Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0735

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Im Mai 2013 beschlossen die Stadtverordneten, an einem Ersatzstandort für die ehemalige Polizeiwache Babelsberg eine Sprechstunde vor allem für die Babelsberger Bürger gemeinsam von Polizei und Ordnungsamt der Stadt zu betreiben.

 

Mit Wirkung vom 01.07.2013 wurde im Potsdamer Stadtteil Babelsberg ein fester Anlaufpunkt für dierger geschaffen, in dem zugleich Polizei und Ordnungsamt kontaktiert werden können.

 

Ein Mitarbeitender des Inspektionsaußendienstes stand dort gemeinsam mit einem Polizeibeamten

jeweils

 

                              montags und freitags        10:00 17:00 Uhr sowie

                              dienstags                          11:00 17:00 Uhr

 

r Nachfragen, Hinweise, Beschwerden u. W. zur Verfügung.

 

Aufgrund der geringen Inanspruchnahme dieser Sprechzeiten in Bezug auf das Ordnungsamt wurde diese ab 16.02.2015 reduziert.

 

Gemeinsame Sprechzeit von Polizei und Ordnungsamt

 

                              freitags                             12:00 18:00 Uhr

 

ausschließliche revierpolizeiliche Sprechzeit

 

                              montags                           12:00 18:00 Uhr           

 

Die Kontaktaufnahmen in der gemeinsamen Servicestelle wurden erfasst und ausgewertet.

 

Ergebnis der Evaluierung (Anlage)

 

2015  -  13 Kontaktaufnahmen mit den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes,

                  davon 9 telefonische Nachfragen

 

2016  -   2 Kontaktaufnahmen mit den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes (1xApril, 1x August)

 

Regelmäßig erfolgt die Kontaktaufnahme zum Ordnungsamt über

-          e-Mail-Verkehr,

-          das MAERKER-Portal bzw.

-          die Einsatzzentrale des Inspektionsaußendienstes.

 

Aus den vorgenannten Gründen ist beabsichtigt, die Sprechzeit des Ordnungsamtes Freitag im Servicepunkt ab 01.01.2017 nicht mehr vorzuhalten und den dort bisher gebundenen Mitarbeitenden des Inspektionsaußendienstes wieder im gesamten Zuständigkeitsbereich in die Überwachungstätigkeit einzubeziehen.

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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