Beschlussvorlage - 17/SVV/0745

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das vorhandene Freileitungskabel der Straßenbeleuchtungsanlage in Kartzow (OT Fahrland) ist durch eine Erdverkabelung als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgaben-gesetz zu ersetzen.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage in Kartzow (OT Fahrland) wurde 2005 als Interimsvariante errichtet.

Das vorhandene Freileitungskabel war als Übergangslösung, aber nicht als Endvariante vorgesehen.

 

Die Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH (SBP) hat am 04.07.2014 einen Zustandsbericht über die vorhandene Beleuchtungsanlage in Kartzow erstellt.

Im Bericht hat die SBP auf den schlechten Zustand der Kabel sowie die Standsicherheit der Maste in Verbindung mit der Verwendung von Freiluftkabel bemängelt (hohe Zugbelastungen).

 

Im Zuge der Gefahrenabwehr ist die Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels unabwendbar.

 

Bei Dorfstraße und Im Winkel handelt es sich um Anliegerstraßen.

 

Das Ergebnis der Anliegerbeteiligung sah kein Einvernehmen mit den Bürgern vor.

 

Von 74 angehörten Anliegern:58 Gegenstimmen

16 keine Äerung        = positives Votum

Somit spricht sich eine Mehrheit der angehörten Eigentümer gegen die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung aus.

Nach § 10 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung vom 19.05.2006 ist die Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen, wenn eine Mehrheit der Beitragspflichtigen der Ausbaumaßnahme schriftlich widerspricht.

 

Der von den Bürgern in der Anhörung mehrfach vorgetragene Ablehnungsgrund ist, dass die Anlieger keine Straßenbaubeiträge entrichten wollen.

 

Sollte die Maßnahme aus den verschiedensten Gründen nicht zur Ausführung gelangen, so kann die Stadt Potsdam ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber allen Verkehrsteilnehmern nicht mehr nachkommen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Ausbaukosten betragen nach Kostenangebot ca. 68.290,00 €.

Gemäß Straßenbaubeitragssatzung werden 75% der beitragsfähigen Kosten auf die Anlieger umgelegt.

Es sind Einnahmen in Höhe von ca. 48.700 € zu erwarten.

 

Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Ersatzinvestition Straßenbeleuchtung

Unterprodukt: 5410004, Konto: 0961400,

Investitionsnummer: 0747000140003

 

Die Umlage erfolgt nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahme.

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Anlagen

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