Antrag - 16/SVV/0669

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Land eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen anzuregen, die es den Gemeinden ermöglicht, die Beratung im Gestaltungsrat für besonders definierte Bereiche zur Pflicht zu machen. Darüberhinaus soll geprüft werden, wieweit dabei die stärkere Information der Öffentlichkeit berücksichtigt werden kann.

 

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Erläuterung

Begründung

Gleich wer Investor oder Eigentümer ist, bestimmen Bauwerke den Raum, in dem wir Menschen uns bewegen. Darum ist Bauen immer auch eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Daraus resultiert einerseits der Ansatz, eine die Qualität des modernen Bauens bereichernde Beratung anzustreben, und andererseits das Bedürfnis der Öffentlichkeit, frühzeitig von den Bauabsichten zu erfahren. Die Kommunen im Land Brandenburg haben noch keine rechtliche Grundlage dafür, dem soll mit dieser Initiative abgeholfen werden.

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