Beschlussvorlage - 16/SVV/0314

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß der §§ 3 und 4 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (Umlegungsausschussverordnung UmlAussV) vom 23.02.2009 (GVBl.II/09, [Nr. 07], S.101) werden bis zum Ende der Wahlperiode der Gemeindevertretung durch Einzelwahl gemäß § 40 Kommunalverfassung (BbgKVerf) folgende Fachmitglieder in den Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam gewählt:

 

Name                                         BefähigungFunktion

 

Herr Henning Tischendorf         Befähigung zum Richter-           stellvertretender Vor-

                                                  Amt                                             sitzender

 

Frau Tanja Meyer                      höherer allgemeiner                   Vertreterin des stellver-

                                                  Verwaltungsdienst                      tretenden Vorsitzenden

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Nach dem Ableben des stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses Herrn Dr. Peter Kuhr ist die Besetzung des Umlegungsausschusses neu zu regeln. Der bisherige Vertreter des Herrn Dr. Kuhr, Herr Henning Tischendorf, hat seine Bereitschaft zur Übernahme dieser Funktion erklärt. Die dadurch vakante Stelle des Vertreters des stellvertretenden Vorsitzenden soll mit Frau Tanja Meyer besetzt werden, die ihre Bereitschaft erklärt hat.

 

Frau Meyer ist 38 Jahre, Volljuristin, verbeamtete Regierungsdirektorin und stellvertretende Referatsleiterin in der Obersten Bauaufsicht im MIL (Referat 24). Sie ist mit baurechtlichen Sachverhalten bestens vertraut (u.a. Referentenentwurf zur Bauordnung) und wohnt in Potsdam. Der Kontakt zu Frau Meyer wurde durch das für Wertermittlung zuständige Fachmitglied des Umlegungsausschusses Frau Vermessungsdirektorin Beate Ehlers vom MIK, Referat 13 Vermessungs- und Geoinformationswesen, Grundstückswertermittlung, hergestellt.

 

Auszug aus der UmlAussV:

 

Zweite Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches

(Umlegungsausschussverordnung - UmlAussV) vom 23. Februar 2009

§ 3 Zusammensetzung des Umlegungsausschusses

 

(1) Der Umlegungsausschuss besteht aus der oder dem Vorsitzenden, der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern, die alle Vertreter haben sollen.

(2) Der Vorsitz oder der stellvertretende Vorsitz muss mit einer Person, die die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzt oder im Land Brandenburg als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zugelassen ist, besetzt werden. Die jeweils andere Person muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen. Von den drei weiteren Mitgliedern muss ein Mitglied in der Ermittlung von Grundsckswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein. Zwei Mitglieder müssen der Gemeindevertretung, im Falle des § 1 Absatz 3 dem Amtsausschuss, angehören. Die Vertreter müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie das Mitglied, welches sie vertreten.

(3) Im Falle des § 1 Absatz 2 ist es nicht erforderlich, dass dem Umlegungsausschuss Mitglieder der Gemeindevertretung jeder Gemeinde, für die der gemeinsame Umlegungsausschuss gebildet wurde, angehören.

(4) Kein Mitglied darf hauptamtlich oder hauptberuflich mit der Verwaltung von Grundstücken der Gemeinde, des Amtes oder des Landkreises, dem die Gemeinde angehört, befasst sein.

 

 

Übersicht über die Zusammensetzung des Umlegungsausschusses der LHP

Lfd. Nr.

 

Funktion

Mitglied

Vertreter

Nachbesetzung

1

 

 

Vorsitzender

Herr Wilk Mroß

Herr Michael Peter

 

2

 

 

stellvertretender. Vorsitzender

Herr Dr. Peter Kuhr

Herr Henning Tischendorf

Frau Tanja Meyer

3

 

 

Fachmitglied für Wertermittlung

Frau Beate Ehlers

Frau Elke Hänicke-Hurlin

 

4

 

 

Gemeindevertretung

Herr Michél Berlin

Frau Dr. Sigrid Müller

 

5

 

 

Gemeindevertretung

Herr Claus Wartenberg

Herr Marcus Krause

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

r die Verwaltungskosten und Entschädigungen nach Entschädigungssatzung für den Umlegungsausschuss ist ein Betrag von jährlich 5.000 EUR für die Jahre 2014 bis 2017 in den Haushalt (Konto 5110100.54315909) eingestellt.

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