Beschlussvorlage - 02/SVV/0801
Grunddaten
- Betreff:
-
Leitentscheidung zum Neuen Quartier am Bahnhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Strache, Tel. 2519
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
06.11.2002
| |||
|
04.12.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
12.11.2002
|
Beschlussvorschlag
1. die
Fortführung des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße" ist auf der
Grundlage der im Qualifizierten Verhandlungsverfahren zum „Neuen Quartier am
Bahnhof" entwickelten Konzeption des Büros Ferdinand Heide gemäß den Empfehlungen
des Vergabegremiums zu betreiben (s. Anlagen 1 und 2).
2. die
prinzipielle Empfehlung des Vergabegremiums zur Erstellung eines Masterplans
durch das Büro Ferdinand Heide wird vorbehaltlich der Finanzierbarkeit
mitgetragen.
Erläuterung
Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In
den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
- Anlage
1: Kurzeinführung/Begründung (3 Seiten)
- Anlage
2: Konzeption Ferdinand Heide (3 Seiten)
- Anlage
3: Übersicht über die weiteren Planungsbeiträge (je 1 Seite)
Chronologie
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 08. Mai 2002 den Beschluss
zur Durchführung der Planungsmaßnahme Qualifiziertes Verhandlungsverfahren
„Neues Quartier am Bahnhof" gefasst (DS 02/SVV/0263).
Im
Mai 2002 hat das 1. Zwischenkolloqium stattgefunden, an dem die vier
teilnehmenden Büros erste strukturelle Entwürfe vorgestellt und erläutert
haben. Diese Entwürfe sind der interessierten Öffentlichkeit in einer
Ausstellung am 20. Juni, 24.-27. Juni und dem 2. Juli 2002 präsentiert worden.
Die Resonanz ist relaiv gering gewesen (21 Besucher, 4 Stellungnahmen); die von
den Bürgern abgegebenen Stellungnahmen sind den Teilnehmern des Verfahrens zur
Kenntnis gegeben worden.
Im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sind diese Entwürfe mit
damaligem Arbeitsstand am 11. Juni vorgestellt und ausführlich im Hinblick auf
die Empfehlung des Vergabegremiums zur zulässigen baulichen Dichte diskutiert
worden.
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 03. Juli 2002 den
Beschluss zur zulässigen baulichen Dichte im Bereich des Neuen Quartiers am
Bahnhof gefasst (DS 02/SVV/0450); danach ist die Fortführung des
Bebauungsplanes Nr. 37 B „Babelsberger Straße" auf der Grundlage einer
Bruttogeschossfläche von insgesamt maximal 120.000 m² zu betreiben.
Qualifiziertes
Verhandlungsverfahren
Basierend
auf dem Beschluss zur zulässigen baulichen Dichte und der Empfehlung des
Vergabegremiums ist die 2. Phase des Qualifizierten Verhandlungsverfahrens
durchgeführt worden. Am 22. August 2002 hat das 2. Zwischenkolloqium unter
Mitwirkung eines Vertreters der Deutschen UNESCO-Kommission stattgefunden. Die
Teilnehmer haben ihre überarbeiteten Entwürfe präsentiert und erläutert. Das
Vergabegremium hat ihnen Empfehlungen für die abschließende Bearbeitung mit auf
den Weg gegeben. In der Vorprüfung sind die Arbeiten hinsichtlich
stadtplanerischer Aspekte und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen behandelt
worden.
Am
19. September hat das Vergabegremium in seiner abschließenden Jurysitzung die
eingereichten Arbeiten diskutiert und bewertet.
Es
kann festgehalten werden, dass sich alle Entwürfe durch ein hohes Maß an
Qualität auszeichnen. Als wesentliche Entscheidungskriterien haben sich der
Umgang mit der für Wohnnutzung vorgesehenen Zone II und mit der für gewerbliche
Nutzung vorgesehenen Zone III herauskristallisiert. Insbesondere die Ausprägung
der Zone II (Lage zwischen der Babelsberger Straße im Süden und der Nuthe im
Norden) hinsichtlich der Entwicklung eines der angestrebten Wohnqualität
adäquaten Raumkonzeptes sowie die Ausprägung der Zone III (Lage zwischen der
Friedrich-List-Straße im Süden und der Babelsberger Straße im Norden) bezüglich
einer robusten Gewerbestruktur sind einer vergleichenden Diskussion und
Bewertung unterzogen worden. In Bezug auf die Zonen I (Lage nördlich der
Babelsberger Straße vis-a-vis des Bahnhofsausganges) und IV (Lage südöstlich
des Kreisverkehrs
zwischen
Friedrich-List-Straße und Nuthe) können die Arbeiten aufgrund des relativ
geringen Konkretisierungsgrades bzgl. der Nutzungsvorgaben zunächst einmal nur
Strukturen aufzeigen.
Empfehlung
des Vergabegremiums
Bei
der Wichtung der Stärken der einzelnen Entwürfe wird ein starkes Votum für das
Konzept von Ferdinand Heide deutlich. Der Antrag eines Mitglieds des
Gremiums, dieses Konzept zur Grundlage der weiteren Planungen zu nehmen, wird
durch das Vergabegremium einstimmig angenommen. Damit ist das Büro
Ferdinand Heide als Dienstleister bestimmt, der der Aufgabenstellung des
Qualifizierten Verhandlungsverfahrens im Rahmen eines Vergabeverfahrens gemäß
in einer Arbeitsgemeinschaft mit einem auf Bauleitplanung spezialisierten
Planungsbüro seine Konzeption in den Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger
Straße" umsetzen soll.
Im
Folgenden werden die wesentlichen Empfehlungen des Vergabegremiums aus dem
Abschlussprotokoll wörtlich zitiert:
·
Das
Konzept des Büros Ferdinand Heide ist dem weiteren Bauleitplanverfahren zugrunde
zulegen.
·
Die
Bebauung der Zone I ist bei Vorliegen konkreter Nutzungsvorstellungen durch einen Wettbewerb
zu präzisieren, dabei ist die ideelle Linie Bahnhofsausgang - Heiliggeistkirche
als Grenze der Bebauung in Richtung Westen zwingend vorzugeben.
·
Prinzipiell
wird der Stadt empfohlen, neben dem Bebauungsplan einen Masterplan aufzustellen,
in dem alle Randbedingungen, die eine qualitätsvolle Entwicklung des Quartiers
sichern helfen, aufgeführt werden können; dies betrifft gleichermaßen städtebauliche
Ziele, landschaftsplanerische Grundsätze und architektonische Vorgaben.
Bewertung
der Verwaltung
Die
Verwaltung, die mit zwei stimmberechtigten Personen im Vergabegremium vertreten
gewesen war, befürwortet die getroffene Entscheidung, das Konzept des Büros
Ferdinand Heide zur Grundlage der weiteren Planungen zu nehmen.
Die
Konzeption von Ferdinand Heide berücksichtigt bezüglich der geplanten
Bruttogeschossfläche die Festlegung des Stadtverordnetenbeschlusses zur
zulässigen baulichen Dichte im Bereich des Neuen Quartiers am Bahnhof. Die
besonderen Qualitäten der städtebaulichen Konzeption liegen in dem
landschaftlich geprägten Entwicklungsansatz, der insbesondere in Zone II
deutlich wird. Die Lagequalität an der Nuthe wird durch die
„Terrassenhäuser" und die „Auenhäuser", die durch eine Terrasse
miteinander verbunden sind, für das Wohnen sehr gut nutzbar gemacht; es wird
eine überzeugende identitätsprägende eigenständige Struktur aufgezeigt, die
eine hohe Wohnqualität ermöglicht. Die typologische Ausformulierung der Zone
III mit ihren Karrees bietet gute Voraussetzungen für hochbauliche Varianten
innerhalb der städtebaulichen Figur. Die Formulierung eines Entrees an der
Friedrich-List-Straße in das Quartier wird befürwortet, da dieser Platz die
gewünschte Orientierung schaffen kann. Die Ausprägung der Baukörper in der Zone
I und in der Zone IV im südöstlichen Teil bedarf einer Überarbeitung im
weiteren Verfahren.
Die
Qualitäten der städtebaulichen Konzeption des Büros Engel, Prof. Zillich mit
L. Moraca liegen in dem urban geprägten Entwicklungsansatz. Die
Babelsberger Straße, die in einen keilförmigen Straßenraum integriert ist mit
einem zweigeschossigen Baukörper in der Böschung an der Langen Brücke, fungiert
als „Rückgrat" des Quartiers. Nördlich der Babelsberger Straße in den
Zonen I und II sind, zeilenförmig in Richtung Nuthe orientiert, in der Höhe
abgetreppte Baukörper in den Landschaftsraum gestellt. Über verschiedene
Gebäudetiefen soll eine Nutzungsmischung von Wohnen und Dienstleistung in Zone
II möglich sein. Die Zone III wird durch um Innenhöfe organisierte Baublöcke
geprägt, die entlang der
Friedrich-List-Straße
mit siebengeschossigen transparenten Baukörpern verbunden werden. Die Umsetzung
der Grundrisse in der Zone II mit dem einhergehenden Mangel an Privatheit sowie
die Ausbildung des Grünraums entlang der Nuthe in Form von Terrassen (parallel
zu den Baukörpern) wird kritisch gesehen. Die Lösung ist sehr stark auf eine
möglichst exakte Umsetzung in konkrete Architektur angelegt.
Die
Qualitäten der städtebaulichen Konzeption des Büros Haug & Mathewson
liegen in einem urban geprägten Entwicklungsansatz. Die gewählte städtebauliche
Figur, die sich an Winkelbeziehungen mit Basis der ideellen Linie
Bahnhofsausgang/Heiliggeistkirche orientiert, bildet ein geschlossenes
Quartier. Allerdings wirkt sie konstruiert und erzeugt stadträumlich nicht
befriedigende Lösungen, z.B. in der Zone II mit einer 1. und einer 2. Reihe
bezüglich der Wohnqualität. Die Bebauungsstruktur in der Zone III, die eine
abschnittsweise Realisierung ermöglicht, wird positiv bewertet.
Die
Qualitäten der städtebaulichen Konzeption des Büros Dörr, Ludolf, Wimmer
liegen in dem Versuch, die bereits für das 1997 durchgeführte
Wettbewerbsverfahren entwickelten Prinzipien bezüglich der Quartiersstruktur
den neuen Vorgaben anzupassen. Die Nordseite der Babelsberger Straße ist
linsenförmig aufgeweitet, um einen charakteristischen Stadtraum mit angrenzenden
Arkaden zu schaffen. Die bogenförmigen Großformen in Zone I und IV werden
kritisch gesehen, da sie den Übergang zwischen Stadtraum und Landschaftsraum
nicht angemessen definieren.
Die
Empfehlung des Vergabegremiums bezüglich der Erstellung eines Masterplans
durch das Büro Ferdinand Heide gründet sich auf die Absicht, einen
Bebauungsplan möglichst nicht mit Detailfestsetzungen zu überfrachten, die die
notwendige Flexibilität für die Umsetzung konkreter Anforderungen aus der
Investitionsnachfrage behindern würden, sondern Formulierungen von
Qualitätsstandards sowie ausgeprägte Spezifizierungen auf der Ebene eines
Masterplans vorzunehmen. Die Verwaltung hat bereits im Qualifizierten
Verhandlungsverfahren darauf hingewiesen, dass der Masterplan als ein
informelles Instrument keine verbindlichen Festlegungen treffen kann.
Allerdings könnte parallel zum Bauleitplanverfahren, z.B. für die Zonen I und
IV, für die es erst relativ offene Nutzungsvorstellungen gibt, eine
Qualifizierung über den Masterplan entwickelt werden, die über Regelungen eines
Städtebaulichen Vertrages verbindlich gemacht und mit Verfahrensvorgaben für
die notwendige Flexibilität in der Umsetzung versehen werden könnte. Die Stadt
hat im Verfahren keine Zusage zur Erstellung eines Masterplans gegeben, da
zunächst eine Abstimmung mit dem Poolpartner Deutsche Bahn Immobilien erfolgen
muss und zum zweiten die Möglichkeit zur Finanzierung eines Masterplans nicht
absehbar ist (Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung und die Bereitschaft
zur Förderung durch das Land Brandenburg besteht nur im bisher knapp
kalkulierten und fixierten Rahmen für die Bauleitplanung). Nach einer ersten
Kostenschätzung dürfte sich der Finanzbedarf für die Erstellung eines
Masterplans auf einen Betrag von ca. 15.000 EUR belaufen.
Weiteres
Verfahren
Sofern
der Empfehlung der Verwaltung gefolgt wird, wird die Fortführung des
Bebauungsplanes Nr. 37 B „Babelsberger Straße" auf der Grundlage der im
Qualifizierten Verhandlungsverfahren entwickelten Konzeption des Büros Ferdinand
Heide gemäß den Empfehlungen des Vergabegremiums erfolgen. Die prinzipielle
Empfehlung des Vergabegremiums zur Erstellung eines Masterplans durch das Büro
Ferdinand Heide wird vorbehaltlich einer Konsensfindung zwischen den beiden
Poolpartnern und vorbehaltlich der Möglichkeit der Finanzierung außerhalb des
Bauleitplanverfahrens mitgetragen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Kosten
entstehen erst im Bauleitplanverfahren. Zum bereits bewilligten
Zuwendungsbescheid zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist ein
Umbewilligungsantrag gestellt worden mit einem Fördermittelvolumen von
90.000,00 € und einem Eigenanteil von 60.000,00 € im Haushaltsjahr 2003. Der
genannte Eigenanteil soll bereits im Haushaltsentwurf 2003 vorgesehen werden.
Für die
Erstellung des Masterplans beläuft sich die Kostenschätzung auf ein Volumen von
ca. 15.000,00 €. Es besteht keine Aussicht auf Förderung durch das Land.
Vorrangig wird die erforderliche Finanzierung als begleitende Leistung der
Poolgesellschaft angestrebt.