Antrag - 16/SVV/0327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der städtischen
Wohnungsgesellschaft ProPotsdam GmbH beauftragt, deren Geschäftsführung anzuweisen, künftig keine Wohnung im Staudenhof, Alter Markt 10, frei zu ziehen.r frei werdende Wohnungen sind umgehend Nachmieter*innen zu suchen.

 

Weiterhin ist sicherzustellen, dass Mieter*innen, welche am Alten Markt 10 nur noch einen befristeten Mietvertrag erhalten, im Fall eines Abrisses des Staudenhofs, ebenso wohnortnaher Ersatzwohnraum angeboten wird, wie Mietparteien mit unbefristeten Mietverträgen.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Unter dem Titel „Preiswertes Wohnen in der Potsdamer Mitte sichern“ beschloss die Mehrheit der Stadtverordneten am 07.11.2012 den Abriss des Wohnhauses Am Alten Markt 10 nach einer Restnutzungsdauer von 10 Jahren (DS 12/SVV/0386). In der Begründung des Antrags  hieß es unter anderem:

 

Eine zwischenzeitlich von der Bürgerinitiative „Mitteschön“ initiierte Untersuchung, die breit kommuniziert wurde, hat gezeigt, dass die u.a. im Leitbautenkonzept beschlossene Blockrandbebauung des Blockes V (Beschlüsse 06/0257 und 10/0412) mit dem Erhalt des solitären Gebäudes Am Alten Markt 10 unvereinbar ist. (…) Weiterhin würden zwei bereits beschlossene Gebäude mit Leitfassaden (10/0412) nicht errichtet werden können. Schon daraus ist erkennbar, dass der Beschluss 10/0412 (Integriertes Leitbautenkonzept) nur dann umgesetzt werden kann, wenn die seinerzeit gesetzten Prämissen bestehen bleiben, nämlich u.a. der mittelfristige Abriss des Gebäudes Am Alten Markt 10.

 

Der gleiche Beschluss legt unter 2. nahe, zu untersuchen, inwiefern den Bestandsmietparteien:

 

(…) „preisgünstiger Wohnraum in der flächenmäßigen Größenordnung des Staudenhofs angeboten werden kann.“ und formuliert weiterhin:

 

3. Für die zum Ende der Restnutzungsdauer noch im Haus Am Alten Markt 10 wohnenden Mieter ist vorzugsweise am Standort Ersatzwohnraum zu schaffen.“

 

Mit unserem Antrag möchten wir erreichen, dass die Pro Potsdam als kommunales Unternehmen ihrer sozialpolitischen Verantwortung gegenüber der Stadt und ihren Mietern gerecht wird und  eine soziale Durchmischung in den Quartieren der LHP, laut Leitbild Punkt 3 und 4 („sozialer Zusammenhalt in den Wohngebieten“), erhalten bleibt. Diese Durchmischung ist aber gerade in der Innenstadt zunehmend gefährdet.

 

Gewährleistet würde sie u.a. durch die Einhaltung der Vorgaben des oben zitierten SVV- Beschlusses.

 

Sinn und Zweck von Punkt 3 des oben zitierten Beschlusses ist es, den Verlust an preiswertem Wohnraum durch den geplanten Abriss des Staudenhofs auszugleichen. Dieses Ziel darf nicht durch gezielten Leerzug in Frage gestellt werden.

 

Punkt 3 des Beschlusses gilt ausdrücklich für alle „noch im Haus Am Alten Markt 10 wohnenden Mieter“. Auch für Mietparteien mit befristeten Mietverträgen, d.h. Menschen, die von der ProPotsdam angesichts des Abrissbeschlusses nur noch einen befristeten Mietvertrag erhalten haben oder erhalten werden, ist der entsprechende standortnahe Ersatzwohnraum bereitzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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