche Veränderungen sind:

 

-           Die Stadt Potsdam finanziert in Form der Gewährung eines Zuschusses zu den             Betriebskosten als kennziffernbezogene institutionelle Förderung.

Die Bezuschussung erfolgt nach Betriebskostenbereichen, auf der Grundlage ausgewählter relativer Kennziffern oder als Zuschuss zu den tatsächlichen Betriebskosten.

Die Betriebskostenbereiche beziehen sich auf die Systematik von Kostenarten in Kindertagesstätten.(Ergebnis eines Modellprojektes des MBJS)

 

-           Das Schema der Bezuschussung der freien Träger ist in der Anlage dargestellt.             Grundsätzlich unterscheiden wir drei Stufen der Bezuschussung:

 

- die Gesetzliche Mindestfinanzierung; das sind gemäß § 16 Abs.2 Satz 1 KITA- Gesetz  84 % der Kosten des notwendigen pädagogischen Personals.

- die Pauschalierte Standardfinanzierung, das ist die angemessene Erhöhung des             Zuschusses zu den Betriebskosten auf der Grundlage der in der Vereinbarung festgelegten Pauschalen

- die Angemessene Individualfinanzierung, das ist eine auf den Einzelfall abgestellte weitergehende angemessene Erhöhung des Zuschusses zu den Betriebskosten, wenn der freie Träger trotz wirtschaftlichem und sparsamen Betrieb und bei Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten nicht in der Lage ist, den Betrieb der KITA aufrecht zu erhalten.

 

Die jeweils höhere Bezuschussungsform schließt die darunter liegende ein.

Entscheidender Vorzug dieser Bezuschussungsstufen ist eine detailliert vorliegende Methodik hinsichtlich der Prüfung des Antrages und der Mittelverwendung, die eine             Überfinanzierung von Kindertagesstätten ausschließt.

 

Die Verwaltung konzentriert sich in der Prüfung auf jene Bereiche die über das Maß der Standardfinanzierung hinausgehen. Damit werden die Betriebskostenanalysen eine neue Qualität erreichen.

 

-           Freie Träger erhalten durch die geänderte Finanzierung Spielräume, um selbst             wirtschaftlich zu arbeiten. Es werden Impulse ausgelöst, wonach die freien Träger an Kostenreduzierungen interessiert sind und neue Konzepte für die effektive Nutzung vorhandener Gebäude- und Außenflächen entwickeln werden oder diese Flächen der Stadt zur veränderten Nutzung anbieten.

Das wird erreicht durch:

 

- Möglichkeit der freien Mittelverwendung in den verschiedenen Kindertagesstätten innerhalb der Landeshauptstadt durch den freien Träger

 

- die tatsächliche Verwendung der Mittel erfolgt nur für ausgewählte Betriebskostenarten zweckgebunden (z.B. für das notwendige pädagogische Personal, für Mietzahlungen, für den Zuschuss "Qualitätssicherung"..)

 

- Einführung von Kappungsgrenzen in der Bezuschussung des Grundstücks/ Geländes der Kindertagesstätte, die sich an der tatsächlichen Auslastung der KITA orientieren

 

Das mit Vertretern der freien Träger verhandelte Finanzierungsmodell soll die Grundlage für die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam sein.

 

Die Richtlinie soll ab 01.01.2003 in Kraft treten.

 

Bis zum 31.12.2002 wird es Übergangsregelungen gemäß § 5 der Richtlinie geben, wodurch die Träger in die Lage versetzt werden, sich auf die Auswirkungen der veränderten Finanzierung einzustellen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

(Fassung  vom 25.09.2002 nach Beratung in den Fachausschüssen)

 

Die Bezuschussungsform bietet eine detaillierte Methodik hinsichtlich der Prüfung des Antrages und der Mittelverwendung, die eine Überfinanzierung ausschließt.

 

Betriebskostenanalysen werden eine neue Qualität erreichen, es werden Impulse ausgelöst, wonach freie Träger das Ziel verfolgen werden, Kosten zu reduzieren, was wiederum zu erwarteten Einsparungen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Umfang her nicht benannt werden können, führt.

 

Konkrete Einsparungen werden erzielt durch:

- Gewährung des Zuschusses zu den Kosten des notwendigen pädagogischen Personals (70-75% der Gesamtkosten der KITA) in Höhe von 84 %; Antrag auf angemessene Erhöhung kann erst gestellt werden, wenn Einnahmen den Aufwand nicht decken, Abrechnung erfolgt zweckgebunden

- Einführung von Kappungsgrenzen für zur Verfügung stehende Flächen, was zur Reduzierung der Bezuschussung der Kosten für Grundstück, Gebäude und dessen Bewirtschaftung führt

- Einführung von differenzierten Pauschalen, die Objekt- und Trägerbezogen die örtlichen Verhältnisse jeder KITA berücksichtigen

 

Demgegenüber stehen Kostensteigerungen durch folgende Aspekte:

- Tarifsteigerungen (politische Forderung zur Angleichung an den BAT bis 2007)

- Berücksichtigung der Mietkosten für städtische Objekte

- Auswirkungen der allgemeinen Preissteigerung

 

Grundlage der Berechnungen von finanziellen Auswirkungen waren derzeit die Zuschüsse des Jahres 2001, die auf der Basis der bestätigten Kostensätze ermittelt wurden.

Gegenübergestellt wurden  bei gleichbleibender Kinderzahl die Zuschüsse, die im Rahmen der pauschalierten Standardfinanzierung nach der neuen KITA-R für das Jahr 2001 ermittelt worden wären.

Im Ergebnis dessen hätte sich eine Differenz zugunsten der Landeshauptstadt Potsdam in Höhe von 585.711,00 EUR errechnet.

Auf der Grundlage der belegten Plätze in 2001 würde sich unter Berücksichtigung der Kostensteigerungen in 2003 eine kalkulierte Minderausgabe in Höhe von 681.937,00 EUR für die Landeshauptstadt Potsdam ergeben.

 

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Anlagen

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