Beschlussvorlage - 17/SVV/0370

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die  Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

  1.                    Nachdem die  Prüfung einer mehrteiligen bzw. multifunktionalen Nutzung mit konzeptioneller Neuausrichtung- der Biosphäre (Varianten 7 A, 7 B, 7 C 1 und 7 C 2) entsprechend der beigefügten fortgesetzten Variantenuntersuchung auch im Vergleich zu den Varianten 1, 3 und 4 keine Reduzierung der wirtschaftlichen Belastung der LHP ergeben hat und der Abriss der Biosphärenhalle ausscheidet, wird der Oberbürgermeister zur  Gewährleistung der längerfristigen,  dauerhaften, kostenminimierenden und wirtschaftlichen  Betreibung der  Biosphärenhalle  beauftragt  und bevollmächtigt, kurzfristig  unter Einhaltung der vergaberechtlichen und beihilferechtlichen Bestimmungen ein erneutes Verfahren zur                          EU- weiten Ausschreibungr die Nachnutzung der Biosphäre als Tropenhalle in modifizierter Form (Variante 1) unter folgenden Bedingungen durchzuführen: 

 

(1)     Voranstellen eines Teilnahmewettbewerbs, um schnell und kostengünstig zu klären, ob es überhaupt Bewerber für das Projekt gibt.

(2)     Zweckgebundene Betreibung auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Betreibers für mindestens 20 Jahre

(3)  Jährlicher städtischer Zuschuss, der  mit fortschreitender Rentabilität nachhaltig gesenkt werden soll, ohne   den Investitionshaushalt der LHP zu belasten

(4)  Übertragung der Halle  auf die Betreibergesellschaft mit Herauslösung  

aus dem Treuhandvermögen und Sicherung gegen Grundstücksspekulationen durch Vorgabe der Nutzung für touristische Infrastruktur

(5)  Vermeidung steuerrechtlicher Nachteile für die LHP

(6)  Sozialverträgliche Lösung mit Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze                         

 

  1. Im Falle eines erfolglosen Verlaufs des Teilnahmewettbewerbs bzw. des  Vergabeverfahrens (im Rahmen des vorgenannten zweistufigen EUweiten Ausschreibungsverfahrens) zu Ziff. 1 wird der Oberbürgermeister beauftragt und bevollmächtigt, die Biosphäre Potsdam GmbH mit der langfristigen, dauerhaften, kostenminimierenden und wirtschaftlichen Nachnutzung und Betreibung der Biosphäre als Tropenhalle in modifizierter Form (Variante 1) unter den im Beschlusspunkt zu Ziffer 1. vorgenannten  gleichlautenden Bedingungen in Inhalt und Umfang der Ausschreibung zu beauftragen und die hierfür erforderlichen Verträge nach den Maßgaben unter Ziffer 1. abzuschließen.

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

  1. Ausgangslage

 

Der Hauptausschuss hat am 21.01.2015 und am 13.07.2016 insbesondere unter Berücksichtigung des vorgenannten Beschlusses und der Fördermittelbindung folgende Entscheidungen auf der Grundlage umfangreicher Variantenuntersuchungen getroffen:

 

  • die Nutzung als modifizierte Tropenhalle (Variante 1) bzw. als soziale Infrastruktureinrichtung (Variante 3) bzw. der Abbruch und Verkauf (Variante 5) wird zurückgestellt
  • eine private Schulnutzung mangels Berücksichtigung im Schulentwicklungsplan wird nicht mehr weiter verfolgt (Variante 6)
  • der Verkauf der Biosphärenhalle, einschließlich Grundstück oder Einräumung

eigentumsähnlicher Rechte wird zunächst nicht weiterverfolgt (Variante 2)

  • eine öffentliche Schulnutzung mit Sporthalle und Jugendfreizeiteinrichtung wird bis Ende des Jahres 2016 bis zum Vorliegen einer weiteren Untersuchung zurückgestellt (Variante 4)

 

 

Ferner hat der Hauptausschuss den Oberbürgermeister am 13.07.2016 (DS 16/SVV/447)   beauftragt, die  Mehrteilige bzw. multifunktionale Nutzung - mit konzeptioneller  Neuausrichtung (Variante 7 insbesondere wie folgt  zu prüfen, um die wirtschaftliche Belastung der LHP zu reduzieren:

 

  • Integration des Naturkundemuseums  in die Halle mit  
  • ergänzender touristischer Nutzung, ergänzender Bildungseinrichtung,
  • ergänzender Wissenschaftseinrichtung oder  Einrichtung eines überregionalen schulischen Lernorts in Kooperation mit dem Land Brandenburg
  • Umnutzung/ Verkauf des Objekts Breite Straße 13

 

  • Nutzung als Sportinfrastruktureinrichtungen 
  • Erweiterung der Halle zur Herstellung einer Dreifeld-Sporthalle

 

  • Errichtung einer Jugendfreizeiteinrichtung als zusätzliche kommunale Nutzung
  • Schaffung zusätzlicher kommerziell ergänzender Nutzungsinfrastruktur insbesondere
  • Verpachtung Restaurant,
  • Mehrzwecknutzung Orangerie (Versammlungen, Kino Theater, Bürgertreff)
  • Sauna, Fitness, Wellness

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Prüfung und konzeptionelle Neuausrichtung  der vorgenannten Variante 7 erfolgt insbesondere unter folgenden Maßgaben:

  • Einbeziehung insbesondere der touristischen Infrastrukturförderung und energetischen Förderung (wie z.B. RENplus, GA/touristische Infrastruktur) in Abstimmung mit der ILB
  • Einbeziehung aller denkbaren Fördermöglichkeiten in Abstimmung mit  den jeweils hierfür zuständigen Dienststellen des Landes Brandenburg
  • Reduzierung des Gesamtzuschusses der LHP durch Synergieeffekte durch   Integration und Neuausrichtung bestehender Zuschusseinrichtungen  (z.B.  durch gemeinsame Betreibung  der touristischen Nutzung Biospre   mit derzeitigem Zuschuss  von Mio. 1,5 und  Naturkundemuseum mit derzeitigem Zuschuss von Mio. €. 1,3) .
  • Integration der ohnehin  zu errichtenden Jugendfreizeiteinrichtung sowie ggf. weiterer  an anderer Stelle zu schaffender städtischer Einrichtungen

 

Die Prüfungsergebnisse zur vorgenannten Variante 7 werden nunmehr im Vergleich zu den Varianten 1, 3 und 4 dem Hauptausschuss  zur weiteren Richtungsentscheidung über die Nachnutzung vorgelegt.

 

  1. Ergebnisse zur Nachnutzung der Biosphäre

-          Mehrteiligen bzw. multifunktionale Nutzung mit konzeptioneller Neuausrichtung der Biosphäre gemäß Variante 7 (mit Untervarianten 7 A, 7 B, 7 C 1 und 7 C 2

 

Die mit der Beschlussvorlage 16/SVV/447 vorgestellte Variante 7 Mehrteilige bzw. multifunktionale Nutzung mit konzeptioneller Neuausrichtung  ist in mehreren Untervarianten geprüft worden und folgende Nutzungen wurden daraufhin untersucht. Um diese nachstehenden Varianten zu ermöglichen, müsste die Halle unterschiedlich umgebaut bzw. entkernt werden. Darüber hinaus rden umfangreiche Sanierungsarbeiten anfallen.

 

  • Variante 7 A    Modifizierte Tropenhalle mit Naturkundemuseum und JuFr

 

Zusätzlich zur Biosphärennutzung in der Tropenhalle werden ein Jugendclub und das Potsdamer Naturkundemuseum in das Bestandsgebäude integriert. Der Jugendclub wird im jetzigen Bürobereich EG angesiedelt. Er erhält einen separaten Zugang über den südlichen Anlieferbereich. Die entfallenden Büros werden auf der Emporenfläche des bestehenden Shops integriert. Das Potsdamer Naturkundemuseum wird als In-Haus Konzept in die Orangerie eingebaut. Die Räumlichkeiten sind auf zwei Ebenen um einen zentralen Hof angeordnet. Um die neuen Nutzungen zu ermöglichen sind folgende Entkernungsmaßnahmen notwendig:

 

In der Orangerie wird der nördliche innere Wall entfernt. Für das Aquarium des Naturkundemuseums sind Technikflächen im südlichen Wall umzubauen. Für den Jugendclub ist die vorhandene Bürofläche incl. der Wände auszubauen. Die graphische Darstellung des Umbaus, der konkrete Raumbedarf und das Investitionsvolumen dieser Variante 7 A sind den Seiten  6 und 7 der  beigefügten fortgesetzten Variantenuntersuchung  zu entnehmen.

 

Wie der Übersicht  zur Variante 7 A  auf Seite 16 der erweiterten Variantenuntersuchung ferner zu entnehmen ist, kann der Entfall der Eventumsätze von rd. € 632.000 (Stand  2015)  durch die prognostizierten Synergieeffekte in Höhe von rd. € 300..000 nicht kompensiert werden und führt zu einem Anstieg des Zuschusses auf rd. € 3.145.000 (netto) bzw. rd. € 3.740.000 (brutto). Daneben bestehen bei der Bemessung des Zuschusses (insbesondere auch aufgrund der langen Laufzeit) Risiken bei der Entwicklung der Besucherzahlen, bei evtl. auftretenden weiteren Baumängeln sowie  bei der Entwicklung der Betriebskosten und anderer Kosten.

 

 

 

 

 

 

 

  • Variante 7 B    Naturkundemuseum und JuFr

Die Nutzung der Biosphäre als Tropenhalle wird aufgegeben. Das Gebäude wird zukünftig für einen Jugendclub, eine kleine Schwimmhalle und ein Naturkundemuseum genutzt.

Der Jugendclub wird im nicht mehr notwendigen Bürobereich der Biosphäre angeordnet. Die Außenfläche wird im Bereich des südlichen Anlieferungsbereiches zur Verfügung gestellt.

 

Die Schwimmhalle wird im Bereich der Orangerie vorgesehen. Hierzu ist der Einbau einer zweiten Ebene notwendig, um ein Schwimmbecken einbauen zu können. Das Naturkundemuseum wird in die Tropenhalle eingebaut. Blackboxes werden in den bestehenden schrägen Ebenen so angeordnet, dass ein spannungsreiches Raumerlebnis entsteht.

 

Als Entkernungsmaßnahmen ist in der Orangerie der komplette innere nördliche Wall zu entfernen. Weiterhin muss die Orangeriefläche durch Entfernung des U-Boot Bereiches incl. des dem Café vorgelagerten Wasserbeckens erweitert werden. In der Tropenhalle incl. der angrenzenden Technikflächen sind alle zur Biosphären Nutzung notwendigen Einbauten zu entfernen. r den Jugendclub ist die vorhandene Bürofläche zu entkernen.

 

Die graphische Darstellung des Umbaus, der konkrete Raumbedarf und das Investitionsvolumen dieser Variante 7 B sind der beigefügten fortgesetzten Variantenuntersuchung auf den Seiten  8 und 9 zu entnehmen.

 

Wie der Übersicht  zur Variante 7 B  auf Seite 16 der erweiterten Variantenuntersuchung ferner zu entnehmen ist, werden die nutzungsspezifischen Umsätze aller Voraussicht nach die zusätzlichen  zu berücksichtigenden  Aufwendungen nicht decken und das  negative Betriebsergebnis (in Form des Basiszuschusses) wird sich weiter erhöhen und  der Zuschuss wird größer als 1.913.741 (netto) bzw. größer als  € 2.280.000 (brutto) ausfallen. Aufgrund der Höhe der erforderlichen nutzungsspezifischen Investitionen von € 13.010.750, der Höhe der Betriebskosten und den zu erwartenden  nutzungsabhängigen  Einnahmen, kann prognostiziert werden, dass ein Betrieb der Halle in der Variante 7 B einen Anstieg des Zuschusses in der vorgenannten Höhe zur Folge hat.

 

Weitere Untersuchungen zur Konkretisierung der Betriebskosten, zur Ermittlung der nutzungsabhängigen Kosten und Erstellung von Umsatzprognosen sind daher im Rahmen des  Variantenvergleichs für diese Variante  entbehrlich und aus Kostengründen  nicht zu empfehlen.

 

  • Variante 7 C 1 Mehrzwecksporthalle, Beachvolleyballhalle, Fitnessstudio, JuFr

 

In Variante C1 wird die Biosphärenhalle in ein vielfältiges Sportzentrum mit 3-Feldhalle, Beachvolleyballhalle, Kletterpark, Fitnessstudio und Jugendclub umgebaut.

 

Auch hier wird der Jugendclub in den bestehenden Büroflächen integriert. Die 3-Feld-Mehrzwecksporthalle wird durch die Umnutzung und Erweiterung der Orangerie ermöglicht.

 

Im Bereich der Tropenhalle werden die Beachvolleyballplätze und ein Kletterpark eingebaut. Um den Beachvolleyballern auch Turniere zu ermöglichen wird das Eingangsfoyer zu einem Beachvolleyball Center Court umgebaut. In den Technikflächen des Südwalls wird das Fitness-Studio eingebaut. Für das Nutzungskonzept müssen umfangreiche Entkernungsmaßnahmen erfolgen. Im Bereich der Orangerie sind alle Erdwälle rückzubauen. Der komplette Zwischenbau Orangerie/Tropenhalle ist zu entkernen. In der Tropenhalle sind alle Einbauten der Biosphäre auszubauen. Weiterhin ist der komplette Shopbereich incl. der eingestellten Empore zu entfernen. Für den Jugendclub ist die vorhandene Bürofläche zu entfernen.

 

Die graphische Darstellung des Umbaus, der konkrete Raumbedarf und das Investitionsvolumen dieser Variante 7 C 1 sind der beigefügten fortgesetzten Variantenuntersuchung auf den Seiten  10 und 11  zu entnehmen.

 

Wie der Übersicht  zur Variante 7 C 1 auf Seite 16 der erweiterten Variantenuntersuchung ferner zu entnehmen ist, werden die nutzungsspezifischen Umsätze aller Voraussicht nach die zusätzlichen  zu berücksichtigenden  Aufwendungen nicht decken und das negative Betriebsergebnis (in Form des Basiszuschusses) wird sich weiter erhöhen und  der Zuschuss wird größer als 1.705.734 (netto) bzw. größer als 2.030.000 (brutto) ausfallen. Aufgrund der Höhe der erforderlichen nutzungsspezifischen Investitionen von € 9.796.000, der Höhe der Betriebskosten und den zu erwartenden  nutzungsabhängigen  Einnahmen, kann prognostiziert werden, dass ein Betrieb der Halle in der Variante 7 C 1 einen Anstieg des Zuschusses in der vorgenannten Höhe zur Folge hat.

 

Weitere Untersuchungen zur Konkretisierung der Betriebskosten, zur Ermittlung der nutzungsabhängigen Kosten und Erstellung von Umsatzprognosen sind daher im Rahmen des  Variantenvergleichs für diese Variante  entbehrlich und aus Kostengründen nicht zu empfehlen.

 

  •              Variante 7 C 2 Mehrzwecksporthalle, Eishockeyhalle, Fitnessstudio, JuFr

 

Auch in Variante C2 wird von einer Sportnutzung ausgegangen. Hierbei wird jedoch eine bisher in Potsdam noch nicht bestehende Nutzung, Eishockey, etabliert.

Über die Eishockeynutzung in der Tropenhalle hinaus, wird in der Orangerie die Nutzung einer 3-Feld Mehrzwecksporthalle vorgeschlagen.

 

Ergänzt werden die beiden Nutzungen durch ein Fitness Studio und den Jugendclub.

Auch hier sind umfangreiche Entkernungsmaßnahmen durchzuführen, siehe Variante C1. Ergänzend hierzu sind jedoch noch große Teile der schrägen Ebene in der Tropenhalle zu entfernen. Weiterhin ist der tiefliegende Bereich der Tropenhalle aufzufüllen um ein durchgehendes Hallenniveau zu erreichen.

 

Die graphische Darstellung des Umbaus, der konkrete Raumbedarf und das Investitionsvolumen dieser Variante 7 C 2 sind der beigefügten fortgesetzten Variantenuntersuchung auf den Seiten  12 und 13  zu entnehmen.

 

Wie der Übersicht  zur Variante 7 C 2 auf Seite 16 der erweiterten Variantenuntersuchung ferner zu entnehmen ist, werden die nutzungsspezifischen Umsätze aller Voraussicht nach die zusätzlichen  zu berücksichtigenden  Aufwendungen nicht decken und das  negative Betriebsergebnis wird sich weiter erhöhen und  der Zuschuss wird größer als 1.861.751 (netto) bzw. größer als € 2.215.000 (brutto) ausfallen. Aufgrund der Höhe der erforderlichen nutzungsspezifischen Investitionen von € 12.207.250, der Höhe der Betriebskosten und den zu erwartenden  nutzungsabhängigen  Einnahmen, kann prognostiziert werden, dass ein Betrieb der Halle in der Variante 7 C 2 einen Anstieg des Zuschusses in der vorgenannten Höhe zur Folge hat.

 

Weitere Untersuchungen zur Konkretisierung der Betriebskosten, zur Ermittlung der nutzungsabhängigen Kosten und Erstellung von Umsatzprognosen sind daher im Rahmen des  Variantenvergleichs für diese Variante  entbehrlich und aus Kostengründen  nicht zu empfehlen.

 

  1. Darstellung der  zurückgestellten  Varianten 1, 3 und 4  zum Vergleich

 

Zu Vergleichszwecken wurden den vorgenannten Varianten 7 A, 7 B, 7 C1 und 7 C 2 folgende zurückgestellte Varianten 1, 3 und 4 aus der zuvor bereits durchgeführten Variantenuntersuchung (zu Vergleichszwecken unter Berücksichtigung einer angenommenen Laufzeit von  20 Jahren) gegenübergestellt:

 

  • Variante 1       Modifizierte Tropenhalle

 

Die graphische Darstellung der Objektsituation dieser Variante 1 ist  den Seiten 4 und 5 der beigefügten fortgesetzten Variantenuntersuchung zu entnehmen.

 

Wie der Übersicht zur Variante 1 für die modifizierte Tropenhalle auf Seite 15 der erweiterten Variantenuntersuchung ferner zu entnehmen ist, würde sich (nach  Reattraktivierung und Durchführung der Baumaßnahmen in Höhe von € 3.272.000 unter Berücksichtigung der Instandhaltungs- und Reattraktivierungsrücklage)  ein Zuschuss von rd. € 1.600.000 (netto) bzw. rd. € 1.900.000 (brutto)  ergeben. Der Zuschuss würde  aufgrund der erforderlichen Baumaßnahmen über dem Vorjahresniveau liegen. Im Bereich der Eventumsätze bestünde die Chance zur Zuschussreduzierung/-stabilisierung. Allerdings bestehen bei der Bemessung des Zuschusses zur Variante 1 (insbesondere auch aufgrund der langen Laufzeit) Risiken bei der Entwicklung der Besucherzahlen, bei evtl. auftretenden weiteren Baungeln sowie  bei der Entwicklung der Betriebskosten und anderer Kosten.

 

  • Variante 3       Haus in Haus (soziale Infrastruktur, Kita, Sporthalle, JuFr)

 

Wie der Übersicht zur Variante 3  auf Seite 15 der erweiterten Variantenuntersuchung  zu entnehmen ist, würde sich bei dieser Variante eine Mehrbelastung aus Betriebskosten im Vergleich zur Errichtung an anderer Stelle in Höhe von rd. € 19 je qm im Monat mit einem Zuschuss von rd. € 2.066.000 (netto) bzw. rd. € 2.460.000 (brutto) ergeben. Außerdem bestehen Risiken wegen zusätzlich erforderlicher  Infrastrukturmaßnahmen  sowie bei der Nutzung von Restflächen.

 

  • Variante 4       Haus in Haus (öffentliche Gesamtschule, Sporthalle, JuFr

 

Wie der Übersicht zur Variante 4  auf Seite 15 der erweiterten Variantenuntersuchung  zu entnehmen ist, würde sich bei dieser Variante ein Investitionsvolumen für die Gesamtschule in Höhe mit Mio. € 33,4 ergeben, das rd. Mio. € 7,1 über dem Investitionsvolumen eines Referenzobjektes (ohne Jugendfreizeiteinrichtung) -  bei einem Zuschuss von € 3.030.000 (netto) bzw. rd. € 3.600.000 (brutto)  liegen würde. Außerdem bestehen Risiken wegen  zusätzlich erforderlicher Infrastrukturmaßnahmen und einer evtl. Fördermittelrückzahlung bei der Nutzung von Teilflächen im Volkspark.

 

  1. Gesamtergebnis  gemäß Variante 7 (mit Untervarianten) im Vergleich zu den zurückgestellten Varianten 1, 3 und 4

 

Die Prüfung und Untersuchung der Variante 7 A, 7 B, 7C 1 und 7 C 2  im Vergleich zu den   vorgenannten Varianten 1, 3 und 4  hat keine  Reduzierung der wirtschaftlichen Belastung für die LHP (z. B. durch Reduzierung der Zuschüsse und Integration bestehender bzw. Neuausrichtung bestehender Zuschusseinrichtungen, kommerzielle Zusatznutzungen und die Aktivierung von Vermögen sowie die Einbeziehung aller möglichen Fördermittel)  ergeben.

 

Hierzu wird insbesondere auf den Variantenvergleich Übersichten der Varianten 1/ 3 / 4 und der Varianten 7 A bis 7 C 2 auf  den Seiten 15 und 16 der beigefügten fortgesetzten Variantenuntersuchung verwiesen. Hiernach ergibt sich folgendes Gesamtergebnis:

 

 

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist die Fortsetzung des Betriebs  einer modifizierten Tropenhalle (Variante 1) die kostengünstigste Alternative, sofern der Abriss der Biosphärenhalle weiterhin ausscheidet.

 

 

 

  1. Handlungsempfehlungen 

 

5.1        Vergabeverfahren für die langfristige Lösung

 

Bei der derzeitigen  Übergangsbetreibung der Biosphärenhalle durch die Biosphäre Potsdam GmbH handelt es sich zum einen  jeweils nur um kurzfristige Vereinbarungen, die zur Überbrückung dienen sollten, während die Landeshauptstadt Potsdam  durch Wettbewerbe

(zwei EU-weite Ausschreibungen und ein Interessenbekundungsverfahren) und Untersuchungen, die Voraussetzungen für eine dauerhafte Lösung zu schaffen versuchte.

 

Zum anderen ist die Biosphäre Potsdam GmbH eine Beteiligungsgesellschaft der Landeshauptstadt, an der die Landeshauptstadt Potsdam vermittelt über andere Tochtergesellschaften 100 % der Geschäftsanteile hält, die die Biosphäre im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko (im Rahmen einer Konzession) betreibt und die Eintrittsgelder vereinnahmt, so dass jedenfalls die befristete  Übergangsbetreibung an die Biosphäre Potsdam GmbH direkt vergeben werden konnte.

 

Die  geplante, langfristige neukonzeptionierte Betreibung der Biosphäre  stellt nunmehr jedoch  nach Art und Umfang im Gegensatz zur bisherigen befristeten Übergangsbetreibung durch die Biosphäre Potsdam GmbH - eine Neuvergabe bzw. wesentliche Änderung der Betreiberleistung dar, die umfänglich  dem Anwendungsbereich des Vergaberechts unterworfen ist, zumal nunmehr auch Konzessionen nach der umfassenden Vergaberechts-Novellierung zusätzlich erstmalig vom  Vergaberecht erfasst werden.

 

Aus diesen Gründen waren zwar die Übergangsvereinbarungen nicht gesondert auszuschreiben, die aber  jetzt zu treffende dauerhafte Vereinbarung auch wenn sie als Konzession qualifiziert wird ist vom neuen Vergaberecht erfasst und deshalb in einen europaweiten Wettbewerb zu stellen. Die Landeshauptstadt Potsdam ist daher nach dem Vergaberecht - trotz der bestehenden befristeten Übergangsbetreibung durch die Biosphäre Potsdam verpflichtet, ein EU-weites Vergabeverfahren einzuleiten. Der Wettbewerb soll mit einem vorangestellten Teilnahmewettbewerb so gestaltet werden, dass schnell und kostengünstig ermittelt wird, ob überhaupt Unternehmen interessiert sind, das Projekt privatwirtschaftlich umzusetzen.

 

Daraus ergibt sich die nachfolgende Beschlussempfehlung für eine ein EU-weites Vergabeverfahren:

 

Nachdem die  Prüfung einer mehrteiligen bzw. multifunktionalen Nutzung mit konzeptioneller Neuausrichtung- der Biosphäre (Varianten 7 A, 7 B, 7 C1 und 7 C 2) entsprechend der beigefügten fortgesetzten Variantenuntersuchung auch im Vergleich zu den Varianten 1, 3 und 4 keine Reduzierung der wirtschaftlichen Belastung der LHP ergeben hat und der Abriss der Biosphärenhalle ausscheidet, wird der Oberbürgermeister zur Gewährleistung der längerfristigen, dauerhaften, kostenminimierenden und wirtschaftlichen  Betreibung der  Biosphärenhalle  beauftragt  und bevollmächtigt, kurzfristig  unter Einhaltung der vergaberechtlichen und beihilferechtlichen Bestimmungen ein erneutes Verfahren zur  EU- weiten Ausschreibungr die Nachnutzung der Biosphäre als Tropenhalle in modifizierter Form (Variante 1) unter folgenden Bedingungen durchzuführen: 

 

(1) Voranstellen eines Teilnahmewettbewerbs, um schnell und kostengünstig zu klären, ob es überhaupt Bewerber für das Projekt gibt.

(2) Zweckgebundene Betreibung auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Betreibers für mindestens 20 Jahre

(3) Jährlicher städtischer Zuschuss, der  mit fortschreitender Rentabilität nachhaltig gesenkt werden soll, ohne   den Investitionshaushalt der LHP zu belasten

(4)  Übertragung der Halle  auf die Betreibergesellschaft mit Herauslösung  

aus dem Treuhandvermögen und Sicherung gegen Grundstücksspekulationen durch Vorgabe der Nutzung für touristische Infrastruktur

(5)  Vermeidung steuerrechtlicher Nachteile für die LHP

(6)  Sozialverträgliche Lösung mit Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze

 

 

 

 

 

Ziel dieses wettbewerblichen EU-weiten Vergabeverfahrens ist es, einen privaten Partner zu finden, der die Biosphäre auf der Grundlage eines mit der Landeshauptstadt Potsdam geschlossenen Betreibervertrags langfristig rentabel als touristische Einrichtung bewirtschaftet. Das wettbewerbliche Vergabeverfahren, das die Landeshauptstadt Potsdam ausschreiben wird, gliedert sich in zwei Wettbewerbsstufen (Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren im engeren Sinn) und den Zuschlag für den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Betreiberkonzept.

 

 

5.1.1  Wettbewerbsstufe

 

Nach dem Vergaberecht ist ein gestuftes Wettbewerbsverfahren einzuleiten. Dieses Wettbewerbsverfahren wird voraussichtlich in Form eines Verhandlungsverfahrens durchgeführt, bei dem in einem offenen Teilnahmewettbewerb inhaltliche Konzepte der Bieter abgefragt werden. Während des Verfahrens wird die Zahl der Bieter und der denkbaren Modelle nach wirtschaftlichen Kriterien und den Vorgaben der Landeshauptstadt laufend reduziert werden.

 

Nach der Verhandlung über die Konzepte werden die verbliebenen Bieter aufgefordert ihr letztverbindliches Angebot abzugeben. Auf der Grundlage dieser Angebote erteilt die Landeshauptstadt Potsdam den Zuschlag für das wirtschaftlichste Konzept und dessen Umsetzung.

 


Bildlich lässt sich der Ablauf des wettbewerblichen Verfahrens wie ein Trichter darstellen:

 

 

 

 

 

5.1.2    Zuschlag

 

Nach dem Zuschlag für das wirtschaftlichste Konzept schließt die Landeshauptstadt Potsdam mit dem erfolgreichen Bieter einen langfristigen Betreibervertrag für die Biosphäre Potsdam. Der neue private Betreiber wird die Biosphäre Potsdam ohne die wirtschaftlichen Belastungen des bisherigen Betreibers übernehmen.

 

5.1.3   Zeitlicher Rahmen

 

Der zeitliche Rahmen könnte so geplant werden, dass  ab Juni 2017  die erste Wettbewerbsstufe mit der europaweiten Veröffentlichung der Vergabeunterlagen beginnt und der Teilnahmewettbewerb stattfindet.

 

Wenn es Interessenten gibt, werden die besten Bieter für Verhandlungen ausgewählt. Die Verhandlungen werden dann voraussichtlich im Oktober 2017 beginnen und im Dezember        2017  abgeschlossen werden. Das Ende der Übergangsphase und der Start des neuen Betriebskonzeptes kann dann realistisch ab Januar 2018  erwartet werden.

 

 

 

5.2   Weiteres Verfahren bei  erfolgloser erneuter Ausschreibung

 

Sofern bei dem  vorgenannten unter  Punkt 5.1 dargestellten  erneuten EU-weiten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb  keine wirtschaftlichen Angebote eingehen sollten, darf der Auftrag in diesem Falle im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden. 

 

In  dieses Verhandlungsverfahren wären jedoch grundsätzlich erneut alle geeigneten Unternehmen einzubeziehen, die form- und fristgerechte Angebote  abgegeben haben. Da die LHP dann jedoch zuvor bereits  ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ohne wirtschaftliches Ergebnis durchgeführt hat,  wäre diese Vorgehensweise  im vorliegenden Fall der LHP nicht zumutbar.

 

Vor diesem Hintergrundre es vergaberechtlich zulässig, nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb mit unwirtschaftlichem Ergebnis, im Anschluss den Auftrag direkt an die Biosphäre Potsdam GmbH (im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb) zu vergeben.

 

Ein solches Vorgehen ist vergaberechtlich zulässig vertretbar, wenn der erste Ausschreibungsversuch gescheitert ist und kein wirtschaftliches  Ergebnis erbringen sollte.

 

Zwingende Voraussetzung für ein solches Vorgehen wäre allerdings, dass die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden. Das heißt, der Auftrag an die Biosphäre Potsdam GmbH muss später in Inhalt und Umfang dem zuvor im Verhandlungsverfahren ausgeschriebenen Auftrag entsprechen.

 

Im Falle eines erfolglosen Verlaufs des zuvor genannten  Vergabeverfahrens  unter Punkt 5.1 ergibt sich daher  folgende  weitere Beschlussempfehlung:   

 

 

Im Falle eines erfolglosen Verlaufs des Teilnahmewettbewerbs bzw. des  Vergabeverfahrens (im Rahmen des vorgenannten zweistufigen EUweiten Ausschreibungsverfahrens) zu Ziff. 1 wird der Oberbürgermeister beauftragt und bevollmächtigt, die Biosphäre Potsdam GmbH mit der langfristigen, dauerhaften, kostenminimierenden und wirtschaftlichen Nachnutzung und Betreibung der Biosphäre als Tropenhalle in modifizierter Form (Variante 1) unter den im Beschlusspunkt zu Ziffer 1. vorgenannten  gleichlautenden Bedingungen in Inhalt und Umfang der Ausschreibung zu beauftragen und die hierfür erforderlichen Verträge nach den Maßgaben unter Ziffer 1. abzuschließen.

 

 

 

 

Somit wären im Falle der erfolglosen erneuten Ausschreibung bei Vertragsabschluss mit der Biosphäre Potsdam GmbH dann folgende Maßgaben bei Vertragsabschluss einzuhalten:

 

a)  Zweckgebundene Betreibung auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Betreibers für mindestens 20 Jahre

b) Jährlicher städtischer Zuschuss, der  mit fortschreitender Rentabilität nachhaltig gesenkt werden soll, ohne   den Investitionshaushalt der LHP zu belasten

c Übertragung der Halle  auf die Betreibergesellschaft mit Herauslösung  

aus dem Treuhandvermögen und Sicherung gegen Grundstücksspekulationen durch Vorgabe der Nutzung für touristische Infrastruktur

d) Vermeidung steuerrechtlicher Nachteile für die LHP

e Sozialverträgliche Lösung mit Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze       

 

Im Übrigen wird auf die als Anlage beigefügte fortgesetzte Variantenuntersuchung zur Nachnutzung der Biosphäre und die Gesamtübersicht der  Varianten 1, 3, 4, 7 A, 7  B, 7 C 1 und 7 C 2  zur Nachnutzung Biosphärenhalle verwiesen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

  •      Der Finanzbedarf ab 2018 ff.  ist abhängig davon, ob die EU-weite Ausschreibung zur langfristigen,  dauerhaften, kostenminimierenden und wirtschaftlichen Nachnutzung und Betreibung  der Biosphäre als modifizierte Tropenhalle (Variante 1) erfolgreich verläuft oder ob  die Biosphäre Potsdam GmbH zur Nachnutzung und Betreibung  der Biosphäre als modifizierte Tropenhalle unter den im Beschlusspunkt zu Ziffer 1. genannten gelichlautenden Bedingungen der Ausschreibung entsprechend Beschlusspunkt zu Ziffer 2. zu beauftragen ist.
  •      Wie der Übersicht zur Variante 1 für die modifizierte Tropenhalle auf Seite 15 der erweiterten Variantenuntersuchung und der Gesamtübersicht der Varianten 1, 3, 4, 7 A, 7  B, 7 C 1 und 7 C 2  zur Nachnutzung Biosphärenhalle  zu entnehmen ist, würde sich ein Zuschuss von rd. € 1.600.000 (netto) bzw. rd. € 1.900.000 (brutto) - nach  Reattraktivierung und Durchführung der Baumaßnahmen in Höhe von € 3.272..000 und Sanierung der Gebäudehülle in Höhe von € 6.500.000 unter Einbeziehung der Instandhaltungsrücklage - ergeben.

 

  •     Für das Jahr  2018 ff. wird  nach den belegten Größenordnungen und Ergebnissen der fortgesetzten Variantenuntersuchung unter dem Produkt 5730201 Biosphärenhalle   für die Betreibung und Nachnutzung    der   Biosphärenhalle       ein  hrlicher Zuschuss  in  Höhe von   1.904.000 (brutto) im Haushalt ab 2018 ff. notwendig.
  • Ferner sind im Produkt 5730201 Biosphärenhalle weiterhin im Haushalt ab 2018 ff. die Rückstellungen in Höhe von  € 3.000.000 für strittige Baukosten (einbehaltene Honorare) aus dem weiterhin anhängigen Klageverfahren gegen die ARGE Biosphäre BUGA Potsdam (6 O 128/06) sowie für die Gebäudeunterhaltung von € 353.000 unter weiterer Einbeziehung des vorgenannten jährlichen Zuschusses von € 1.904.000 für die Betreibung und Nachnutzung der Biosphäre zu berücksichtigen.

 

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