Beschlussvorlage - 16/SVV/0799

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von  21.135.760,15 aus. Der Gesamtüberschuss ergibt sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit von  17.812.721,46 dem Finanzergebnis von

 2.081.527,05 und dem außerordentlichen Ergebnis von  1.241.511,64.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 erteilt.

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam bilanziert seit dem 1. Januar 2007 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik). Durch die drei Komponenten Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung wird seither ein den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Landeshauptstadt Potsdam dargestellt. Ziel der Doppik ist, eine größtmögliche Transparenz der Wirtschaftlichkeit des Handelns zu schaffen und den Entscheidungsträgern geeignete sowie übliche Entscheidungs- und Steuerungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen, wie sie denen in der Wirtschaft ähneln.

 

Seit Vorlage der Eröffnungsbilanz sowie der ersten doppischen Jahresabschlüsse 2007 bis 2013 hat die Landeshauptstadt Potsdam ihr Rechnungswesen sowie die Strukturen und Prozesse weiter optimiert. Die Abschlusserstellungsprozesse werden ständig verbessert, um das Ziel, künftige Jahresabschlüsse innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist vorzulegen, zu erreichen.

 

Der vorliegende achte doppische Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde gemäß § 82 BbgKVerf im Entwurf vom Kämmerer aufgestellt, vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und im Anschluss daran vom Oberbürgermeister festgestellt.

 

Der Jahresabschluss 2014 wird hiermit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt gemäß § 104 Absatz 4 BbgKVerf, den vorliegenden Jahresabschluss zu beschließen und den Oberbürgermeister uneingeschränkt zu entlasten.

 

Das Verfahren zur Genehmigung aller im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 (Anlage 2) orientiert sich an den Empfehlungen aus den FAQ Nr. 9.1.1 des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg (Stand 24. Juli 2009), wonach die Einholung der erforderlichen Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss als sachgerecht erachtet wird. Die erforderliche Bestätigung der Unabweisbarkeit durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgte im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und wird in dessen Schlussbericht bestätigt.

 

Darüber hinaus erhält die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 70 Absatz 1 BbgKVerf die über- und außerplanmäßigen nicht erheblichen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 zur Kenntnis (Anlage 4).

 

Eckwerte des Jahresabschlusses 2014

 

Das Jahresergebnis 2014 setzt sich wie folgt zusammen:

 

Ordentliches Ergebnis              19.894.248,51 

Außerordentliches Ergebnis                  1.241.511,64 

Gesamtergebnis              21.135.760,15 

 

In dem ordentlichen Ergebnis ist das Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit von 17.812.721,46  und das Finanzergebnis von 2.081.527,05  enthalten.

 

Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014 wurden Aufwandsermächtigungen in einer Gesamthöhe von 9.359.398,68  in das Haushaltsjahr 2015 übertragen. Diese Übertragung der Haushaltsermächtigungen wirkt entlastend auf das Ergebnis des Haushaltsjahres 2014 und im Zuge der Verwendung der übertragenen Haushaltsmittel belastend im Folgejahr.

 

Nach § 26 Abs. 1 KomHKV ist der Unterschiedsbetrag (Überschuss), in dessen Höhe der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge den Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen übersteigt, soweit er nicht zur Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren benötigt wird, der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zuzuführen.

 

Nach § 26 Abs. 5 KomHKV ist ein Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis, soweit er nicht zur Abdeckung von Fehlbeträgen des außerordentlichen Ergebnisses der Vorjahre oder zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses benötigt wird, der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

Die Rücklagen aus den Ergebnisüberschüssen werden - soweit erforderlich - zur Deckung von Fehlbeträgen zukünftiger Haushaltsjahre herangezogen. So ist es bereits in der Haushaltsplanung 2017 erforderlich, die Fehlbeträge 2017 und 2018 in einer Gesamthöhe von 19 Mio. EUR aus dem Jahresabschluss 2014 zu decken. Des Weiteren sollen die Rücklagen u.a. Unwägbarkeiten in der Entwicklung der Allgemeinen Finanzwirtschaft ausgleichen. Darüber hinaus bilden diese die Basis, in künftigen Haushaltsjahren die Ziele und Aufgaben einer wachsenden Stadt finanziell solide zu untersetzen.

 

Trotz des positiven Gesamtergebnisses in Höhe von 21,1 Mio. ssen - insbesondere vor dem Hintergrund künftiger notwendiger Investitionen für unsere wachsende Stadt - weiterhin alle Anstrengungen unternommen werden, insbesondere das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (2014: 17,8  Mio. ) für künftige Abschlüsse mindestens zu verstetigen. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ist der Gradmesser für ein Investieren aus eigener Kraft. Hier ist die Landeshauptstadt Potsdam auf dem richtigen Weg und generiert erstmals zahlungswirksame Überschüsse, die den Finanzhaushalt 2017 verstärken. Dennoch reichen diese noch nicht aus, um die bereits bekannten Herausforderungen u.a. der Refinanzierung des Schulentwicklungsprogrammes und dessen notwendiger Fortschreibung, weitere Investitionen in die städtische Infrastruktur oder die Aufgaben im Zusammenhang mit der Integration Geflüchteter meistern zu können. Der Weg des investitionsorientierten Haushalts ist deshalb konsequent fortzusetzen. Nur über die Erwirtschaftung zahlungswirksamer Überschüsse wird die Basis einer gesunden Finanzierungsstruktur künftiger Investitionen geschaffen und somit die eigene Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam für spätere Haushaltsjahre gesichert.

 

Bezogen auf ein Haushaltsvolumen von rd. 548 Mio.  (Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit) kann mit dem vorliegenden Jahresabschluss 2014 festgestellt werden, dass hiervon 3,2 % als Überschuss „aus eigener Kraft“ verbleiben. Gleichwohl zeigt eine tiefere Analyse dieses Überschusses, dass eine Reihe konjunkturabhängiger Faktoren sowie allgemeine Ertragsverbesserungen dieses Ergebnis erheblich geprägt haben und insofern eine deutliche Abhängigkeit von der weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung besteht. Damit muss ein möglicherweise steigendes Risiko für den Fall einer nachlassenden Konjunkturphase in den Überlegungen und der Ausrichtung künftiger Haushalte Berücksichtigung finden. Die entscheidenden Instrumente sind hierbei in dem Zukunftsprogramm, in der Aufgabenkritik, in den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und einer durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Bewirtschaftungssperre zu sehen.

 

Die Finanzrechnung schließt mit einem Saldo aus Ein- und Auszahlungen an eigenen Zahlungsmitteln von 19.657.202,98  sowie einem Saldo aus Ein- und Auszahlungen an fremden Zahlungsmitteln von -1.322.212,23  ab. Damit erhöht sich der Gesamtbestand an Zahlungsmitteln um 18.334.990,75  auf 87.651.177,85  zum Bilanzstichtag. Der Anteil an eigenen Zahlungsmitteln beträgt 82.813.708,77 €.

 

Den eigenen Zahlungsmitteln in Höhe von  82.813.708,77  stehen bereits übertragene Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 67.994.422,15  gegenüber. Hier liegt der Auszahlungszeitpunkt nach dem Bilanzstichtag 31.12.2014.

 

 

 

Die übertragenen Ermächtigungen setzen sich wie folgt zusammen:

 

-          aus laufender Verwaltungstätigkeit33.026.094,03 

-          aus Investitionstätigkeit34.968.328,12 

-          aus Finanzierungstätigkeit         0,00 €.

 

Die Entwicklung des Finanzergebnisses vom 31.12.2013 zum 31.12.2014 verdeutlicht nachfolgende Tabelle. Darin werden, auf Hinweisen des MIK basierend, in einem Mindestmaß erforderliche Risikoabschläge für gegebene Bürgschaften und gebildete Rückstellungen berücksichtigt.

 

Die gänzlich neue Qualität im Finanzergebnis des Jahresabschlusses 2014 wird daran deutlich, dass es erstmals gelang, einen verfügbaren Finanzmittelüberschuss i. H. v. 2.306 T€ zu erwirtschaften.

 Bilanz-stichtag

Finanz-

übertragene Auszahlungsermächtigungen

Risikoabschläge

verfügbare

mittel-bestand

lfd.

investiv

Finanzie-rung

10%

10%

Liquidität-

 (eigener)

Verwaltung

rgschaf-ten

ckstel-lung

 

in T€

in T€

in T€

in T€

in T€

in T€

in T€

31.12.2013

63.157

33.342

35.508

297

1.063

12.780

-19.833

31.12.2014

82.814

33.026

34.968

 

900

11.614

2.306

 

Dieser Finanzmittelüberschuss wird zur Verstärkung des Investitionshaushaltes 2017 bereitgestellt.

 

Die Analyse der vorgenannten übertragenen Auszahlungsermächtigungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zeigt, dass durch das Auseinanderfallen des Leistungszeitraumes im Jahr 2014 von der Fälligkeit, die nach dem Bilanzstichtag des 31.12.2014 liegt, der nahezu ausschließliche Anteil dieser Übertragungen unbeeinflussbar ist.

 

Die Analyse zeigte auch, dass die Höhe der jährlichen Haushaltsübertragungen nur geringen Schwankungen unterlegen ist. Unter der Voraussetzung, dass - wie bisher auch - die Höhe der zu übertragenden Auszahlungsermächtigungen aus laufender Verwaltungstätigkeit jährlich nahezu unverändert bleibt, führt dieses dazu, dass regelmäßig die Belastung am Anfang des Jahres (durch die Übertragung aus dem Vorjahr) nahezu identisch mit der Entlastung (durch die Übertragung in das nächste Haushaltsjahr) ist. Dieses Verfahren bedeutet weiter, dass in dieser Höhe Liquidität vorgehalten wird, die in diesem Verfahren nicht zur Auszahlung kommen wird.

 

Zur Verstärkung des Investitionshaushaltes können deshalb daraus einmalig 10 Mio.  zur Verfügung gestellt werden.

 

In Summe gelingt es der Landeshauptstadt Potsdam somit erstmals, aus eigener Kraft den Investitionshaushalt 2017 gegenüber der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung um fast 13 Mio.  zu stärken.

 

 

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Anlagen

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