Beschlussvorlage - 16/SVV/0673

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die „Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagestätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie KitaFR)“ einschließlich der Anlage tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft.

 

  1. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt, die Kostenstrukturen und in der Folge die Höhe von Pauschalen fortwährend, spätestens alle zwei Jahre, unter Beachtung der landesweiten Ergebnisse aus dem Kita-Zoom-Projekt und dessen Fortführung zu überprüfen. Insbesondere sind in einzelnen Kostenbereichen für die Bestimmung von Pauschalen die Aufgaben/Leistungen unter dem Gesichtspunkt von Qualitätsstandards weiterzuentwickeln.

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Begründung:

 

Die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagestätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie KitaFR)“ regelt gemäß § 4 Abs. 2 Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung die Art und Weise des Nachweises der Anspruchsberechtigung der Träger aus dem Kitagesetz. Hierzu hat sich die Landeshauptstadt Potsdam mit den Trägern der Einrichtungen ins Benehmen zu setzen.

 

Durch die Richtlinie werden nicht nur die grundsätzliche Art und Weise der Finanzierung der freien Träger geregelt sondern auch so genannte Kostenpauschalen festgelegt. Die Entscheidung, Kosten von Trägern der Einrichtungen auch durch pauschalierten Ansatz anzuerkennen, setzt wirtschaftliche Standards in diesen Kostenbereichen, erhöht die Planungssicherheit und leistet einen Beitrag zur Schwerpunktsetzung in den Einrichtungen. Ebenso sollen die Kostenpauschalen den Verwaltungsaufwand auf Seiten der Träger als auch auf Seiten der Landeshauptstadt Potsdam im möglichen Rahmen reduzieren.

 

Grundsätzlich sollte eine zeitnahe Überprüfung der Angemessenheit der zuvor genannten Pauschalen erfolgen, wenn sie die oben genannten Zwecke erfüllen sollen. Eine Anpassung der Richtlinie zwischen 2013 und 2016 erfolgte nicht, da sich Träger wie auch die Landeshauptstadt Potsdam einen erheblichen Erkenntnisgewinn aus dem landesweiten Kita-Zoom-Projekt der Bertelsmann Stiftung versprachen und dieser maßgeblich in die Bestimmung von Pauschalen münden sollte. Die Abschlusspräsentation der Bertelsmann Stiftung zum Kita-Zoom-Projekt am 14.04.2016 machte deutlich, dass der Fokus auf Empfehlungen zum Einsatz der pädagogischen Fachkräfte (Personalschlüssel, Leitungsfreistellung) lag und sich an den Landesgesetzgeber richtete. Dennoch konnten aus dem Gesamtprojekt, an dem die Landeshauptstadt Potsdam als Modellregion teilnahm, wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, welche in die vorliegende überarbeitete Richtlinie eingeflossen sind.

 

Es gab parallel zum Kita-Zoom-Projekt eine Unterarbeitsgruppe nach § 78 SGB VIII Kita die sich mit den Ergebnissen aus dem Kita-Zoom-Projekt und deren Wirkung sowie Anpassungsnotwendigkeiten für die Kita-Finanzierung in Potsdam beschäftigte. Bereits im Oktober 2015 verständigte sich die Unterarbeitsgruppe über inhaltliche Prioritäten für die Novellierung der KitaFR 2017, da nicht alle im Kita-Zoom-Projekt aufgeworfenen Fragen zur Qualität und Finanzierung abschließend beantwortet wurden bzw. keine ausreichende Datengrundlager Entscheidungen vorlagen. Die Themen Mittagsversorgung, Stufung von Pauschalen nach Kinderanzahl, das Merkmal „Hort an der Schule“ und Basis der Berechnung (belegte Plätze kontra Plätze laut Bedarfsplanung) wurden einvernehmlich als prioritär einschätzt.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam und die freien Träger sehen sich aufgefordert auch in einer landesweiten Fortführung des Kita-Zoom-Projektes Kostenstrukturen in Kindertagesstätten transparent zu ermitteln um weiterhin u. a. mit Hilfe von pauschalierten Kostensätzen eine angemessene Finanzierung von Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam sicherzustellen und weiterzuentwickeln.

 

Das Grundprinzip der zurzeit geltenden Richtlinie hat sich bewährt. Dies gilt insbesondere für die Mischung aus Abrechnung von tatsächlichen Kosten (u. a. im Personalbereich) und die glichkeit der Kostenanerkennung durch Pauschalen z. B. bei Versorgung- bis hin zu Verwaltungsaufwendungen der Einrichtungen.

 

 

 

Die vorliegende Neufassung der Richtlinie berücksichtigt:

  • die Evaluation des gesamten Finanzierungsprozesses (vom Abschlag im laufenden Jahr bis zur Kostenabrechnung nach dem Kalenderjahr),
  • Bemessungsgrößenr pauschalierte Kostenansätze sowie
  • von Seiten der Landeshauptstadt Potsdam anzuerkennende Ergebnisse aus dem Kita-Zoom-Projekt in Abgrenzung der Zuständigkeit des Landesgesetzgebers und seiner Verpflichtung eines Kostenausgleiches gegenüber den Kommunen (Konnexität).

 

In Folge können folgende wesentliche Änderungen zur bisherigen Richtlinie benannt werden:

 

Nr.

Veränderung

Begründung

1

Die Übersichtlichkeit und Struktur des gesamten Finanzierungsprozesses von Antrag bis zur Abrechnung wird verbessert.

 

Ziel ist es, nur die Dinge zu regeln bzw. zu konkretisieren, welche nicht bereits durch den Landesgesetzgeber einschlägig in Gesetzen und Verordnungen bestimmt sind.

2

Konkretisierte Regelungen zu Eigenleistungen von Trägern gemäß KitaG.

 

Umsetzung der Prüffeststellung (Punkt 5.6,      H 14) des Berichtes Nr. 20140004 des Rechnungsprüfungsamtes in Abstimmung mit dem Bereich Recht zur klareren Umsetzung des § 16 Abs. 1 KitaG.

3

Bei der Finanzierung durch Pauschalen wird bei Hauswartung, Reinigung und Ausstattung die Bezugsgröße von im Jahresdurchschnitt belegte Betreuungsplätze auf „laut Kita-Bedarfsplanung zur Verfügung gestelltem Platz geändert. 

 

Durch diese Regelung wird besser berücksichtigt, dass bestimmte Kosten einer Einrichtung unabhängig der tatsächlichen Belegung entstehen (so genannte Fixkosten). Die Reinigung der Räume einer Kita erfolgt grundsätzlich und ist folglich nicht davon abhängig, ob in einem Raum nf oder sechs Kinder am Tag betreut wurden.

4

Die Landeshauptstadt Potsdam erkennt für Gebäude, die sich im Eigentum/Erbbaupacht des Trägers der Einrichtung befinden, Kosten in Höhe der ortsüblichen Miete für die Nettogrundfläche, maximal jedoch 9 m²r jeden laut Kita-Bedarfsplanung im Abrechnungsjahr zur Verfügung gestelltem Platz, als erstattungsfähig an. Die Höhe der ortsüblichen Miete wird durch die Landeshauptstadt Potsdam in der Anlage zu dieser Richtlinie festgelegt. Diese wird durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter aus dem Verzeichnis der Industrie und Handelskammer der Landeshauptstadt Potsdam bestimmt. Kosten für die ortsüblichen Erbbaupachtzinsen werden darüber hinaus gesondert anerkannt. Gewährte Fördermittel von Dritten zu Baukosten sind gegenzurechnen. r Entscheidungen der Verwaltung über Ausnahmen bei zukünftigen Neubauten sollten die Ergebnisse der Wirtschaftsprüfer vom 12.09.2016 Anwendung finden

Bereits seit Sommer 2012 erfolgt bei Neubauten von Trägern die Bezuschussung der angemessenen Aufwandsentschädigung nach § 4 Abs. 1 KitaBKNV (ortsübliche Miete). Es sollte für das  Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Potsdam einen Wert geben, der die ortsübliche Kaltmiete widerspiegelt.  

5

Die Pauschale Mischversorgung wird der Versorgungsart Eigenversorgung in Höhe der Pauschale gleichgestellt. Ebenso erfolgt eine grundsätzliche Erhöhung der Pauschalen für Eigen- und Fremdversorgung.

 

Die Pauschalen für die Mittagsversorgung werden in Auswertung der derzeitigen Rechtslage (Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg OVG 6 B 87.15 vom 13.09.2016) sowie aktueller Veröffentlichung der Bertelsmann Stiftung1 angepasst.

 

1) Is(s) Kita gut? KiTa-Verpflegung in Deutschland: Status quo und Handlungsbedarfe, Bertelsmann Stiftung, 2014

 

 

 

 

 

6

Die bisherige Stufung von Pauschalen nach Kinderanzahl (Verringerung ab 101 und 201 Kindern) bei pädagogischen und sonstigen Sachkosten sowie Ausstattung wird abgeschafft.

 

Empfehlung der Bertelsmann Stiftung1

7

Die pädagogischen und sonstigen Sachkosten sowie Ausstattung für Horte an Schulen sollen zukünftig den jeweiligen Ansätzen für Horte mit eigenem Standort entsprechen.

 

Empfehlung der Bertelsmann Stiftung2

8

Die Pauschalen für Ausstattung werden erhöht.

 

 

Die KitaFR sieht ein zweistufiges System der Kostenanerkennung für die Ausstattung von Kindertagesstätten vor.

Bei Nichtauskömmlichkeit der Pauschalen kann der Träger den so genannten Sonderbedarf (an Ausstattung) beantragen. Aktuelle Berechnungen sowie die Vielzahl an Anträgen auf Sonderbedarf zeigen die grundsätzliche Nichtauskömmlichkeit der Pauschalen für Ausstattung. In der Folge müssen Träger nicht mehr in jedem Fall gesonderte Anträge auf Sonderbedarf stellen. Dies führt ebenso zu Einsparungen von Verwaltungskosten auf Seiten der Träger wie Verwaltung.

 

9

Bei der Finanzierung durch Pauschalen wird bei Fortbildung des notwendigen pädagogischen Personals sowie Kosten der Qualitätsentwicklung und -sicherung die Bezugsgröße von Vollbeschäftigteneinheiten (VBE) auf Anzahl der Mitarbeiter/innen (Köpfe) geändert.

 

Empfehlung der Bertelsmann Stiftung2

10

Der bisherige Einbehalt von 5 % der Elternbeiträge nach Deckung der Personalaufwendungen durch den Träger wird ersatzlos gestrichen

 

Die bisherige Regelung widerspricht dem § 16 Abs. 1 KitaG.

 

1) Präsentation der Ergebnisse Kita-Zoom Modellregion Potsdam durch Stiftung Bertelsmann und dem wissenschaftlichen Partner Universität Münster, Professur für Kinder- und Jugendhilfe/Beratung (Prof. Micheel) am 09.06.2016

2) Abschlusspräsentation „Was braucht „gute“ Bildung, Betreuung und Erziehung in Brandenburgs KiTas?“, Zentrale Ergebnisse und Handlungsempfehlungen aus KiTa ZOOM Ressourcen wirksam einsetzen vom 14.04.2016

 

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

In den finanziellen Auswirkungen ist die mittelfristige Finanzplanung aus der Haushaltssatzung 2015/2016 sowie der allein durch die Kitafinanzierungsrichtlinie entstehenden Mehraufwand dargestellt.

Basis für diesen Mehraufwand in Höhe von 950.000 EUR bildet die Anzahl der in der Mittelfristplanung angenommenen Kinder.

 

Die Berechnungen mit den Kinderzahlen in den jeweiligen Zuschussbereichen sind in der Anlage dargestellt.

 

r die Planung 2017 ff. (derzeit Planstufe 2 abgeschlossen) des Produktes 36502 Kindertagesbetreuung sind weitere Faktoren einzuberechnen, die eine Zuschusssteigerung über die 950.000 EUR hinaus erwarten lassen.

 

Ursächlich hierfür sind neben der Novellierung der Kita-Finanzierungsrichtlinie:

 

die erhebliche Steigerung der Kinderzahlen (+ ca. 1.000),

die Tarifsteigerung um 4,25 % im TVöD S u E,

die stufenweise Veränderung des Betreuungsschlüssels im Bereich Krippe von 1:6 auf 1:5

die allgemeine Kostensteigerung bei Miet- und Betriebskosten der Einrichtungen

 

Die Daten der Planstufe 2 der Haushaltsplanung 2017 ff. einschließlich dieser finanziellen Auswirkungen sind in der Beschlussvorlage Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2016/2017 (DS 16/SVV/0615) dargestellt.

 

 

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Anlagen

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