Beschlussvorlage - 17/SVV/0975

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Aufnahme der in der Anlage gekennzeichneten 7 Personen in die Vorschlagsliste für die Besetzung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Amtszeit 19.08.2018 18.08.2023.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Wahlperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg endet am 18.08.2018. Für die neue Amtszeit vom 19.08.2018 bis 18.08.2023 ist durch die Stadtverordnetenversammlung die Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gemäß § 28 VwGO mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederanzahl, zu beschließen.

 

Die Vorschlagsliste enthält entsprechend der gesetzlichen Vorgabe gem. § 28 VwGO den Namen, Geburtsort, Geburtstag und Beruf der vorgeschlagenen Person.

 

Die Zahl der durch die Landeshauptstadt Potsdam in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen hat der Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit 7 bestimmt. Diese Zahl berücksichtigt bereits die gem. § 28 S. 3 VwGO doppelte Anzahl der nach § 27 VwGO erforderlichen  ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

 

Die in der Anlage benannten Bewerber haben sich aufgrund von Aufrufen in der örtlichen Presse und im Internet zur Übernahme dieses Ehrenamtes bereit erklärt. Die in der Liste aufgeführten Bewerber erfüllen die Voraussetzungen nach §§ 20 - 23 VwGO für die Wahl in das ehrenamtliche Richteramt. Die in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen dürfen nicht nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, sondern sollen ein Spiegelbild der Gesellschaft abbilden. Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste ist auf eine paritätische Beteiligung nach Geschlecht, Alter, beruflicher Stellung und räumlicher Verteilung ebenso zu achten wie auf ein ausgewogenes Verhältnis bereits amtierender ehrenamtlicher Richter zu Neuen. Eine Empfehlung zur Auswahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen erfolgt durch den Hauptausschuss in seiner Sitzung am 10.01.2018.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen aller auf den Vorschlagslisten genannten Personen und ein Auszug aus den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen für die Erstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit liegen im Büro der Stadtverordnetenversammlung für die Stadtverordneten zur Einsichtnahme vor.

 

Das Anschreiben des OVG vom 27.09.2017 liegt dort ebenfalls zur Einsichtnahme vor.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung sind der Beschluss und die Liste dem OVG bis zum 10.03.2018 zuzusenden. Der Wahlausschuss wählt daraus die erforderliche Zahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Potsdam.

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Anlagen

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