Beschlussvorlage - 16/SVV/0564

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Maßnahmenplan zur Sicherung und Aktivierung von gewerblichen Potenzialflächen wird als Handlungsrahmen für die künftige Gewerbeflächenentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam bestätigt.

 

  1. Der Maßnahmenplan zur Sicherung und Aktivierung von gewerblichen Potenzialflächen ist jährlich fortzuschreiben. Die Fortschreibung des Maßnahmenplans sowie die Berichterstattung über den Stand Umsetzung der Maßnahmen wird künftig mit der jährlichen Bilanzierung zum Gewerbeflächensicherungskonzept zusammengefasst.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Am 04. April 2012 hat die Stadtverordnetenversammlung das „Gewerbeflächensicherungskonzept (GSK)“ beschossen.[1] Gemäß Punkt 4.4 des GSK und Punkt 6.3 der „Richtlinie zur Sicherung der gewerblichen Potenzialflächen der Landeshauptstadt Potsdam“ vom 12. April 2012, ist der Stadtverordnetenversammlung einmal jährlich über den Bestand und die Entwicklung der „Gewerblichen Potenzialflächen 2020 (P20-Flächen)“ zu berichten.

 

Am 09. September 2015 hat die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister beauftragt, einen Maßnahmenplan zur Sicherung und Aktivierung von gewerblichen Potenzialflächen zu erstellen und vor allem Möglichkeiten – auch unter Einbeziehung der städtischen Unternehmen – zu prüfen, finanzielle Mittel (Investitionen) für die Entwicklung und Aktivierung von Gewerbeflächen einsetzen zu können.[2]

 

Aufgrund der sehr engen inhaltlichen Verzahnung dieser beiden v.g. Aufträge wird die Bilanzierung zum GSK und die Vorlage eines Maßnahmenplanes in dieser Vorlage vereint.

 

 

 

 


[1] Drucksache 12/SVV/0157

[2] Drucksache 15/SVV/0388

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die zur Entscheidung vorliegende Beschlussvorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Potsdam.

 

Finanzielle Auswirkungen, die sich in der Folgezeit aus der Umsetzung einzelner Maßnahmen für die Landeshauptstadt Potsdam ergeben, werden im konkreten Einzelfall dargestellt und sofern erforderlich zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Haushaltssatzungen der jeweiligen Haushaltsjahre.

 

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Anlagen

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