Antrag - 17/SVV/0452

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Auf der Homepage der Landeshauptstadt Potsdam ist zum Seniorenplan zu lesen: “Als nicht planbare Verzögerung hat sich im Verlauf des Jahres 2014 die Frage der Unterbringung von Flüchtlingen ergeben, die in der Zuständigkeit des gleichen Fachbereichs liegt.“

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt gemäß unseres Leitbildsr die Stadt Potsdam unter Einbeziehung der relevanten Gruppen und Einrichtungen das Konzept auf einer aktuellen Basis so weiter zu entwickeln, das es dem zunehmenden Seniorenanteil unserer Bevölkerung Rechnung trägt und deren Lebensqualität sichert. Dazu zählen insbesondere folgende Bereiche:

 

  • Gestaltung des öffentlichen Raums und der öffentlichen Gebäude
  • seniorengerechter ÖPNV
  • Sicherheit für Senioren
  • ausreichende Alltagsangebote für Senioren in den Stadtteilen und dem ländlichen Raum (Freizeit, Kultur und Bildung)
  • Informations- und Beratungsdienste, die im Alter Bedeutung haben
  • Wohnen und Wohnformen im Alter
  • Gesellschaftliche Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement
  • Ambulante Haushalts-, Unterstützungs- und Pflegedienste
  • Teilstationäre und stationäre Einrichtungen und Dienste der Altenhilfe
  • Organisatorische Verankerung der Altenhilfe in den gesamtstädtischen Abstimmungs- und Koordinationsstrukturen
  • Prüfung präventiver Hausbesuche bei älteren Menschen mit Information zu Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsangeboten der Stadt Potsdam
  • Prüfung der Einrichtung einer Beratungsstelle für Senioren zur Thematik „Besser Leben im Alter durch Technik“

 

Zu überprüfen sind die bisher erarbeiteten Ergebnisse auf Aktualität und aktueller Rechtslage.

Der Entwurf des Seniorenplans ist bis spätestens März 2018 vorzustellen.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung

 

Die Bevölkerung wird älter und die Anzahl der in Potsdam lebenden Senioren nimmt zu und wird weiter zunehmen. Ältere Menschen sind keine Last, sondern ein Gewinn für die Gesellschaft. Sie tragen wesentlich dazu bei, die Herausforderungen der aktuell erforderlichen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Erneuerung sowie des demographischen Wandels zu bewältigen. Sie stellen nicht das Problem dar, sondern sind - wenn man ihre Potentiale richtig einsetzt - Teil der Lösung. Es muss gelingen, die Rolle der älteren Generation neu zu bestimmen und ihre Einbindung bei der Gestaltung der gesellschaftlichen Zukunft als Lösungsansatz zu nutzen.

 

Die Kompetenzen, Fähigkeiten und Beiträge älterer Menschen in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik müssen erkannt, gefördert, genutzt und gewürdigt werden. Es geht darum, ihnen konkrete Chancen zu eröffnen. Die Möglichkeit, ein aktives Leben in Gemeinschaft zu führen, dient dem Einzelnen und dem Gemeinwesen.

 

Die Voraussetzungen für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben in allen Lebensphasen sind zu bewahren bzw. neu zu gestalten. Eine Gesellschaft im Wandel muss ihre Entwicklungsangebote allen Bürgern zur Verfügung stellen, dies gilt auch für Bildungs-, Berufs-, und Betätigungsangebote für ältere Menschen. Persönliche Weiterentwicklung und sozialer, kultureller und technischer Fortschritt gehen Hand in Hand. Lebenslanges Lernen ist die Voraussetzung für die Teilhabe am modernen Leben. Eine menschliche und gerechte Gesellschaft sucht den Ausgleich von Interessen. Die Lebensbedingungen von Älteren müssen berechenbar und stabil sein. Das darf aber nicht zu untragbaren Einschränkungen der Lebensmöglichkeiten der Jüngeren führen.

Bei der Prüfung präventiver Hausbesuche ist das  in der Stadt Ulm genutzte Modell einzubeziehen.

Bei der Prüfung der Beratungsstelle ist die Nutzung der Referenzdatenbank „Wegweiser Alter und Technik“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einzubeziehen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...