Beschlussvorlage - 17/SVV/0686

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die in der beiliegenden Karte (Anlage 1) näher bezeichneten Gebiete werden durch Selbstbindungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung als Fördergebiete für die Wohnraumförderungsprogramme des Landes Brandenburg festgelegt.

 

Es handelt sich um die vom Landesamt für Bauen und Verkehr bestätigten Gebietskulissen.

 

Der Oberrgermeister wird beauftragt, in Abstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr eine weitere Ausweitung der Fördergebiete anzustreben. Das gilt insbesondere für das Entwicklungsgebiet Krampnitz, um auch dort sozialen Wohnungsbau mit Landesförderung zu ermöglichen.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Das Land Brandenburg verlangt von den Städten und Gemeinden im Land Brandenburg Selbstbindungsbeschlüsse zu Fördergebietskulissen der Wohnungsbauförderung, da nur in solchen Gebietskulissen die Förderung von Wohnraum nach den Förderprogrammen des Landes Brandenburg möglich ist. Vor diesem Selbstbindungsbeschluss ist die Bestätigung der Kulissen durch das Landesamt für Bauen Verkehr nötig diese ist für die hier vorgelegten Kulissen erfolgt.

 

Als Fördergebietskulissen kommen infrage:

 

1.Vorranggebiete Wohnen

2.Innerstädtische Sanierungsgebiete

3.Innerstädtische Entwicklungsgebiete

4.Konsolidierungsgebiete (nicht für die Förderung von Wohneigentumsmaßnahmen)

 

Die in dieser Vorlage (Anlage 1) dargestellten 33 Gebiete sind das Ergebnis der Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr. Es konnte eine deutliche Ausweitung im Vergleich zu den bisher geltenden Kulissen erreicht werden. Gemessen an der Fläche wurde die Förderkulisse verdoppelt, von 1.030 Hektar auf 2.084 Hektar. Die Ausweisung der gesamten Landeshauptstadt als Fördergebietskulisse konnte bisher nicht erreicht werden.

 

Die neuen Förderkulissen umfassen nahezu alle Flächen des Flächennutzungsplanes südlich des Sacrow-Paretzer Kanals, auf denen Wohnungsbau möglich ist. Teilflächen im nördlichen Babelsberg, Bornim und Grube wurden vom Landesamt aufgrund der nicht vorhandenen Straßenbahn / Bahn-Anbindung nicht bestätigt.

 

Die Landeshauptstadt strebt in Abstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr eine weitere Ausweitung der Fördergebiete an, möglichst auf die gesamte Stadt.

 

Wenn dieses nicht möglich ist, sollten wenigstens zukünftige FNP-Bauflächen (nach Änderung des FNP) und das Entwicklungsgebiet Krampnitz in die Förderkulissen aufgenommen werden, um auch dort sozialen Wohnungsbau mit Landesförderung zu ermöglichen. Für den Entwicklungsbereich Krampnitz werden Mietpreis- und Belegungsbindungenr 20% der zukünftigen Wohnfläche angestrebt. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Aufnahme des Gebietes in die Förderkulissen nötig.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Bei den Wohnraumförderungsmitteln handelt es sich um Mittel des Landes Brandenburg, zu denen die Landeshauptstadt Potsdam keine Eigenanteile erbringen muss.

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Anlagen

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