Beschlussvorlage - 17/SVV/0240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Süd“ ist zu ändern. Der wirksame Flächennutzungs­plan wird im Parallelverfahren geändert, dabei umfasst diese Änderung auch einen Teil des Hauptstraßennetzes außerhalb des Entwicklungsbereiches. Eine veränderte Darstellung der Wald- und Landwirtschaftsflächen nordöstlich der Landesstraße 92, die entsprechend dem Zielab­weichungsbescheid von einer Bebauung freizuhalten sind, ist nicht Bestandteil des Änderungsverfahrens (gemäß Anlagen 1, 2, 3 und 5).

 

  1. Ergeben sich aus den Ergebnissen des geplanten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für die Neubauflächen des Entwicklungsbereiches Änderungsbedarfe für den Flächennutzungsplan, ist dieser entsprechend zu ändern (gemäß Anlagen 4 und 5).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141-4Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Ost“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 6, 7 und 3).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141-5Entwicklungsbereich Krampnitz Uferpark ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 8, 9 und 3).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05. Juni 2013 die förmliche Festlegung des Entwicklungsbereichs Krampnitz gemäß § 165 BauGB beschlossen (DS 13/SVV/0253).

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 02. April 2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (DS 14/SVV/0164). Der Bebauungsplan Nr. 141 soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungs­schritte im Entwicklungsbereich Krampnitz in mehrere eigenständige Teil-Bebauungs­pläne aufgegliedert werden. Die Teil-Bebauungspläne Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Süd“, Nr. 141-4 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Ost“ sowie Bebauungsplan Nr. 141-5 „Entwick­lungsbereich Krampnitz Uferpark“ sollen nach § 2 Abs. 1 BauGB vorgezogen aufgestellt werden, um für den ersten Entwicklungsabschnitt mit den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden im Bereich des Fähnrichsheims und des Offizierskasinos, im Bereich der Ketziner Straße sowie im Eingangsbereich zur ehemaligen Kaserne mit dem Uferpark am Krampnitzsee Planungsrecht zu schaffen.

 

Der Entwicklungsträger Potsdam als Treuhänder der Landeshauptstadt Potsdam führte im 1. Halbjahr 2015 das städtebaulich-landschaftsplanerisch-verkehrstechnische Gutachterverfahren für den Eingangs­bereich der ehemaligen Kaserne Krampnitz durch.

 

Die Ziele der Entwicklungsmaßnahme einschließlich der Ergebnisse des vorgenannten Gutachter­verfahrens sind über Bebauungspläne und Flächennutzungsplan-Änderungen bauplanungs­rechtlich zu sichern.

 

here Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu den vier Teilbeschlüssen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die Planungskosten werden aus dem Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz getragen.

 

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Anlagen

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