Antrag - 16/SVV/0665

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für ein städtisches Carsharing-Angebot zu erstellen.

 

r das Konzept sollen alle relevanten Aspekte des Carsharings geprüft werden:

-geeignete Carsharing-Standorte bzw. die Möglichkeit des flexiblen Carsharings, die variable Abstellorte zulässt, sowie differenzierte Parkgebühren als Anreiz zur Nutzung des Carsharings

-Umweltstandards der Fahrzeuge

-Vernetzung mit dem Umweltverbund (beispielsweise ein gemeinsames Buchungssystem, die Aufnahme von Carsharing-Stationen in Linienpläne und das Angebot einer Kombikarte für alle Verkehrsträger des ViP).

-Welche spezifischen Herausforderungen gelöst werden müssen, um in CarSharing-Flotten die Einbindung von Elektrofahrzeugen zu integrieren.

 

Spezialisierte Verbände wie der bcs (Bundesverband CarSharing) und dem VCD (Verkehrsclub Deutschland e.V.) sind einzubeziehen. Das Konzept ist mit den VIP eng abzustimmen und ein Finanzierungsplan zu erstellen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2017 Bericht zu erstatten.

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Erläuterung

Begründung

 

Mit Beschluss 09/SVV/0867 wurde ein entsprechender Auftrag am 12.02.2009 erteilt. Mit dem vorliegenden Beschlussantrag soll das Anliegen bekräftigt und die Entwicklung deutlich vorangebracht warden.

 

Carsharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung eines Fahrzeuges durch mehrere Personen. Ziel ist ein attraktives Mobilitätsangebot, das gleichzeitig zur Verringerung von Fahrzeugzahlen durch gemeinsame Nutzung und damit zur Reduzierung von Lärm,  Schadstoffen und CO2 Emissionen durch die Bereitstellung schadstoffarmer Fahrzeuge, ggf. auch Elektroautos  (evtl. problematisch wegen langer Ladezeiten) beiträgt. Weiterhin soll durch effektivere Nutzung der Fahrzeuge  der ``stehende Verkehr'' verringert werden (``Fahrzeuge statt Stehzeuge''). Das Carsharing-Angebot soll mit den anderen Verkehrsträgern des ÖPNV vernetzt werden, etwa durch ein ViP-Kombiticket, um den einfachen Umstieg in Straßenbahnen, Busse etc.  zu ermöglichen und somit Lücken in der Mobilitätskette zu schließen.

 

Diese Form des städtischen Carsharings wird bereits in anderen Städten vergleichbarer Größe, z.B. Augsburg und Osnabrück, erfolgreich praktiziert. Erfahrungsgemäßnnen mit einem gemeinsam genutzten Fahrzeug vier bis acht individuell genutzte Fahrzeuge ersetzt werden. Eine Senkung der Fahrzeugzahl im öffentlichen und privaten Raum bewirkt auch eine Verringerung der notwendigen Parkflächen, sodass auch positive Effekte für die Stadtentwicklung  und die Bauplanung  zu erwarten sind. Durch Verwendung von Fahrzeugen mit hohen Umweltstandards bis hin zu Elektrofahrzeugen kann eine deutliche Entlastung der Umwelt erfolgen: Verringerung von Lärm, Feinstaub, NOx und CO2.

 

Selbstverständlich kann Carsharing nicht alle Verkehrsprobleme in der wachsenden Stadt Potsdam lösen, aber als Teil eines Gesamtverkehrkonzeptes einen Beitrag dazu leisten. Der große Vorteil eines kommunalen Carsharing-Angebotes durch den ViP besteht in der Möglichkeit der Vernetzung mit dem Umweltverbund, so dass Synergien statt Konkurrenz -- mit dem ÖPNV erzeugt werden.

 

Potsdam ist eine junge Stadt, daher  kann von einem hohen Potenzial für Carsharing ausgegangen werden. Obwohl die Förderung von Carsharing sowohl im Klimaschutzkonzept (Maßnahme M6-6) wie auch im Stadtentwicklungskonzept Verkehr der LH Potsdam (Maßnahme MB 3) festgeschrieben ist, fristet es bislang ein Schattendasein: Neben privaten Initiativen (z.B. Stadtteilauto) und internetbasierten Vermittlungsportalen bieten zwei Unternehmen  stationäres Carsharing an, d.h. die Fahrzeuge befinden sich an festen Standorten und müssen auch dorthin zurückgeführt werden. Durch die geringe Flächenabdeckung und die fehlende Abstimmung mit dem Umweltverbund sind die Nutzungsmöglichkeiten äerst gering. Ein kommunales Carsharing-Angebot kann hier einen wichtigen Beitrag zu Lückenschließungen in der Mobilitätskette liefern.

 

Eine Änderung der Bundesgesetzgebung zur rechtssicheren Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum ist zurzeit in Arbeit und könnte noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

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Anlagen

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