Beschlussvorlage - 17/SVV/0469
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße"
Auslegungsbeschluss und Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag sowie Änderung des Flächennutzungsplans 'Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße' (05/14)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.06.2017
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05.07.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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13.06.2017
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27.06.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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22.06.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (gemäß Anlagen 3 und 4).
- Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 5).
- Die Änderung des Flächennutzungsplans "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" (05/14) ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen (Anlage 6).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zur öffentliche Auslegung des Bebauungsplans sowie parallel die Änderung des Flächennutzungsplans herbeizuführen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage und zu den Inhalten der Planung ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Planungs- und Verwaltungskosten
Für die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.
Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, werden gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB durch einen Dritten übernommen. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen für die Durchführung des gesamten Planverfahrens wurden mit ca. 23.000 € geschätzt.
Realisierungskosten
Die zu erwartenden Realisierungskosten sollen durch einen Dritten übernommen werden, damit der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird. Hierfür ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im weiteren Verfahren vorgesehen.
Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten, die nicht durch einen Dritten übernommen werden können.
Die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden verbleibenden Realisierungskosten wird vorläufig eingeschätzt mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € betroffener Fachbereich
Gehweg Kohlhasenbrücker Straßeca. 157.500 €47
Mit der Umsetzung der Planung ist nicht vor dem Jahr 2021 zu rechnen.
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Folgekosten
Mögliche Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden voraussichtlich für die Instandhaltung der Gehweg in der Kohlhasenbrücker Straße angenommen. Die Instandhaltungskosten betragen 693 € / Jahr und werden aus dem jährlichen Budget gedeckt. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80 kB
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2
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(wie Dokument)
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139,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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3 MB
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4
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(wie Dokument)
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11,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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3 MB
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6
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(wie Dokument)
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834,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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38,6 kB
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