Antrag - 16/SVV/0745

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Sanierung kommunaler Einrichtungen die Antragstellung gemäß dem am 11.11.2016 vom Haushaltsausschuss des Bundetages beschlossenen Sanierungsprogramm von zusätzlich 100 Mio. Euro vorzubereiten. Ein Kriterium war bislang auch die schnelle Umsetzbarkeit der Vorhaben, sodass mit fertigen Plänen unverzüglich reagiert und eine Förderung beantragt werden kann, sobald die entsprechenden Unterlagen nach Inkrafttreten des Haushalts vom BMUB veröffentlicht werden.

Dem Hauptausschuss ist nach Vorliegen der Richtlinien zeitnah zu berichten.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 11.11.2016 darauf verständigt, die Sanierung von kommunalen Einrichtungen wie Sporthallen, Kindergärten oder Schwimmbädern mit zusätzlichen 100 Millionen Euro zu unterstützen. Das Programm ist ein wichtiger Schritt, den Sanierungsstau in den Kommunen anzugehen und die bauliche Erneuerung vieler Sport-, Jugend- und Kulturgebäude in allen Bundesländern zu verstetigen.

 

rderfähig sind investive und investitionsvorbereitende Projekte:

  • Sportstätten (z.B. öffentlich genutzte Sportplätze nebst baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, von Vereinen genutzte kommunale Sportstätten, öffentlich genutzte Schwimmhallen) sowie
  • Jugend- und Kultureinrichtungen.

Die Förderprojekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt im Quartier bzw. der Kommune verbunden sein, und deshalb für die Öffentlichkeit/Allgemeinheit zugänglich sein und/oder besondere Maßnahmen für den Klimaschutz (Minderung des Primärenergieverbrauchs, Minderung des CO2-Ausstosses) beinhalten. Die Förderquote liegt in der Regel bei 45 Prozent, bei nachgewiesener Haushaltsnotlage der Kommune bei 90 Prozent. Gefördert wird die Sanierung sowie in bestimmten Fällen auch der Ersatzneubau sozialer Gebäude; energetische Maßnahmen sind dabei eingeschlossen. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.

Loading...