Beschlussvorlage - 17/SVV/0240
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 141 "Entwicklungsbereich Krampnitz" - Präzisierung der Aufstellung von Teilbebauungsplänen sowie Änderung des Flächennutzungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.04.2017
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03.05.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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11.04.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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20.04.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Süd“ ist zu ändern. Der wirksame Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert, dabei umfasst diese Änderung auch einen Teil des Hauptstraßennetzes außerhalb des Entwicklungsbereiches. Eine veränderte Darstellung der Wald- und Landwirtschaftsflächen nordöstlich der Landesstraße 92, die entsprechend dem Zielabweichungsbescheid von einer Bebauung freizuhalten sind, ist nicht Bestandteil des Änderungsverfahrens (gemäß Anlagen 1, 2, 3 und 5).
- Ergeben sich aus den Ergebnissen des geplanten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für die Neubauflächen des Entwicklungsbereiches Änderungsbedarfe für den Flächennutzungsplan, ist dieser entsprechend zu ändern (gemäß Anlagen 4 und 5).
- Der Bebauungsplan Nr. 141-4 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Ost“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 6, 7 und 3).
- Der Bebauungsplan Nr. 141-5 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 8, 9 und 3).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05. Juni 2013 die förmliche Festlegung des Entwicklungsbereichs Krampnitz gemäß § 165 BauGB beschlossen (DS 13/SVV/0253).
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 02. April 2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (DS 14/SVV/0164). Der Bebauungsplan Nr. 141 soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungsschritte im Entwicklungsbereich Krampnitz in mehrere eigenständige Teil-Bebauungspläne aufgegliedert werden. Die Teil-Bebauungspläne Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Süd“, Nr. 141-4 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Ost“ sowie Bebauungsplan Nr. 141-5 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ sollen nach § 2 Abs. 1 BauGB vorgezogen aufgestellt werden, um für den ersten Entwicklungsabschnitt mit den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden im Bereich des Fähnrichsheims und des Offizierskasinos, im Bereich der Ketziner Straße sowie im Eingangsbereich zur ehemaligen Kaserne mit dem Uferpark am Krampnitzsee Planungsrecht zu schaffen.
Der Entwicklungsträger Potsdam als Treuhänder der Landeshauptstadt Potsdam führte im 1. Halbjahr 2015 das städtebaulich-landschaftsplanerisch-verkehrstechnische Gutachterverfahren für den Eingangsbereich der ehemaligen Kaserne Krampnitz durch.
Die Ziele der Entwicklungsmaßnahme einschließlich der Ergebnisse des vorgenannten Gutachterverfahrens sind über Bebauungspläne und Flächennutzungsplan-Änderungen bauplanungsrechtlich zu sichern.
Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu den vier Teilbeschlüssen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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