Antrag - 18/SVV/0181

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ausgehend vom Wohnungspolitischen Konzept und dessen Fortschreibung mit DS 17/SVV0878 ein Stadtentwicklungskonzept „Wohnungsbau 2035“ zu entwickeln. Ziel ist es, die für die prognostizierten 220.000 Einwohner im Jahre 2035 die erforderlichen Wohnungsbauflächen zu identifizieren und deren Eignung für die weitere Wohnbebauung zu prüfen. Dabei ist auch zu prüfen, wie der festgelegte 20 prozentige Anteil der Pro Potsdam am Wohnungsbestand erreicht und gesichert werden kann.

 

Zu berücksichtigen und zu prüfen sind:

-            die notwendigen Flächen für die benötigte soziale Infrastruktur für pflichtige und freiwillige Einrichtungen in den neuen Wohngebieten,

-            ausreichende Sportflächen,

-            ausreichende Flächen für Handel und Gewerbe,

-            die Möglichkeiten und Grenzen des ÖPNV, der Straßen, Radwege, sowie ausreichende Stellplätze für Fahrzeuge jeder Art,

-            die Sicherung der identifizierten Flächen für den Wohnungsbau bzw. die als notwendig erachtete soziale Infrastruktur,

-            die Belange des Weltkulturerbes und des Naturschutzes.

-            Wohnungsentwicklung unter demographischen und familienpolitischen Entwicklungen

 

Das Konzept ist abschließend bis Ende 2019 zu entwickeln. Zwischenberichte sollen alle sechs Monate im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gegeben werden.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam wächst bis 2035 nach heutigen Prognosen auf eine Bevölkerungszahl von 220.000. Dazu ist es notwendig vorausschauend die notwendigen Wohnungsbauflächen vorzuhalten und rechtzeitig zu entwickeln. Die zweijährige Aktualisierung des Wohnungspolitischen Konzeptes (MV 17/SVV/0878) reicht nicht aus, den Gesamtkomplex Wachstum mit den vielen verschiedenen Abhängigkeiten und Erfordernissen zu bewältigen. Mit steigendem Wohnungsbau können die bisherigen Ziele der pro Potsdam nicht erreicht werden. Sie müssen daher angepasst werden. Angestrebt werden muss eine gute und ausgewogene soziale Durchmischung sowie eine auf die zu erwartenden Bedarfe im Wohnbereich ausgerichtete Infrastruktur und Verkehrsanbindung, die zum bestehen Verkehrsnetz passt und sich an dessen Leistungsfähigkeit orientiert.

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